2024.RRGR.213
I 157-2024 Soder (Biel, GRÜNE) Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen. Antwort des Regierungsrates
30 d’october 2024German8 min
Source be.ch
I 157-2024 Soder (Biel, GRÜNE) Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen. Antwort des Regierungsrates
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 157-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.213
Eingereicht am: 12.06.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Soder (Biel/Bienne, GRÜNE) (Sprecher/in) Leuenberger (Uettligen, EVP) Kocher Hirt (Worben, SP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 1067/2024 vom 30. Oktober 2024 Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen
2014 hat die Schweiz die UNO-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) ratifiziert und sich somit verpflichtet, die Inklusion von Menschen mit Behinderun- gen zu fördern und Diskriminierungen, denen diese ausgesetzt sind, zu bekämpfen. Im Bericht des Bundes zum Schwerpunktprogramm der Behindertenpolitik, in welchem Ziele und Mass- nahmen formuliert wurden, wurde im Kapitel der Partizipation folgendes festgehalten: «Der An- spruch, selbst über sein Leben bestimmen zu können, sich am gesellschaftlichen Diskurs betei- ligen und politisch mitentscheiden zu können, steht im Zentrum der Rechte von Menschen mit Behinderungen.»1 Im folgenden Abschnitt werden auch die Kantone in die Pflicht genommen, und zwar mit folgender Forderung:
«Konkrete Instrumente zur Förderung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderun- gen prüfen und konkreten Handlungsbedarf pro Zielgruppe bzw. föderaler Ebene aufzeigen. Ziel der Massnahme: Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben von Menschen mit Behinde- rungen stärken. In einem Zeitraum von 2023-2025.»
Auch auf Bundesebene wurde in einem vom Nationalrat am 17. April 2024 angenommenen Postulat gefordert, Massnahmen zur Verbesserung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu prüfen (24.3001 2). Der Kanton Bern trägt mit seiner Grösse zu einem wichti- gen Teil der schweizweiten politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen bei und muss den Forderungen aus dem Bericht zur Behindertenpolitik, unabhängig vom Postulat auf Bundesebene, nachkommen.
https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/fachstellen/ebgb/politique-nationale-du-handicap.html https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243001
Dass die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch in Verantwortung der Kan- tone verbessert werden muss, bestätigt die Studie «Disabled in Politics» von der Universität Zü- rich.3 Der Inklusions-Index von Pro Infirmis bestätigt zudem die unzureichende Teilhabe. 4
Wichtig ist festzuhalten, dass Partizipation von Menschen mit Behinderungen nicht nur soziale- und gesundheitspolitische Themen umfasst und dass somit auch direktionsübergreifend zusam- mengearbeitet werden muss.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Über welche Instrumente zur Förderung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behin- derungen verfügt der Kanton Bern zurzeit?
2. Wie stark werden diese Instrumente genutzt?
3. Inwiefern hat der Kanton Bern weitere Instrumente zur Förderung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geprüft?
4. Welcher Handlungsbedarf pro Zielgruppe konnte aufgezeigt werden?
5. Deckt sich dieser Handlungsbedarf mit demjenigen, den die erwähnte Studie 5 aufzeigt? Und falls nein, warum nicht?
6. Was sind weitere Ziele auf kantonaler Ebene im Bereich der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen?
7. Welche kantonale Stelle ist zuständig respektive hat die Federführung bei der Umsetzung des Berichts des Bundes «Schwerpunktprogramme Behindertenpolitik» 6?
8. Wie wird bei der Umsetzung von Zielen im Bereich der politischen Partizipation von Men- schen mit Behinderungen direktionsübergreifend zusammengearbeitet?
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat beantwortet die Fragen wie folgt:
Frage 1: Über welche Instrumente zur Förderung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verfügt der Kanton Bern zurzeit?
Mit der Einführung des neuen Gesetzes über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) setzt der Kanton Bern die Vorgaben der UNO-BRK um und ermöglicht durch Subjektfi- nanzierung die erhöhte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Selbstbestimmung für Men- schen mit Behinderungen. Mit der individuellen Bedarfsermittlung soll Menschen mit Behinde- rungen ein rechtsgleicher Zugang zu den erforderlichen Leistungen garantiert werden. So kön- nen Menschen mit Behinderungen, welche die Zugangskriterien des BLG erfüllen, beispiels- weise zusätzliche Assistenzpersonen zur Unterstützung für die politische Partizipation hinzuzie- hen.
Damit sämtliche Besucherinnen und Besucher die Web-Angebote des Kantons Bern uneinge- schränkt nutzen können, bestehen Vorgaben, dass kantonale Internetseiten, Webapplikationen,
https://tatkraft.org/projekt/behindertenpolitik-ch/ https://www.proinfirmis.ch/ueber-uns/inklusionsindex.html https://tatkraft.org/wp-content/uploads/2022/11/Disabled_in_Politics_Forschungsbericht_final.pdf https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/fachstellen/ebgb/politique-nationale-du-handicap.html
Formulare, Newsletter und elektronische Dokumente (PDF usw.) im Minimum die WCAG-Stan- dards, Level AA einhalten müssen, wobei noch nicht alle Web-Angebote diese Anforderungen vollumfänglich erfüllen. Zusätzlich wurden kantonale Internetseiten mit zentralen Informationen in Leichter Sprache ergänzt.
Für die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen bietet der Kanton Bern blinden, sehbehinder- ten oder sonst lesebehinderten Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen kostenlos als Hörzeitschrift an (siehe Hilfestellungen und Dienstleistungen). Ausserdem publiziert der Kanton jeweils in einfacher und kurzer Form ein Erklärvideo zu kantonalen Abstimmungsvorlagen sowie zu den Wahlen. Für die Stimmabgabe können stark gehbehinderte oder nicht schreibfähige Stimmberechtigte die Unterstützung von Personen mit behördlicher Funktion in Anspruch neh- men.
Unabhängig von den erwähnten Anstrengungen des Kantons sind auch die politischen Parteien gefordert, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu politischen Prozessen und Ämtern zu ermöglichen.
Schliesslich soll die Zugänglichkeit des Rathauses für behinderte Menschen verbessert werden. Anlässlich der Sommersession 2024 hat der Grosse Rat einen Vorstoss überwiesen, der die Er- neuerung des bestehenden Treppenlifts fordert. Zudem wurde der Regierungsrat beauftragt, weitere Massnahmen zu prüfen, damit das Rathaus, der Grossratssaal, die Sitzungszimmer und die Sanitäranlagen auch für Menschen mit Behinderungen problemlos zugänglich werden. Aus- serdem können sämtliche Debatten im Grossen Rat per Video-Livestream mitverfolgt oder im Online-Tagblatt nachgelesen werden.
Weiter wurde im Auftrag des Kantons Bern im Polit-Forum Käfigturm 2022 ein Lift eingebaut. Das kantonseigene Gebäude ist damit hindernisfrei zugänglich.
Frage 2: Wie stark werden diese Instrumente genutzt?
Zur Nutzung der Webangebote können die folgenden statistischen Angaben gemacht werden:
Webangebote Durchschnittliche Aufrufe
Website in Leichter Sprache zu politischen 74 (pro Monat) Rechten
Hörzeitschrift 45 (pro Abstimmung)
Erklärvideo kantonale Abstimmungsfrage 5700 (pro Abstimmungsvorlage)
Erklärvideo Nationalratswahlen 2023 3544
Zu den weiteren, unter Ziffer 1 aufgeführten Instrumenten liegen keine statistischen Angaben zur Nutzung vor.
Fragen 3 und 4:
Inwiefern hat der Kanton Bern weitere Instrumente zur Förderung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geprüft?
Welcher Handlungsbedarf pro Zielgruppe konnte aufgezeigt werden?
Für die Teilnahme an eidgenössischen Abstimmungen steht der Einsatz von Abstimmungs- schablonen zur Diskussion. Damit soll blinden und sehbehinderten Stimmberechtigten das Aus- füllen des Stimmzettels ohne Beizug Dritter möglich werden. Der Regierungsrat hat eine ent- sprechende Revisionsvorlage des Bundesrates grundsätzlich positiv gewürdigt. Da die Details zur Umsetzung noch nicht bekannt sind, ist zurzeit nicht absehbar, ob und unter welchen Bedin- gungen die Schablonen auch für kantonale Vorlagen genutzt werden können.
Der Regierungsrat erstellt aktuell eine Studie zur möglichen Wiedereinführung von Versuchen der elektronischen Stimmabgabe. Durch E-Voting könnten Zielgruppen mit besonderen Bedürf- nissen, wie Stimmberechtigte mit einer Behinderung, autonom und somit unter Wahrung des Stimmgeheimnisses von ihren politischen Rechten Gebrauch machen. Zusätzlich hat der Regie- rungsrat am 1. Mai 2024 einen Bericht zur möglichen Einführung von E-Collecting – dem elekt- ronischen Sammeln von Unterschriften für Volksbegehren – verabschiedet. Dank E-Collecting könnten Stimmberechtigte mit einer Behinderung ebenfalls autonom und unter Wahrung des Stimmgeheimnisses Initiativen, Referenden und Volksvorschlägen unterstützen.
Inwiefern das neue BLG sich positiv auf die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderun- gen auswirkt, ist offen. Es ist wünschenswert, dass durch die neuen gesetzlichen Grundlagen die Voraussetzungen für eine selbstverständliche politische Partizipation von Menschen mit Be- hinderungen in allen Bereichen der Gesellschaft geschaffen werden.
Frage 5: Deckt sich dieser Handlungsbedarf mit demjenigen, den die erwähnte Studie aufzeigt? Und falls nein, warum nicht?
Der Kanton Bern nimmt die Anliegen von Menschen mit Behinderungen namentlich im Kontext der politischen Partizipation ernst. Der reflektierte Einbezug wissenschaftlicher Erkenntnisse verschiedener Provenienz und der Diskurs sind wichtige Hilfsmittel. Der Massnahmenkatalog der erwähnten Studie ist umfangreich und richtet sich an verschiedene Zielgruppen (Bund, Kan- tone, Gemeinden, Organisationen von Menschen mit Behinderung, politische Entscheidungsträ- gerinnen und -träger, etablierte Politikerinnen und Politiker, etc.).
Der Regierungsrat erhofft sich, dass die Möglichkeiten zur politischen Teilhabe mit den neu gel- tenden gesetzlichen Grundlagen verbessert werden und der Zugang zu öffentlichen Ämtern für Menschen mit Behinderungen mit dem Einsatz von zusätzlichen Assistenzpersonen erleichtert wird.
Weiter werden die zu Frage 1 genannten Instrumenten laufend überprüft und gegebenenfalls verbessert. Zum Thema der Stimmrechtsausschlüsse erstellt der Regierungsrat zurzeit einen Bericht (vgl. Motion 067-2022 «Politische Rechte für Menschen mit umfassender Beistand- schaft»).
Im Bereich der Vertretung von Anliegen von Menschen mit Behinderungen durch die Politik sieht der Kanton die Hauptverantwortung bei den politischen Parteien. Es liegt an den Parteien, Menschen mit Behinderungen vermehrt einzubeziehen und sich für deren Anliegen einzusetzen.
Frage 6: Was sind weitere Ziele auf kantonaler Ebene im Bereich der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen?
Der Regierungsrat will die erste Anwendungsphase des neuen BLG abwarten, um die Verände- rungen im Bereich der Teilhabe am allgemein gesellschaftlichen Leben und insbesondere der Politik auswerten zu können. Eventuelle weitere Massnahmen können zu einem späteren Zeit- punkt und auf der Basis dieser Auswertung angegangen werden
Frage 7: Welche kantonale Stelle ist zuständig respektive hat die Federführung bei der Umset- zung des Berichts des Bundes «Schwerpunktprogramme Behindertenpolitik»?
Der Bereich der Behindertenpolitik ist hauptsächlich bei der GSI angegliedert, eine eigene kan- tonale Stelle wird nicht geführt. Die GSI nimmt in den relevanten Gremien auf nationaler Ebene Einsitz und verfolgt die entsprechenden politischen Prozesse eng. Für eine eigene Fachstelle Behindertenpolitik des Kantons besteht jedoch aktuell kein Bedarf.
Frage 8: Wie wird bei der Umsetzung von Zielen im Bereich der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen direktionsübergreifend zusammengearbeitet?
Da die Behindertenpolitik verschiedene staatliche Aufgabenbereiche betrifft, ist der Austausch unter den Direktionen bzw. der Staatskanzlei, welche sich mit der Bildung (BKD), der Minderjäh- rigen Bevölkerung (DIJ), den Erwachsenen Menschen mit Behinderungen (GSI), den baulichen Massnahmen (BVD) und den politischen Rechten (STA) befassen, themenspezifisch implemen- tiert.
Verteiler ‒ Grosser Rat