I 172-2024 Müller (Langenthal, SP) Eine teure(re) Armee auch auf Kosten des Kantons Bern? Antwort des Regierungsrates
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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 172-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.228
Eingereicht am: 20.06.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Müller (Langenthal, SP) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 110/2025 vom 12. Februar 2025 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Eine teure(re) Armee auch auf Kosten des Kantons Bern?
Die Finanzkommission des Nationalrates veröffentlichte am vergangenen Freitag, 14. Juni 2024, folgende Medienmitteilung:
«Nach zwei ausserordentlichen Kommissionssitzungen und rund 6 Stunden Beratung legt die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) ihr Konzept zur Armeefinanzierung vor. In Bezug auf die Höhe der Mittel, die der Armee in den kommenden vier Jahren zur Verfügung stehen sollen, stimmt sie dem Beschluss des Ständerates auf Erhöhung des entsprechenden Zah- lungsrahmens gegenüber dem Bundesratsentwurf um 4 Milliarden Franken mehrheitlich zu. Dass der Ständerat zur Gegenfinanzierung dieser Aufstockung kürzlich einschneidende Kom- pensationen in anderen Aufgabengebieten des Bundes in einem Finanzierungsbeschluss zur Armee festgeschrieben hat, ohne dass diese durch die Finanzkommission vorberaten werden konnten, hält sie für finanzpolitisch bedenklich. Auch inhaltlich lehnt die FK-N das Kompensati- onskonzept des Ständerates einstimmig ab. In einem Mitbericht an die Sicherheitspolitische Kommission ihres Rates beantragt sie, die für Rüstungsinvestitionen benötigten Mittel durch eine Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer, im Eigenbereich des Bundes und bei der Internationalen Zusammenarbeit zu kompensieren. Ihre Anträge legt die FK-N auch dem Nationalrat vor, der sich mit der Vorlage voraussichtlich in der Herbstsession 2024 befas- sen wird.»
Das darin dargelegte Kompensationskonzept sieht nebst anderem eine Senkung des Kan- tonsanteils an der direkten Bundessteuer vor. Tatsächlich ist es so, dass die Bundessteuer 1940 auch als Wehrsteuer eingeführt wurde, um die Verteidigung während des Zweiten Welt- kriegs zu finanzieren. Insofern ist es historisch betrachtet nicht gänzlich abwegig, wenn der Na- tionalrat versucht, darauf zurückzugreifen. Der Bund will eine originäre Bundesaufgabe – die
Verteidigung – mit seinem originären Steuersubstrat – der Bundessteuer – finanzieren. Hinge-
gen ist es auch so, dass der kantonale Bundessteuer-Anteil ein seit langer Zeit etablierter Be- standteil im Finanzgefüge von Bund und Kantonen darstellt. Ihn zu kürzen hiesse, die Statik im «Finanzhaus Schweiz» zu belasten und Kantone und Gemeinden mitunter vor Probleme zu stellen.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Ist der Regierungsrat vorgängig über das obengenannte Kompensationsmodell der natio- nalrätlichen Finanzkommission (FK-N) orientiert worden?
2. Verfügt er über Angaben darüber, mit welchem Ausfall an Bundessteuergeldern die Kan- tone schweizweit sowie der Kanton Bern bei einer Umsetzung des Vorschlags zu rechnen haben?
3. Erachtet es der Regierungsrat als opportun, die Kantone zur Finanzierung der Verteidigung heranzuziehen, obwohl es sich dabei um eine klassische Bundesaufgabe handelt? Und ist er bereit, für die Aufstockung des Armeebudgets auf Mittel aus der direkten Bundessteuer (DBSt) zu verzichten?
4. Falls der Regierungsrat den Vorschlag der FK-N ablehnt: Wie gedenkt er, sich dagegen zur Wehr zu setzen?
5. Welche Folgen hätte eine Senkung des kantonalen DBSt-Anteils für die Finanzen des Kan- tons Bern und allenfalls der Gemeinden und welche Aufgabenbereiche wären am stärksten betroffen?
6. Mit welchen Massnahmen müsste der Kanton Bern den Ausfall der Bundessteuergelder kompensieren?
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat weist bei der Beantwortung der Fragen des Interpellanten einleitend darauf hin, dass auf Bundesebene nebst ausgabenseitigen zurzeit verschiedene einnahmenseitige Vorschläge zur Finanzierung der Armeeausgaben politisch diskutiert werden:
Der Nationalrat hat am 18. September 2024 die Armeebotschaft beraten. Um im Vergleich zum Antrag des Bundesrates den Zahlungsrahmen an die Armee um CHF 4 Mrd. erhöhen zu kön- nen, hat er die von der Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) vorgeschlagene teilweise Gegenfinanzierung durch eine Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer be- stätigt. Demgegenüber fordert eine Motion der Finanzkommission des Ständerates (FK-S) eine je hälftige Aufteilung der Einnahmen aus den OECD-Ergänzungssteuern zwischen Bund und Kantonen anstelle der heutigen Aufteilung mit einem Bundesanteil von 25 Prozent und einem Kantonsanteil von 75 Prozent. Die daraus zusätzlich resultierenden zusätzlichen Steuereinnah- men auf Bundesebene sollten zweckgebunden für die Armee eingesetzt werden. 1 Der Bundes- rat wiederum sieht in einer Finanzierung über die Mehrwertsteuer eine mögliche Lösung, falls das Parlament die Armeeausgaben schneller erhöhen will als von ihm vorgeschlagen. 2
Motion 24.4272 FK-S «Aufstockung des Armeebudgets und Gegenfinanzierung über die Periode 2025–2032» Vgl. Antwort des Bundesrates zur Motion 24.3587 Würth «Massnahmenpaket zur Übergangsfinanzierung von AHV und Armee mittels befristetem "Si- cherheitsprozent"»
1. Ist der Regierungsrat vorgängig über das obengenannte Kompensationsmodell der natio- nalrätlichen Finanzkommission (FK-N) orientiert worden?
Nein.
2. Verfügt er über Angaben darüber, mit welchem Ausfall an Bundessteuergeldern die Kan- tone schweizweit sowie der Kanton Bern bei einer Umsetzung des Vorschlags zu rechnen haben?
Nein. Der Umfang einer allfälligen Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundes- steuer wurde bis anhin nicht beziffert.
3. Erachtet es der Regierungsrat als opportun, die Kantone zur Finanzierung der Verteidigung heranzuziehen, obwohl es sich dabei um eine klassische Bundesaufgabe handelt? Und ist er bereit, für die Aufstockung des Armeebudgets auf Mittel aus der direkten Bundessteuer (DBSt) zu verzichten?
Der Regierungsrat erachtet eine Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer zur Finanzierung der Armeeausgaben als nicht opportun. Eine solche Massnahme käme ei- ner Lastenverschiebung des Bundes auf die Kantone gleich. Der Regierungsrat ist nicht be- reit, auf Mittel aus dem Anteil an der direkten Bundessteuer zu verzichten und verweist in diesem Zusammenhang auf das Argumentarium der Konferenz der kantonalen Finanzdirek- torinnen und Finanzdirektoren (FDK).
4. Falls der Regierungsrat den Vorschlag der FK-N ablehnt: Wie gedenkt er, sich dagegen zur Wehr zu setzen?
Wie aus der oben erwähnten Stellungnahme der FDK hervor geht, vertreten sämtliche Kan- tone diesbezüglich eine ablehnende Haltung. Aus Sicht des Regierungsrates gilt es des- halb, zusammen mit den anderen Kantonen gegenüber dem Bund geeint aufzutreten und den Bundesrat wie auch Bundesparlamentarierinnen und -parlamentier für die Ausgangs- lage der Kantone zu sensibilisieren.
5. Welche Folgen hätte eine Senkung des kantonalen DBSt-Anteils für die Finanzen des Kan- tons Bern und allenfalls der Gemeinden und welche Aufgabenbereiche wären am stärksten betroffen?
Die Höhe eines möglichen Ertragsausfalls kann aufgrund der geschilderten Ausgangslage nicht beziffert werden (vgl. Antwort auf Frage 2). Welche Aufgabenbereiche aufgrund eines entsprechenden Ertragsausfalls betroffen wären, wäre Gegenstand politischer Diskussionen sowie der generellen finanzpolitischen Rahmenbedingungen und finanziellen Perspektiven. Zum heutigen Zeitpunkt können deshalb auch keine Massnahmen genannt werden.
6. Mit welchen Massnahmen müsste der Kanton Bern den Ausfall der Bundessteuergelder kompensieren?
Vgl. Antwort auf Frage 5.
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