2026.SIDGS.316
Sammelbeschluss Entwicklungszusammenarbeit 2026 - Beiträge aus dem Lotteriefonds
3 da zercladur 2026German51 min
Source be.ch
Sammelbeschluss Entwicklungszusammenarbeit 2026 - Beiträge aus dem Lotteriefonds
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 608/2026 Datum RR-Sitzung: 3. Juni 2026 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2026.SIDGS.316 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Sammelbeschluss Entwicklungszusammenarbeit 2026 - Beiträge aus dem Lotteriefonds
Erwägungen
1. Rechtsgrundlagen
- Artikel 32, Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 59 Absatz 1-2 und 4 des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)
- Artikel 55-60 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
2. Gesuche
01 Gesuchsteller: Stiftung FAIRMED, Bern Geschäfts Nr.: 846922 Vorhaben: Gesundheitsversorgung in Koshi und Madesh, Nepal Gegenstand: Die Provinzen Koshi und Madhesh im Osten Nepals gehören zu den landesweit am stärksten von vernachlässigten Tropenkrankheiten (NTDs) betroffenen Regionen. Krankheiten wie Lepra, lymphatische Filariose, Kala-Azar (viszerale Leishmaniose), Dengue, Tollwut sowie Schlangen- und Hundebisse treten dort deutlich häufiger auf als im Landesdurchschnitt. Begünstigt wird dies durch Armut, dichte Besiedlung und unzureichende Gesundheitsstrukturen. Das Projekt stärkt die medizinische Grundversorgung in 50 Gemeinden und verbessert die Prävention, Diagnose und Behandlung von NTDs. Dazu werden Gesundheitsfachkräfte ausgebildet, Überweisungssysteme verbessert und benachteiligte Gruppen – darunter viele Frauen, Schwangere und Menschen mit Behinderungen – gezielt unterstützt. Insgesamt profitieren rund 116’000 Personen direkt und rund 430’000 Menschen indirekt von besseren Gesund- heitsdiensten und umfassender Aufklärung. Ziel ist, die gravierendsten NTDs (Lepra, lymphatische Filariose, Kala Azar) bis zum Jahr 2030 zu eliminieren und eine dauerhafte Selbstfürsorge der Betroffenen zu sichern. Durch die enge Zusammenarbeit mit lokalen Behörden, die Integration der Massnahmen in kommunale Gesundheitspläne und die Stärkung bestehender Institutionen wird die Weiterführung des Projekts nach Abschluss sichergestellt. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die Massnahmen zur Stärkung der Gesundheitseinrichtungen, für höhere Qualifikationen des Gesundheitspersonals sowie die Verbesserung des Zugangs zu Informationen und Angeboten. Aktivi- täten und Lobbyarbeit auf Regierungs- oder Gemeindeebene sowie Aufwendun- gen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berück- sichtigt werden. Es kann ein Maximalbeitrag pro Organisation von CHF 250'000 ausgerichtet werden. Der Beitrag des Lotteriefonds entspricht 33 % der anre-
chenbaren Kosten.
Partnerorganisationen: FAIRMED Nepal, Behörden Gesamtkosten: CHF 1'583'661.00 Anrechenbar: CHF 767'971.00 Finanzierungsplan: Eigenmittel: CHF 170'421.00 Fundraising: CHF 1'163'240.00 Subvention LF: CHF 250'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100005 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35 % des Beitrages nach Beschlussfassung, 35 % nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
02 Gesuchsteller: Stiftung Heilsarmee Schweiz, Bern Geschäfts Nr.: 847574 Vorhaben: Eine sichere Zukunft für ländliche Gemeinden in Simbabwe Gegenstand: In ländlichen Regionen Simbabwes verschärfen Klimawandel, wiederkehrende Dürren und Ernteausfälle die Armut. Besonders betroffen sind Haushalte, die vollständig von der Landwirtschaft abhängig sind. In den Distrikten Mhondoro, Marondera, Mutare und Nyanga im Nordosten des Landes führten extreme Trockenperioden zuletzt zu Ernteverlusten von bis zu 60 %, was die Ernäh- rungssicherheit und das Einkommen vieler Familien stark bedroht. Das Projekt der Heilsarmee stärkt rund 7’000 Menschen in vier ländlichen Dis- trikten, indem es klimaresiliente Landwirtschaft und Erwerbstätigkeit fördert. Landwirtinnen und Landwirte werden in konservierender Landwirtschaft geschult, erhalten Zugang zu Saatgut und bewirtschaften gemeinschaftliche Gärten mit solarbetriebenen Wasserquellen. Ergänzend werden Kleintier-, Bienen- und Fischzucht aufgebaut sowie unternehmerische und finanzielle Kompetenzen vermittelt, um Einkommen langfristig zu stabilisieren. Ebenfalls werden Massnahmen zur Prävention im Klima- und Katastrophenbereich geför- dert. Durch die enge Zusammenarbeit mit lokalen Behörden, technischen Fach- stellen und zivilgesellschaftlichen Organisationen werden Wissen, Strukturen und Marktanbindungen nachhaltig verankert. Die Gemeinden übernehmen Ver- antwortung für Planung, Umsetzung und Krisenvorsorge, wodurch die Weiter- führung der Massnahmen nach Projektende sichergestellt wird. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die berufsbildenden, wissensför- dernden und einkommensschaffenden Massnahmen. Präventionsmassnahmen im Bereich Katastrophenschutz und Massnahmen zur Förderung von Marke- tingstrategien sowie Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es kann ein Maximalbeitrag
pro Organisation von CHF 250'000 ausgerichtet werden. Der Beitrag des Lotte- riefonds entspricht 15 % der anrechenbaren Kosten. Partnerorganisationen: Stiftung Heilsarmee Simbabwe, lokale Behörden. Gesamtkosten: CHF 833'815.00 Anrechenbar: CHF 687'826.00 Finanzierungsplan: Bund / DEZA: CHF 170'000.00 Eigenmittel: CHF 419'815.00 Organisationen: CHF 144'000.00 Subvention LF: CHF 100'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100005 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35 % des Beitrages nach Beschlussfassung, 35 % nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
03 Gesuchsteller: Stiftung Heilsarmee Schweiz, Bern Geschäfts Nr.: 847577 Vorhaben: WASH-Programm in Sambia Gegenstand: In vielen ländlichen Regionen Sambias fehlt weiterhin ein verlässlicher Zugang zu sauberem Wasser, Sanitäranlagen und Hygiene. Zahlreiche Menschen müssen mehr als 30 Minuten zurücklegen, um eine Wasserquelle zu erreichen. Kaum ein Haushalt verfügt über angemessene Latrinen. Gemäss Schätzungen der WHO fehlt eine sichere Wasserversorgung an jeder fünften Schule und in 13 % der Gesundheitseinrichtungen. Diese Defizite führen zu Krankheiten und einer hohen Belastung für Familien und Gesundheitseinrichtungen. Das Projekt der Heilsarmee verbessert die Versorgung mit WASH für rund 50’000 Menschen in den Distrikten Kafue und Siavonga. Es kombiniert den Ausbau klimaresilienter Wasser- und Sanitärinfrastrukturen mit der Förderung von Hygienepraktiken wie Händewaschen und Menstruationshygiene. Gleich- zeitig stärkt es lokale Behörden, damit sie WASH-Dienste künftig selbst planen, finanzieren und steuern können. Der Ansatz baut auf früheren Projektphasen auf und setzt gezielt dort an, wo die Bedarfsanalyse die grössten Lücken identifiziert hat. Durch die enge Zusammenarbeit mit Gemeinden, Schulen, Gesundheitsein- richtungen und lokalen Behörden werden Betrieb, Wartung und Finanzierung schrittweise in lokale Verantwortung überführt, was die Weiterführung der Massnahmen nach Projektende sicherstellt. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an den Bau von Latrinen und solarbe- triebenen Sanitärsystemen bei Schulen und Gesundheitszentren und Aktivi-
täten zur Verbesserung des Hygieneverhaltens. Massnahmen auf Behörden- ebene sowie Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es kann ein Maximalbeitrag pro Organisation von CHF 250'000 ausgerichtet werden. Der Beitrag des Lotterie- fonds entspricht 19 % der anrechenbaren Kosten. Partnerorganisationen: Heilsarmee Sambia, lokale Behörden Gesamtkosten: CHF 1'158'097.00 Anrechenbar: CHF 790'081.84 Finanzierungsplan: Bund / DEZA: CHF 369'000.00 Organisationen: CHF 202'500.00 Eigenmittel: CHF 436'597.00 Subvention LF: CHF 150'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100005 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35 % des Beitrages nach Beschlussfassung, 35 % nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
04 Gesuchsteller: International Blue Cross (IBC), Bern Geschäfts Nr.: 847599 Vorhaben: Einkommens- und Ernährungssicherheit in der Republik Kongo Gegenstand: In Brazzaville, der Hauptstadt der Republik Kongo, leben viele Familien in pre- kären Verhältnissen. Die wirtschaftliche Unsicherheit und der eingeschränkte Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen bestimmen den Alltag. Belastungen durch Alkohol und Drogen verschärfen die Situation zusätzlich. Das Projekt des International Blue Cross stärkt Frauen und Jugendliche, deren Lebensumfeld von Alkohol- oder Drogenproblemen geprägt ist. Frauen erhalten Mikrokredite, um einkommensgenerierende Tätigkeiten aufzubauen. Diese finan- zielle Starthilfe wird durch Schulungen in unternehmerischen Grundkompeten- zen, Budgetplanung und einfacher Buchführung ergänzt. Die Frauen organisie- ren sich in Gruppen, die als soziale Stützsysteme wirken und gegenseitige Ver- antwortung fördern. Parallel dazu bietet das Projekt Jugendlichen eine berufliche Qualifizierung. In Zusammenarbeit mit lokalen Ausbildungsstätten erwerben sie praktische Fähigkeiten, Life Skills und psychosoziale Kompetenzen, die ihnen realistische Übergänge in Beschäftigung oder weiterführende Bildung ermögli- chen. Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit lokalen Partnern sowie mit Gemeinden und Behörden. Gruppenstrukturen, Rückzahlungsmechanismen und kontinuier-
liche Begleitung sichern lokale Verantwortung und Nachhaltigkeit. Die Massnah- men werden in bestehende Präventionsprogramme integriert und können nach Projektende lokal weitergeführt werden. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht die direkten Massnahmen zur Förderung der beruflichen- und unternehmerischen Fähigkeiten. Rückzahlbare Darlehen, die Förderung von Life-Skills, Massnahmen auf Behördenebene sowie Aufwen- dungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 40 % auf die anrechenbaren Kosten angewendet. Partnerorganisationen: Coordination Technique des Projets et D'Appui au Déve- loppement Communautaire (CTPAD), lokale Behörden Gesamtkosten: CHF 118'380.00 Anrechenbar: CHF 76'299.72 Finanzierungsplan: Bund / DEZA: CHF 50'000.00 Organisationen: CHF 10’000.00 Eigenmittel: CHF 26’040.00 Fundraising: CHF 1'830.00 Subvention LF: CHF 30'510.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100005 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35 % des Beitrages nach Beschlussfassung, 35 % nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
05 Gesuchsteller: International Blue Cross (IBC), Bern Geschäfts Nr.: 847600 Vorhaben: Eine gesunde Zukunft in Ghana Gegenstand: In den urbanen Randgebieten von Ghanas Hauptstadt Accra leben viele Kinder und Jugendliche in einem Umfeld, das von Armut, instabilen Familienstrukturen und einem hohen Risiko alkohol- und drogenbedingter Belastungen geprägt ist. Fehlende Zukunftsaussichten, prekäre Wohnsituationen und ein Mangel an stabilen Unterstützungsnetzwerken erhöhen ihre Verletzlichkeit zusätzlich. Besonders junge Menschen aus sozial benachteiligten Haushalten sind gefähr- det, da sie kaum Zugang zu Schutzstrukturen oder verlässlicher Begleitung haben. Das Projekt des International Blue Cross stärkt rund 3’600 Kinder, Jugendliche und Gemeindemitglieder in besonders belasteten Stadtteilen Accras. Junge Menschen erhalten Zugang zu beruflichen Qualifikationen, die ihnen neue Einkommens- und Zukunftschancen eröffnen. Ergänzend werden breit
angelegte Life-Skills-Trainings durchgeführt. Eltern, Lehrpersonen und lokale Gemeinschaften werden für die Risiken von Alkohol, Drogen und geschlechts- spezifischer Gewalt sensibilisiert und in die Präventionsarbeit einbezogen. Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit Schulen, Gemeinden und lokalen Behör- den. Die Life-Skills-Methodik wird in bestehende Lehrpläne integriert und lokale Moderatorinnen und Moderatoren ausgebildet. Dies verankert Wissen, Verant- wortung und Präventionsmechanismen langfristig. Die Gemeinden übernehmen ausserdem zunehmend Verantwortung für Sensibilisierung, Jugendschutz und Prävention, sodass die Weiterführung der Massnahmen über die Projektlaufzeit hinaus gesichert bleibt. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die direkten Massnahmen zur För- derung der beruflichen und unternehmerischen Fähigkeiten. Die Förderung von Life-Skills, Aktivitäten mit Elterngruppen, Massnahmen auf Behördenebene sowie Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 40 % auf die anrechenbaren Kosten angewendet. Partnerorganisationen: Blue Cross Ghana sowie Gemeinden und Behörden Gesamtkosten: CHF 259'550.00 Anrechenbar: CHF 95'817.35 Finanzierungsplan: Bund / DEZA: CHF 75'000.00 Organisationen: CHF 30'000.00 Eigenmittel: CHF 56'880.00 Fundraising: CHF 59'350.00 Subvention LF: CHF 38'320.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100005 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35 % des Beitrages nach Beschlussfassung, 35 % nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
06 Gesuchsteller: Lepra-Mission Schweiz, Herzogenbuchsee Geschäfts Nr.: 847565 Vorhaben: Praxisorientierte Ausbildung für leprabetroffene Menschen in Indien Gegenstand: In vielen Regionen Indiens leben Menschen, die von Lepra betroffen oder anderweitig beeinträchtigt sind, in ausgeprägter Armut und sozialer Ausgren- zung. Stigmatisierung, fehlende Schulbildung und eingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt führen dazu, dass insbesondere junge Menschen aus leprabe- troffenen oder marginalisierten Familien kaum Chancen auf eine wirtschaftlich stabile Zukunft haben. Das Projekt der Lepra-Mission Schweiz stärkt jährlich rund 300 junge Menschen an zwei Berufsbildungszentren in Vizianagaram und Faizabad. Die Teilnehmen- den erhalten praxisorientierte Ausbildungen in handwerklichen, technischen und dienstleistungsbezogenen Berufen – darunter Elektrik, Schneiderei, Mecha- nik, Informatik, Kosmetik, Catering oder Einzelhandel. Ergänzend werden Lebenskompetenzen und unternehmerische Fähigkeiten vermittelt sowie psy- chosoziale Unterstützung angeboten, um die nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu sichern. Die Ausbildung erfolgt nach dem dualen System mit theoretischem Unterricht, praktischer Arbeit in Lehrwerkstätten und Praktika in lokalen Betrieben. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der indischen Partnerorga- nisation, lokalen Arbeitgebern, Behörden und Gemeinschaften. Durch die Inte- gration von Job-Coaching, Stellenvermittlung und zweijähriger Nachbetreuung werden die Absolventinnen und Absolventen langfristig begleitet. Die Berufs- bildungszentren passen ihre Ausbildungsinhalte laufend an die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts an und arbeiten darauf hin, sich schrittweise selbsttragend zu finanzieren. Rund 90 % der Absolventinnen und Absolventen finden direkt nach Abschluss eine Anstellung oder machen sich selbständig. Die Ausbildung ermöglicht ihnen wirtschaftliche Selbstständigkeit, stärkt ihr Selbstwertgefühl und fördert ihre soziale Inklusion. Gleichzeitig tragen sie als Vorbilder in ihren Gemeinschaften dazu bei, Stigmatisierung abzubauen und neue Perspektiven für andere Betroffene zu eröffnen. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die berufsbildenden, wissensför- dernden und einkommensschaffenden Massnahmen. Freizeitaktivitäten und die Vermittlung von Soft Skills, psychosoziale Unterstützungen sowie Aufwen- dungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es kann ein Maximalbeitrag pro Organisation von CHF 250'000 ausgerichtet werden. Der Beitrag des Lotteriefonds entspricht 25 % der anrechenbaren Kosten. Partnerorganisationen: The Leprosy Mission Trust India, lokale Unternehmen und Behörden Gesamtkosten: CHF 339'184.00 Anrechenbar: CHF 322'557.68 Finanzierungsplan: Organisationen: CHF 193'000.00 Eigenmittel: CHF 14'000.00 Fundraising: CHF 52'184.00 Subvention LF: CHF 80'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100005 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden.
Bedingungen: - Auszahlung von 35 % des Beitrages nach Beschlussfassung, 35 % nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
07 Gesuchsteller: Lepra-Mission Schweiz, Herzogenbuchsee Geschäfts Nr.: 847581 Vorhaben: Gesundheitsversorgung für leprabetroffene Menschen in Indien Gegenstand: Im Distrikt Prayagraj im indischen Bundesstaat Uttar Pradesh leben viele Menschen in ausgeprägter Armut und haben nur eingeschränkten Zugang zu grundlegender Gesundheitsversorgung. Besonders betroffen sind Menschen, die an Lepra leiden oder mit Behinderungen leben. Späte Diagnosen, fehlende spezialisierte Behandlungsmöglichkeiten und starke gesellschaftliche Stigmati- sierung führen dazu, dass Betroffene häufig schwere Komplikationen, dauerhaf- te Behinderungen und soziale Ausgrenzung erfahren. Frauen und Angehörige marginalisierter Gemeinschaften sind dabei besonders benachteiligt. Das Projekt der Lepra-Mission Schweiz stärkt die Gesundheitsversorgung für rund 18’000 Lepra-Patientinnen und -Patienten sowie weitere marginalisierte Bevölkerungsgruppen. Im Leprosy Mission Hospital Naini werden spezialisierte Diagnostik, medikamentöse Behandlung, rekonstruktive Chirurgie, Wundversor- gung und rehabilitative Massnahmen wie Physio- und Ergotherapie angeboten. Ergänzend werden medizinische Instrumente bereitgestellt. Mobile Kliniken erreichen zusätzlich abgelegene Gemeinden. Die Umsetzung erfolgt mit einer erfahrenen Partnerorganisation vor und in enger Zusammenarbeit mit staatlichen Gesundheitsbehörden, lokalen NGOs und medizinischen Fachkräften. Durch anerkannte Ausbildungsprogramme für Ärztinnen, Pflegepersonal und Therapeutinnen wird die lokale Versorgung lang- fristig gestärkt. Die Kombination aus spezialisierter Behandlung, Rehabilitation, Sensibilisierung und Fachkräfteausbildung schafft tragfähige Strukturen, die über die Projektlaufzeit hinauswirken. Das Krankenhaus erwirtschaftet bereits jetzt einen Teil seiner Kosten selbst und arbeitet darauf hin, seine Dienstleistun- gen zunehmend eigenständig zu finanzieren. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die Ausbildungen des Gesundheits- personal sowie an die medizinischen Untersuchungen und Behandlungen. Psychosoziale Begleitungen sowie Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es kann ein Maximalbeitrag pro Organisation von CHF 250'000 ausgerichtet werden. Der Beitrag des Lotteriefonds entspricht 12 % der anrechenbaren Kosten. Partnerorganisationen: The Leprosy Mission Trust India, lokale NGOs und Behörden Gesamtkosten: CHF 1'465'032.00 Anrechenbar: CHF 1'450'952.00 Finanzierungsplan: Organisationen: CHF 959'500.00 Eigenmittel: CHF 25'500.00 Fundraising: CHF 310'032.00 Subvention LF: CHF 170'000.00
Kontierung: 4600-4460010401-209100005 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35 % des Beitrages nach Beschlussfassung, 35 % nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
08 Gesuchsteller: MISSION AVIATION FELLOWSHIP SWITZERLAND (MAF), Langenthal Geschäfts Nr.: 847462 Vorhaben: Isolation durchbrechen für eine nachhaltige Entwicklung in Liberia Gegenstand: In Liberia verhindert die fehlende Verkehrsinfrastruktur für grosse Teile der Bevölkerung den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen. Rund 42 % der Menschen leben mehr als zwei Kilometer von einer ganzjährig befahrbaren Strasse entfernt. Viele Regionen sind während der Regenzeit tagelang abge- schnitten. Diese Isolation wirkt sich direkt auf Gesundheit, Bildung und wirt- schaftliche Entwicklung aus: Medikamente, Impfstoffe und medizinisches Per- sonal erreichen abgelegene Gemeinden kaum, Notfälle enden häufig tödlich und Kinder müssen lange Wege zu Schulen zurücklegen. Die Abgeschiedenheit verstärkt Armut und erschwert die Arbeit humanitärer Organisationen erheblich. Das Projekt der MAF überwindet diese Isolation, indem es mit Kleinflugzeugen acht der entlegensten Regionen des Landes regelmässig anfliegt und mit über 20 lokalen und internationalen Partnerorganisationen zusammenarbeitet. Die Flüge ermöglichen medizinische Evakuierungen, den Transport von Impfstof- fen, Medikamenten und Fachkräften sowie die Umsetzung von Gesundheits-, WASH- und Bildungsprojekten. Jährlich werden über 650 Personen transpor- tiert und mehr als 4,8 Tonnen lebenswichtige Fracht in schwer zugängliche Gebiete geliefert. Dadurch erhalten abgelegene Gemeinden Zugang zu medizi- nischer Versorgung, sauberem Trinkwasser, Schulmaterial und Ausbildungsan- geboten. Die verlässliche Luftanbindung schafft langfristige Stabilität für Entwicklungs- projekte und stärkt lokale Strukturen. Partnerorganisationen können ihre Pro- gramme planbar durchführen, Gemeinden werden resilienter gegenüber Krisen, und die Lebensgrundlagen der Bevölkerung, besonders für Mütter und Kinder, verbessern sich nachhaltig. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die anrechenbaren Projektkosten für den direkten Flugbetrieb. Aufwendungen für die Koordination und Administra- tion in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es kann ein Maximal- beitrag pro Organisation von CHF 250'000 ausgerichtet werden. Der Beitrag des Lotteriefonds entspricht 36 % der anrechenbaren Kosten. Partnerorganisation: MAF Liberia Gesamtkosten: CHF 938'026.00 Anrechenbar: CHF 703'519.78 Finanzierungsplan:
Bund / DEZA: CHF 63'000.00 Organisationen: CHF 174'000.00 Eigenmittel: CHF 234'500.00 Fundraising: CHF 216'526.00 Subvention LF: CHF 250'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100005 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35 % des Beitrages nach Beschlussfassung, 35 % nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
09 Gesuchsteller: REHASWISS, Bern Geschäfts Nr.: 845474 Vorhaben: Selbsthilfeprojekte für Personen mit einer Beeinträchtigung in Kerala, Indien Gegenstand: In Kerala leben viele Menschen mit einer Beeinträchtigung in Armut und haben kaum Zugang zu Ausbildung, Einkommen oder staatlichen Unterstützungsleis- tungen. Fehlende finanzielle Mittel, soziale Ausgrenzung und mangelnde beruf- liche Perspektiven erschweren ihre Teilhabe am gesellschaftlichen und wirt- schaftlichen Leben. Besonders in ländlichen Regionen fehlt es an Angeboten, die Menschen mit Behinderungen befähigen, ein eigenes Einkommen zu erzie- len und ihre Lebenssituation nachhaltig zu verbessern. Das Projekt von REHASWISS unterstützt jährlich rund 80 Personen mit einer Beeinträchtigung dabei, wirtschaftlich selbstständig zu werden und ihre soziale Integration zu stärken. Die Teilnehmenden erhalten Mikrokredite für einkom- mensschaffende Aktivitäten, werden in Selbsthilfegruppen organisiert und durch gezielte Aus- und Weiterbildungen begleitet und in ihrer Eigenverantwortung gestärkt. Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer leistet einen Eigenbeitrag, was die Verantwortung stärkt und die nachhaltige Nutzung der Mittel fördert. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit lokalen Behörden, Kirch- gemeinden und weiteren NGOs. Dadurch wird der Zugang zu für Teilnehmenden der Zugang zu staatlichen Leistungen wie Behindertenausweisen, Sozialpro- grammen oder Ausbildungsangeboten ermöglicht. Die Selbsthilfegruppen bieten Austausch, gegenseitige Unterstützung und stärken die soziale Einbet- tung der Familien. Rückgeführte Mikrokredite fliessen in Rotationsfonds, also Fonds, die sich durch Rückzahlungen wieder auffüllen, und werden an neue Teilnehmende weitergegeben, wodurch die eingesetzten Mittel über die Projektlaufzeit hinauswirken. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die berufsbildenden und einkom- mensschaffenden Massnahmen. Aufwendungen für die Koordination und Admi- nistration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Bei- tragssatz von 40 % auf die anrechenbaren Kosten angewendet.
Partnerorganisationen: Cochin Social Service Society (CSSS), Society of Sisters of Charity - Lourdes Convent, Vijayapuram Social Service Society (VSSS), Changanacherry Social Service Society (CHASS), lokale Behörden Gesamtkosten: CHF 102'458.00 Anrechenbar: CHF 93'144.00 Finanzierungsplan: Organisationen: CHF 20'000.00 Eigenmittel: CHF 9'310.00 Fundraising: CHF 35'898.00 Subvention LF: CHF 37'250.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100005 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35 % des Beitrages nach Vorlegen des definitiven Zewo- Zertifikats (gewährt ohne Vorlagen), 35 % nach der ersten Zwischenab- rechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzu- reichen mit online Link analog eingereichtem Budget). Der Schlussabrech- nung muss ein Kontoauszug der Selbsthilfegruppe vor Ort beigelegt werden.
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
10 Gesuchsteller: Solafrica.ch, Bern Geschäfts Nr.: 847359 Vorhaben: Programm Santé Solaire in Senegal, Togo, Niger und Burkina Faso Gegenstand: In ländlichen Regionen Westafrikas bleibt der Zugang zu medizinischer Grund- versorgung oft unzuverlässig, weil den Gesundheitszentren eine stabile Strom- versorgung fehlt. In Burkina Faso, Togo, Niger und Senegal sind mehr als die Hälfte der Einrichtungen entweder gar nicht ans Netz angeschlossen oder leiden unter häufigen Stromausfällen. Ohne Elektrizität funktionieren Kühlketten für Impfstoffe, Sterilisationsgeräte oder einfache Diagnosetechnik, Beleuchtung für Geburten in der Nacht nicht. Besonders Frauen, Neugeborene und Notfall- patientinnen und -patienten sind dadurch gefährdet. Das Programm von Solafrica bezweckt die Verbesserung der Gesundheitsver- sorgung, indem 42 Gesundheitszentren mit Solaranlagen ausgestattet werden. Rund 290’000 Menschen profitieren direkt von der verbesserten medizinischen Versorgung. Parallel dazu werden lokale Solartechnikerinnen und -techniker ausgebildet, damit Installation, Wartung und Betrieb der Anlagen langfristig gesichert sind. Ein regionales Kompetenzzentrum im Senegal sowie eine digi- tale Wissensplattform verbreiten Erfahrungen, technische Standards und Schulungsmaterialien und stärken die regionale Fachkompetenz. Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit lokalen Behörden, Gesundheitskomi- tees, Photovoltaik-Unternehmen und technischen Ausbildungsinstitutionen. Klare Verantwortlichkeiten, Wartungspläne und lokale Verankerung gewährleis- ten die Nachhaltigkeit der Anlagen.
Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die anrechenbaren Projektkosten für die Installationen der Solaranlagen und die Berufsbildungsprogramme. Mass- nahmen auf Behördenebene und Kosten für die Abschlussfeier sowie Aufwen- dungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es kann ein Maximalbeitrag pro Organisation von CHF 250'000 ausgerichtet werden. Der Beitrag des Lotteriefonds entspricht 14 % der anrechenbaren Kosten. Partnerorganisationen: Entreprise SETHI in Burkina Faso, Association ACRPE in Niger, Association Kekili-Miig in Togo, Association LERNA in Sénégal, locale Behörden Gesamtkosten: CHF 2'463'976.00 Anrechenbar: CHF 1'343'558.00 Finanzierungsplan: Organisationen: CHF 287'100.00 Eigenmittel: CHF 577'600.00 Fundraising: CHF 1'409'276.00 Subvention LF: CHF 190'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100005 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35 % des Beitrages nach Beschlussfassung, 35 % nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
11 Gesuchsteller: Solafrica.ch, Bern Geschäfts Nr.: 847030 Vorhaben: Solar Learning Tansania Gegenstand: In Tansania erschweren Energiearmut und eine hohe Jugendarbeitslosigkeit jungen Menschen den Einstieg in ein stabiles Erwerbsleben. Gleichzeitig wächst der Solarsektor stark und gilt als zentral für die Elektrifizierung ländli- cher Regionen. Dennoch fehlt es an gut ausgebildeten Technikerinnen und Technikern, um dieses Potenzial auszuschöpfen. Das Projekt Solar Learning Tansania schafft jungen Frauen und Männern eine realistische Alternative zu prekären Arbeitsverhältnissen oder Abwanderung, indem es ihnen eine praxisnahe Ausbildung ermöglicht. Die staatlich anerkann- te Berufsschule in Mbeya bildet jährlich 140 Jugendliche in zweijährigen oder kürzeren Kursen zu zertifizierten Solartechnikerinnen und -technikern aus. In Praktika in lokalen Solarunternehmen sammeln die Teilnehmenden echte Berufserfahrung und werden direkt in den Arbeitsmarkt integriert. Die Ausbil- dung eröffnet ihnen ein existenzsicherndes Einkommen und stärkt ihre soziale Teilhabe.
Zielgruppe sind Ausbildungswillige aus einkommensschwachen Haushalten und aus abgelegenen Regionen, die ohne finanzielle Unterstützung keinen Zugang zu einer technischen Ausbildung hätten. Ein strukturiertes Auswahlverfahren stellt sicher, dass besonders motivierte und benachteiligte Jugendliche teilneh- men können. Die Kombination aus theoretischer Qualifizierung, praktischer Erfahrung und gezielter Arbeitsmarktintegration befähigt die jungen Berufsleute und schafft gleichzeitig nachhaltige Perspektiven für die nächste Generation. Nach Abschluss der Ausbildungen kehren die jungen Menschen in der Regel in die ländlichen Regionen zurück und leisten einen Beitrag zur Entwicklung der ländlichen Gegenden. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die anrechenbaren Projektkosten für die Ausbildung. Kosten für die Diplomfeier und Aufwendungen für die Koordina- tion und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es kann ein Maximalbeitrag pro Organisation von CHF 250'000 ausgerichtet wer- den. Der Beitrag des Lotteriefonds entspricht 15 % der anrechenbaren Kosten. Partnerorganisationen: Berufsschule in Mbeya, lokale Behörden Gesamtkosten: CHF 692'497.00 Anrechenbar: CHF 407'609.60 Finanzierungsplan: Gemeindebeiträge: CHF 14'500.00 Organisationen: CHF 40'000.00 Eigenmittel: CHF 203'000.00 Fundraising: CHF 374'997.00 Subvention LF: CHF 60'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100005 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35 % des Beitrages nach Beschlussfassung, 35 % nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
12 Gesuchsteller: Schweizerisches Rotes Kreuz SRK, Bern Geschäfts Nr.: 847541 Vorhaben: Stärkung der Gesundheitsversorgung in Cox’s Bazar, Bangladesch Gegenstand: In den dauerhaft bestehenden Camps von Cox’s Bazar leben über eine Million Rohingya-Flüchtlinge unter äusserst prekären Bedingungen. Die Gesundheits- versorgung ist chronisch unterfinanziert, gleichzeitig nehmen klimabedingt Überschwemmungen, Erdrutsche und Zyklone stetig zu. Besonders gefährdet sind Frauen, Kinder, ältere Menschen und Personen mit Behinderungen, die auf funktionierende Gesundheitsdienste und Schutzstrukturen besonders angewiesen sind. Das Projekt des Schweizerischen Roten Kreuzes stärkt die Gesundheits- und Katastrophenresilienz der Campbevölkerung, indem drei bestehende Gesund- heitszentren verbessert und ausgebaut werden. Die Einrichtungen bieten medi- zinische Grundversorgung, Mutter-Kind-Gesundheit, psychosoziale Unterstüt- zung und Schutzdienste. Ergänzend werden Freiwillige und Gemeindemitglie- der geschult, um gesundheitsfördernde Verhaltensweisen, Frühwarnmechanis- men und Katastrophenvorsorge in den Camps zu verankern. Klimasichere bau- liche Massnahmen reduzieren die Anfälligkeit der Gesundheitszentren für Über- schwemmungen und Sturmschäden und sichern die Kontinuität lebenswichtiger Dienste. Zielgruppe sind rund 115’000 Menschen in drei Camps sowie die umliegenden Gastgemeinden. Das Projekt verankert seine Aktivitäten schrittweise in beste- henden lokalen Strukturen, sodass die Massnahmen nach Projektende eigen- ständig weitergeführt werden können. Die Bangladesh Red Crescent Society übernimmt dabei operative Aufgaben im Rahmen des Vorhabens und wird gezielt in den für die Projektumsetzung relevanten Bereichen begleitet. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die anrechenbaren Projektkosten für die Verbesserung der medizinischen Versorgung. Massnahmen zur Förderung psychosozialer Unterstützung, der Verbesserung von Katastrophenvorsorge, Arbeiten auf Behördenebene sowie Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es kann ein Maximalbeitrag pro Organisation von CHF 250'000 ausgerichtet werden. Der Beitrag des Lotteriefonds entspricht 37 % der anrechenbaren Kosten. Partnerorganisationen: Bangladeschischer Roter Halbmond (BRH), lokale Behörden Gesamtkosten: CHF 1'199'035.00 Anrechenbar: CHF 675'123.04 Finanzierungsplan: Bund / DEZA: CHF 150'000.00 Eigenmittel: CHF 689'300.00 Fundraising: CHF 109'735.00 Subvention LF: CHF 250'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100005 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35 % des Beitrages nach Beschlussfassung, 35 % nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
13 Gesuchsteller: Stiftung Business Professionals Network BPN, Bern Geschäfts Nr.: 847511 Vorhaben: Förderung nachhaltiger Beschäftigung und Einkommensperspektiven in Uganda Gegenstand: In Uganda fehlt vielen jungen Erwachsenen der Zugang zu qualifizierter Ausbil- dung und stabilen Einkommensmöglichkeiten. Diese Situation führt zu hoher Jugendarbeitslosigkeit und fehlenden Zukunftsaussichten. Das Projekt der Stiftung BPN stärkt nachhaltige Beschäftigung, indem es praxis- orientierte Schulungen, individuelles Coaching und den Aufbau lokaler Berufs- netzwerke kombiniert. Jährlich erhalten rund 20 Personen eine zweijährige, strukturierte berufliche Ausbildung, während weitere über 120 Teilnehmende Seminare und Workshops besuchen. Die Inhalte reichen von Geschäftsführung und Finanzplanung über Marketing und Mitarbeiterführung bis zu Zeit- und Projektmanagement. Ergänzend unterstützt individuelles Coaching die Umset- zung des Gelernten im eigenen Unternehmen oder in der beruflichen Entwick- lung. Dadurch entstehen stabile, existenzsichernde Erwerbsperspektiven, die nicht nur den Teilnehmenden selbst, sondern auch ihren Familien und Mitarbeitenden zugutekommen. Teilnehmende leisten einen finanziellen Beitrag, was die Verantwortung stärkt und die nachhaltige Nutzung der Mittel fördert. Das ugandische Team wird kontinuierlich weitergebildet, sodass Schulungen und Coachings zunehmend eigenständig durchgeführt werden können. Die aufgebauten Bildungsstrukturen und Netzwerke bleiben dauerhaft bestehen und können von lokalen Trägern weitergeführt werden. Durch diese Kombination aus Kapazitätsaufbau, Eigen- verantwortung und wachsender lokaler Finanzierung ist der schrittweise Über- gang in eine selbsttragende Umsetzung angelegt. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die direkten berufsbildenden und einkommensschaffenden Massnahmen. Grundlagenarbeiten, Vor- und Nachbe- arbeitungsarbeiten, Werbemassnahmen sowie Aufwendungen für die Koordina- tion und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 40 % auf die anrechenbaren Kosten angewendet. Partnerorganisationen: BPN Uganda, lokale Behörden Gesamtkosten: CHF 630'000.00 Anrechenbar: CHF 251'193.80 Finanzierungsplan: Organisationen: CHF 295'000.00 Eigenmittel: CHF 150'000.00 Fundraising: CHF 84'530.00 Subvention LF: CHF 100'470.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100005 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35 % des Beitrages nach Beschlussfassung, 35 % nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
14 Gesuchsteller: Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz, Bern Geschäfts Nr.: 847559 Vorhaben: Perspektiven für junge Menschen aus prekären Verhältnissen in Niger Gegenstand: In Nigers Hauptstadt Niamey wachsen viele Jugendliche unter sehr entwick- lungsgefährdenden Bedingungen auf. Armut, Gewalt, frühe Schulabbrüche, Kinderarbeit und fehlende berufliche Perspektiven prägen den Alltag. Beson- ders Jugendliche ohne Schulabschluss geraten schnell in Abhängigkeiten oder Kleinkriminalität. Den Familien fehlen stabile Einkommen, um ihre Kinder zu unterstützen und ihnen eine Ausbildung zu ermöglichen. Der Schwerpunkt des Programms von SOS-Kinderdorf liegt auf der beruflichen Qualifizierung von Jugendlichen. Kinder, welche die Schule verlassen mussten, besuchen zunächst Brückenklassen, um verpassten Lernstoff nachzuholen und wieder in den regulären Unterricht einzusteigen. Jugendliche erhalten Zugang zu Berufslehren in anerkannten Schulen oder zu praxisorientierten Kurzlehren in lokalen Handwerksbetrieben. Ausbildnerinnen und Ausbildner werden päda- gogisch geschult. Nach Abschluss erhalten die jungen Berufsleute eine Grund- ausstattung – etwa Werkzeuge oder eine Nähmaschine – und werden beim Ein- stieg ins Erwerbsleben begleitet. Damit Jugendliche ihre Ausbildung erfolgreich abschliessen können, stärkt das Programm gleichzeitig die wirtschaftliche Basis ihrer Familien. Spar- und Leih- gruppen, Weiterbildungen in Buchhaltung und Vermarktung sowie die Förde- rung kleiner Mikrounternehmen helfen Eltern, ein stabiles Einkommen zu erzie- len. Dadurch können Kinder und Jugendliche in der Schule bleiben oder eine Ausbildung beginnen, ohne zum Familieneinkommen beitragen zu müssen. Das SOS-Kinderdorf arbeitet eng mit Schulen, Behörden und lokalen Jugend- schutzstrukturen zusammen, damit diese die Massnahmen nach sechs bis spä- testens neun Jahren selbstständig weiterführen können. Kinderschutz-Komitees und ein Kinderschutz-Zentrum werden beim Aufbau eigener Einkommensquel- len unterstützt, sodass sie ihre Aufgaben unabhängig wahrnehmen können. Durch gemeinsame Planung, regelmässigen Austausch und die Nutzung lokaler Ressourcen entsteht ein tragfähiges Netzwerk, das auch nach Projektende bestehen bleibt. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die direkten berufsbildenden Mass- nahmen sowie die Aktivitäten zum Aufbau von Mikrounternehmen. Die Grund- schulbildung, Elternworkshops, Massnahmen zu Geschlechterrollen, Aufklärun- gen zu Kinderrechten, Aktivitäten auf Behördenebene sowie Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es kann ein Maximalbeitrag pro Organisation von CHF 250'000 ausge- richtet werden. Der Beitrag des Lotteriefonds entspricht 14 % der anrechenba- ren Kosten. Partnerorganisationen: SOS-Kinderdorf Niger, lokale Behörden Gesamtkosten: CHF 737'880.00 Anrechenbar: CHF 357'602.15 Finanzierungsplan: Kantone: CHF 50'000.00
Eigenmittel: CHF 87'150.00 Fundraising: CHF 550'730.00 Subvention LF: CHF 50'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100005 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35 % des Beitrages nach Beschlussfassung, 35 % nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
15 Gesuchsteller: Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz, Bern Geschäfts Nr.: 847561 Vorhaben: Bildung und Schutz für notleidende Kinder und ihre Familien in Äthiopien Gegenstand: Im äthiopischen Hawassa brechen viele Kinder aus armen Familien die Schule früh ab, weil sie arbeiten müssen, Gewalt erleben oder in Armut aufwachsen. Mädchen sind besonders gefährdet, da sie häufig früh verheiratet werden. Feh- lende Einkommen, mangelnde Gesundheitsversorgung und schlecht ausgestat- tete Schulen verstärken diesen Kreislauf und nehmen Kindern die Chance auf eine sichere Zukunft. Das Programm von SOS-Kinderdorf verbindet Bildungsförderung mit Schutz und wirtschaftlicher Stabilisierung der Familien. Schulen und Kindergärten werden renoviert, barrierefrei gestaltet und mit Lernmaterialien ausgestattet; Lehrpersonen weitergebildet. Kinder, welche die Schule verlassen mussten, werden über Brückenklassen wieder in das Bildungssystem integriert. Jugend- liche erhalten Zugang zu Berufsbildung und werden beim Einstieg ins Erwerbs- leben begleitet. Parallel dazu lernen Eltern lesen, schreiben und rechnen und werden in gewaltfreier Erziehung geschult. Damit Familien ihre Kinder langfristig versorgen können, stärkt das Programm Spar- und Leihkooperativen und unterstützt Familien beim Aufbau von Einkom- mensquellen. Gesundheitszentren und Aufklärungskampagnen verbessern die Ernährung und Gesundheit der Kinder. Lokale Behörden, Schulen, Selbsthilfegruppen und Sparkooperativen werden so gestärkt, dass sie die Massnahmen nach einigen Jahren selbstständig wei- terführen können. Durch gemeinsame Planung, regelmässigen Austausch und gezielten Kapazitätsaufbau entsteht ein lokales Netzwerk, das auch nach Pro- jektende Bestand hat und Kindern sowie Jugendlichen dauerhaft Zugang zu Schutz, Bildung und Zukunftsperspektiven ermöglicht. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die direkten berufsbildenden Mass- nahmen, die Aktivitäten zum Aufbau von Mikrounternehmen sowie an bauliche Massnahmen. Die Grundschulbildung, Elternworkshops, Sensibilisierungen zur Gleichberechtigung, Aufklärungen zu Kinderrechten, Aktivitäten auf Behörden- ebene sowie Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es kann ein Maximalbeitrag pro
Organisation von CHF 250'000 ausgerichtet werden. Der Beitrag des Lotterie- fonds entspricht 13 % der anrechenbaren Kosten. Partnerorganisationen: SOS-Kinderdorf Äthiopien, Caritas Vorarlberg, Helvetas, lokale Behörden Gesamtkosten: CHF 2'836'977.00 Anrechenbar: CHF 1'508'721.00 Finanzierungsplan: Organisationen: CHF 2'451'377.00 Eigenmittel: CHF 185'600.00 Subvention LF: CHF 200'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100005 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35 % des Beitrages nach Beschlussfassung, 35 % nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
16 Gesuchsteller: Swiss Academy for Development, Biel/Bienne Geschäfts Nr.: 847586 Vorhaben: Nachhaltige Landwirtschaft in Tansania Gegenstand: Im ländlichen Pwani in Tansania fehlt es vielen Frauen und jungen Menschen an stabilen Einkommensmöglichkeiten, obwohl sie einen Grossteil der landwirt- schaftlichen Arbeit leisten. Klimawandel, Ernteverluste durch Elefanten, fehlen- der Zugang zu Ausbildung und geringe wirtschaftliche Chancen führen dazu, dass Familien kaum über die Runden kommen und junge Menschen oft keine Perspektive sehen. Das Projekt der Swiss Academy for Development stärkt die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Bevölkerung durch praxisnahe Ausbildung, Ermächtigung zum Unternehmertum und nachhaltige Landwirtschaft. Im Zentrum stehen Schulungen für rund 330 Frauen und junge Menschen in drei Dörfern. Sie erwerben grundlegende unternehmerische Kompetenzen. Besonders vielver- sprechende Geschäftsideen erhalten Startkapital, damit neue Kleinunterneh- men entstehen können. Parallel dazu wird eine gemeinschaftlich betriebene Produktionsstätte aufgebaut, in der Speiseöle und ätherische Öle aus lokal ver- fügbaren Pflanzen hergestellt werden. Die Teilnehmenden gründen eine Koope- rative, die diese Öle produziert und verkauft, wodurch lokale Wertschöpfung entsteht und Einkommen gesichert werden. Gleichzeitig lernen Landwirtinnen und Landwirte, ihre Felder mit umweltfreundli- chen Methoden wie Chili-Öl-Barrieren vor Elefanten zu schützen. Demonstra- tionsfarmen zeigen, wie diese natürlichen Schutzmassnahmen funktionieren und wie nachhaltige Anbaumethoden Erträge und Ernährung der gesamten Gemeinschaft sichern.
Lokale Trainerinnen und Trainer werden ausgebildet, die Kooperative wird so strukturiert, dass sie selbsttragend wirtschaften kann, und die Partnerorganisa- tion verankert das Projekt dauerhaft in der Region. Durch den Aufbau lokaler Kapazitäten, die Nutzung vorhandener Ressourcen und ein gemeinsames Monitoring- und Lernsystem entsteht ein Modell, das auch nach Projektende Bestand hat und Frauen sowie jungen Menschen dauerhaft Zugang zu Einkom- men und wirtschaftlicher Stabilität ermöglicht. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die direkten berufsbildenden und einkommensschaffenden Massnahmen. Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 40 % auf die anrechenbaren Kosten angewendet. Partnerorganisationen: Saving Africa's Nature (SANA), lokale Behörden Gesamtkosten: CHF 370'519.00 Anrechenbar: CHF 291'051.00 Finanzierungsplan: Organisationen: CHF 135'700.00 Eigenmittel: CHF 34'700.00 Fundraising: CHF 83'699.00 Subvention LF: CHF 116'420.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100005 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35 % des Beitrages nach Beschlussfassung, 35 % nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
17 Gesuchsteller: Swiss Academy for Development, Biel/Bienne Geschäfts Nr.: 847587 Vorhaben: Together We Grow - einkommensschaffende Massnahmen in Kambodscha Gegenstand: In der Gemeinde Pong Ro Leu in Kambodscha sind viele Familien stark von der Landwirtschaft abhängig, verfügen aber weder über ausreichende Kenntnisse in nachhaltigen Anbaumethoden noch über grundlegende betriebswirtschaftli- che Fähigkeiten. Klimatische Veränderungen, Ernteausfälle, prekäre Einkom- men und mangelnder Zugang zu sauberem Trinkwasser führen dazu, dass Kinder unterernährt sind, häufig krank werden und die Schule abbrechen müssen. Kern des Projekts der Swiss Academy for Development ist die Stärkung ein- kommensschaffender Aktivitäten für besonders verletzliche Familien durch praktische Schulungen in nachhaltiger Landwirtschaft, kleinbäuerlicher Tierhal- tung und grundlegenden Unternehmenskenntnissen. In mehreren Dörfern werden kleine Kooperativen aufgebaut, die gemeinsam produzieren, verkaufen und Erträge reinvestieren. Dieser Ansatz stabilisiert Einkommen, reduziert
Risiken und ermöglicht es Familien, ihre Kinder zuverlässig zu ernähren und in der Schule zu halten. Ergänzend werden Biosandfilter in Schulen installiert, damit Kinder und ihre Familien Zugang zu sauberem Trinkwasser erhalten. Landwirtschafts-Hubs auf dem Schulgelände sorgen dafür, dass Schulkinder regelmässig nährstoffreiche Mahlzeiten erhalten und gleichzeitig landwirtschaft- liche Kompetenzen erwerben. Interaktive WASH- und Ernährungsschulungen stärken zudem das Wissen der Eltern und fördern gesunde Verhaltensweisen. Lokale Gruppen wie Village Farmer Clubs, Village Support Groups und School Management Teams werden aufgebaut und geschult, damit sie die neuen Anla- gen betreiben, Wissen weitergeben und die Kooperativen eigenständig führen können. Durch diesen partizipativen Ansatz, die Ausbildung lokaler Trainerin- nen und Trainer sowie die enge Zusammenarbeit mit Behörden und Schulen entsteht ein lokales System, das auch nach Projektende Bestand hat und die Lebensgrundlagen der Familien dauerhaft verbessert. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die direkten einkommens- und ernährungsfördernden Massnahmen. Aktivitäten auf Behördenebene, Aufwen- dungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 40 % auf die anrechenba- ren Kosten angewendet. Partnerorganisationen: Build Your Future Today Center BFT, lokale Behörden Gesamtkosten: CHF 309'918.00 Anrechenbar: CHF 236'668.00 Finanzierungsplan: Organisationen: CHF 112'100.00 Eigenmittel: CHF 26'200.00 Fundraising: CHF 76'958.00 Subvention LF: CHF 94'660.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100005 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35 % des Beitrages nach Beschlussfassung, 35 % nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
18 Gesuchsteller: Swissaid, Bern Geschäfts Nr.: 847060 Vorhaben: Ernährungssicherung durch nachhaltige Landwirtschaft in Guinea-Bissau Gegenstand: In den Regionen Cacheu und Oio in Guinea-Bissau leben die meisten Familien von einer Landwirtschaft, die zunehmend von Klimawandel und Bodendegrada- tion bedroht ist. Dürren, Überschwemmungen und der Verlust fruchtbarer Böden führen regelmässig zu Ernteausfällen und damit zu Hunger und fehlen- den Einkommen. Einseitige Cashew-Monokulturen tragen dazu bei. Frauen tragen zwar den Hauptteil der landwirtschaftlichen Arbeit, haben aber kaum Mitspracherechte oder Zugang zu Ressourcen. Junge Menschen sehen keine Perspektiven und wandern ab. Das Projekt von Swissaid stärkt die Ernährungssicherheit und die wirtschaftli- che Selbstständigkeit der ländlichen Bevölkerung. Es vermittelt agrarökologi- sche Methoden, verbessert die lokale Wertschöpfung und fördert gezielt Frauen und Jugendlichen. Erreicht wird dies durch die Einführung klimaresilienter Anbaumethoden wie Fruchtfolge, Kompostierung und Agroforstwirtschaft, welche die Böden regenerieren, Erträge stabilisieren und die Abhängigkeit von Monokulturen reduzieren. Landwirtschaftliche Demonstrationsfelder dienen als Lernorte, an denen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern neue Praktiken erproben und weitergeben. Parallel dazu werden Wasserstellen wiederhergestellt, damit Felder auch in Trockenzeiten bewässert werden können. Frauen und Jugendli- che erhalten Zugang zu Mikrokrediten sowie Schulungen in funktionaler Alpha- betisierung, Finanzverwaltung und Kleinstunternehmertum, sodass sie eigene Einkommensquellen aufbauen und lokale Märkte beliefern können. Lokale Netzwerke zur Förderung der Agrarökologie werden aufgebaut, Wasser- komitees übernehmen die Verwaltung der Wasserstellen, und ausgebildete Trainerinnen und Trainer geben ihr Wissen in den Gemeinden weiter. Die Part- nerorganisationen werden organisatorisch gestärkt, damit sie die Aktivitäten eigenständig weiterführen und agrarökologische Praktiken dauerhaft in der Region verankern können. So entsteht ein lokales System, das Ernährungssi- cherheit, Einkommen und ökologische Resilienz nachhaltig verbessert. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die direkten einkommens- und ernährungsfördernden Massnahmen. Aktivitäten auf Behördenebene sowie Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 40 % auf die anre- chenbaren Kosten angewendet. Partnerorganisationen: Landwirtschaftliche Genossenschaft COAJAT, Netzwerk FORUM, lokale Behörden Gesamtkosten: CHF 453'335.00 Anrechenbar: CHF 412'123.00 Finanzierungsplan: Bund / DEZA: CHF 45'330.00 Organisationen: CHF 165'000.00 Eigenmittel: CHF 41'200.00 Fundraising: CHF 36'965.00 Subvention LF: CHF 164'840.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100005 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden.
Bedingungen: - Auszahlung von 35 % des Beitrages nach Beschlussfassung, 35 % nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
19 Gesuchsteller: Vétérinaires Sans Frontières Suisse VSF, Bern Geschäfts Nr.: 847552 Vorhaben: Förderung resilienter Lebensgrundlagen im Tiefland von Äthiopien Gegenstand: Familien im Süden Äthiopiens verlieren durch wiederkehrende Dürren, degra- diertes Weideland und Tierseuchen zunehmend ihre Lebensgrundlage. Die mobile Viehzucht, traditionell Garant für Ernährung und Einkommen, trägt die Belastungen des Klimawandels kaum noch. Frauen und Jugendliche sind besonders betroffen, da sie schlechteren Zugang zu Ressourcen, Märkten und Ausbildung haben. Das Projekt von Vétérinaires Sans Frontières stärkt diese Gemeinschaften, indem es ihre Einkommensquellen diversifiziert, klimaresiliente Produktionsfor- men fördert und die wirtschaftliche Teilhabe verbessert. Rund 2’100 Familien erhalten Unterstützung beim Aufbau alternativer Einkommensmöglichkeiten wie Geflügelzucht, Gemüseanbau oder handwerklichen Tätigkeiten. Viehhalterinnen und Viehhalter werden beim nachhaltigen Weidemanagement, der Futterpro- duktion und dem Einsatz klimaangepasster Technologien begleitet. Demonstra- tionsfelder in der Landwirtschaft präsentieren einfache, praxistaugliche Lösun- gen, die Gemeinden direkt übernehmen können. Gleichzeitig erhalten Frauen und Jugendliche Schulungen in Unternehmertum, Finanzwissen und Marketing. Produzentengruppen werden mit Märkten vernetzt und durch Kreditgarantien unterstützt. Auch die Wertschöpfungsketten für Milch, Geflügel und Futtermittel werden verbessert, damit lokale Produkte bessere Preise erzielen und ein stabiles Einkommen sichern können. Damit die Wirkung über die Projektlaufzeit hinaus anhält, werden lokale Institu- tionen gestärkt. Weidelandkomitees, Innovationsplattformen und traditionelle Verbände werden befähigt, Ressourcen nachhaltig zu verwalten und wirtschaft- liche Initiativen zu unterstützen. So entsteht ein robustes lokales System, das die Resilienz der pastoralen Gemeinschaften stärkt und ihnen ermöglicht, Gesundheits- und Tiergesundheitsdienste langfristig selbst zu tragen. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die direkten einkommens- und ernährungsfördernden Massnahmen. Massnahmen auf Behördenebene sowie Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 40 % auf die anre- chenbaren Kosten angewendet. Partnerorganisationen: VSF-Suisse Team Äthiopien, lokalen Behörden, priva- ten Marktakteuren sowie gemeindebasierten und zivilgesellschaftlichen Struktu- ren Gesamtkosten: CHF 450'068.00 Anrechenbar: CHF 359'269.00 Finanzierungsplan: Eigenleistungen: CHF 40'920.00 Fundraising: 265’448.00
Subvention LF: CHF 143'700.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100005 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35 % des Beitrages nach Beschlussfassung, 35 % nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
20 Gesuchsteller: Stiftung Vivamos, Bern Geschäfts Nr.: 847401 Vorhaben: Stärkung der Lebensgrundlagen von Kleinbauernfamilien in Kenia Gegenstand: Viele Kleinbauernfamilien im Bungoma County in Westkenia können ihre Ernäh- rung nicht zuverlässig sichern. Unregelmässige Regenfälle, ausgelaugte Böden durch jahrzehntelange Monokulturen und fehlende landwirtschaftliche Beratung führen zu geringen Erträgen und einseitiger Ernährung. Die meisten Haushalte leben von sehr kleinen Parzellen, sind stark von Mais abhängig und haben kaum Zugang zu sauberem Wasser. All dies verschärft Hunger, Mangelernäh- rung und die Verletzlichkeit gegenüber dem Klimawandel. Das Projekt der Stiftung Vivamos stärkt 1’800 Kleinbäuerinnen und Kleinbauern durch agrarökologische Anbaumethoden, die direkt auf ihren Feldern vermittelt und angewendet werden. In einem Multiplikationssystem geben ausgebildete Bäuerinnen und Bauern ihr Wissen an Gruppen weiter. Das steigert Boden- fruchtbarkeit, Erntevielfalt und Resilienz nachhaltig. Kompostierung, Frucht- folge, Mischkulturen, biologische Schädlingsbekämpfung und die Nutzung lokal angepasster Sorten reduzieren die Abhängigkeit von teuren externen Inputs. Ergänzend werden Agroforstsysteme aufgebaut und Milchziegen eingeführt, um Ernährung und Einkommen zu verbessern. Parallel dazu vermittelt das Projekt grundlegendes Ernährungswissen. Durch den Schutz von neun Wasserquellen erhalten 2’700 Menschen Zugang zu sauberem Wasser, was Gesundheit und Ernährungssituation zusätzlich verbessert. Die Bäuerinnen und Bauern bleiben in Genossenschaften verbunden, was Wis- sen und Austausch für die Zukunft sicherstellt. Wasserkomitees übernehmen den dauerhaften Unterhalt der geschützten Quellen, und die Multiplikatorinnen bleiben als lokale Wissensdrehscheiben aktiv. So entsteht ein tragfähiges Netz- werk, das agrarökologische Praktiken, Ernährungssicherheit und Ressourcen- schutz über die Projektlaufzeit hinaus in der Region verankert. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die direkten einkommens- und ernährungsfördernden Massnahmen. Aktivitäten auf Behördenebene und Auf- wendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 40 % auf die anre- chenbaren Kosten angewendet. Partnerorganisationen: Kimaeti Farmers Association, lokale Behörden
Gesamtkosten: CHF 410'493.00 Anrechenbar: CHF 307'332.00 Finanzierungsplan: Organisationen: CHF 210'000.00 Eigenmittel: CHF 77'563.00 Subvention LF: CHF 122'930.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100005 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35 % des Beitrages nach Beschlussfassung, 35 % nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
21 Gesuchsteller: Stiftung Vivamos, Bern Geschäfts Nr.: 847543 Vorhaben: Berufsbildung für junge Erwachsene in Kenia Gegenstand: Viele junge Erwachsene in Nairobi, Kisumu und Nakuru finden keinen Einstieg in den Arbeitsmarkt. Hohe Jugendarbeitslosigkeit und fehlender Zugang zu guter Berufsbildung führen zu Perspektivlosigkeit – besonders für junge Menschen aus Armenvierteln, für junge Frauen und für jene, die früh Verant- wortung für ihre Familien tragen müssen. Gleichzeitig suchen Branchen wie Gastronomie, Hotellerie, Tourismus oder Hair & Beauty dringend nach qualifi- zierten Fachkräften, doch Ausbildungsinhalte und Arbeitsmarktanforderungen sind oft schlecht aufeinander abgestimmt. Das Projekt ermöglicht 930 benachteiligten jungen Erwachsenen eine praxis- nahe, staatlich anerkannte Berufsausbildung in Berufen mit realen Beschäfti- gungschancen. In Nairobi findet die Ausbildung direkt in Hotel- und Restaurant- betrieben statt, wodurch die Teilnehmenden im realen Arbeitsalltag lernen. In Kisumu und Nakuru werden flexible, kompetenzbasierte Programme angebo- ten, die sich besonders für junge Menschen mit hohem Erwerbsdruck eignen. Ergänzend erwerben die Teilnehmenden digitale Grundkenntnisse, Soft- und Life Skills. Die beteiligten Berufsbildungszentren werden zu Kompetenzzentren weiterent- wickelt, Lehrpersonen gezielt weitergebildet und Partnerschaften mit der Privat- wirtschaft gestärkt. Das steigert die Ausbildungsqualität dauerhaft und die Zen- tren können auch nach Projektende jungen Menschen aus marginalisierten Gemeinschaften den Weg in eine stabile berufliche Zukunft öffnen. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die direkten berufsbildenden Mass- nahmen. Übergeordnete und Vorbereitungsarbeiten und die Vermittlung von Soft- und Life Skills sowie Aufwendungen für die Koordination und Administra- tion in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitrags- satz von 40 % auf die anrechenbaren Kosten angewendet.
Partnerorganisation: Berufsbildungszentrum St.Therese in Nairobi und die kenianische NPO Ujima Foundation in Kisumu und Nakuru, lokale Behörden Gesamtkosten: CHF 440'848.00 Anrechenbar: CHF 249'290.89 Finanzierungsplan: Eigenmittel: CHF 92'080.00 Fundraising: CHF 249'058.00 Subvention LF: CHF 99'710.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100005 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35 % des Beitrages nach Beschlussfassung, 35 % nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
22 Gesuchsteller: women's hope international, Bern Geschäfts Nr.: 847592 Vorhaben: Stärkung lokaler Gesundheitsstrukturen im Osten des Tschad Gegenstand: Im Osten des Tschad ist der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen, Jugendliche und Kinder stark eingeschränkt. Es fehlt an qualifiziertem Personal, funktionierender Infrastrukturen und vertrauenswürdigen Angeboten rund um Schwangerschaft, Geburt und Neugeborenengesundheit. Gleichzeitig sind geschlechtsspezifische Gewalt, Frühverheiratungen und weibliche Genitalbe- schneidung weit verbreitet. Zudem ist die Region durch die grosse Anzahl Geflüchteter aus dem Sudan zusätzlich belastet. Das Projekt von women’s hope international stärkt die lokalen Gesundheits- strukturen so, dass Frauen und junge Menschen langfristig Zugang zu respekt- vollen, sicheren und qualitativ hochwertigen Leistungen erhalten. Im Zentrum steht die Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit: Gesund- heitsfachpersonen werden kontinuierlich weitergebildet, insbesondere in Fami- lienplanung, Notfallversorgung, Neugeborenenpflege und Geburtshilfe. Neue Hebammen werden ausgebildet. Parallel dazu werden Gesundheitszentren mit Wasser- und Stromversorgung, Geburtshäusern, medizinischer Grundausstat- tung und Moto-Ambulanzen ausgerüstet, um sichere und erreichbare Dienst- leistungen zu gewährleisten. Damit das Gesundheitssystem resilienter wird, unterstützt das Projekt die lokale Steuerung und die Einführung der universellen Gesundheitsversorgung. Verwal- tungskomitees, Behörden und Gesundheitszentren werden befähigt, Leistungen transparent zu organisieren, Qualitätsstandards einzuhalten und finanzielle Zugangsbarrieren abzubauen. Durch die Kombination aus Qualitätsverbesse- rung, Infrastruktur, Ausbildung, Prävention und lokaler Verantwortung entsteht ein tragfähiges System, das den Menschen nachhaltig besseren Schutz, mehr Autonomie und verlässliche Gesundheitsversorgung bietet.
Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die Massnahmen zur Stärkung der Gesundheitseinrichtungen, für höhere Qualifikationen des Gesundheitsperso- nals sowie die Verbesserung des Zugangs. Aktivitäten und Lobbyarbeit auf Regierungs- oder Gemeindeebene sowie Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es kann ein Maximalbeitrag pro Organisation von CHF 250'000 ausgerichtet werden. Der Beitrag des Lotteriefonds entspricht 32 % der anrechenbaren Kosten. Partnerorganisationen: Bureau d’Appui Santé et Environnement (BASE), lokale Behörden Gesamtkosten: CHF 1'044'893.00 Anrechenbar: CHF 786'513.47 Finanzierungsplan: Organisationen: CHF 100'000.00 Fundraising: CHF 694'893.00 Subvention LF: CHF 250'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100005 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35 % des Beitrages nach Beschlussfassung, 35 % nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
23 Gesuchsteller: Frieda, Bern Geschäfts Nr.: 847544 Vorhaben: Berufsbildung benachteiligter Frauen in Marokko Gegenstand: Unverheiratete Mütter in Marokko leben oft in extremer sozialer Ausgrenzung. Sie werden von ihren Familien verstossen, rechtlich benachteiligt und sind viel- fältigen Formen von Gewalt ausgesetzt. Ihre Kinder haben eingeschränkte Rechte und viele Frauen geraten in Armut, weil ihnen der Zugang zu Arbeit, Ausbildung und staatlicher Unterstützung fehlt. Das Projekt von Frieda stärkt unverheiratete Mütter und ihre Kinder umfassend, damit sie ihre Rechte wahrnehmen und eine selbstbestimmte Zukunft aufbauen können. Im Frauenhaus der Partnerorganisation INSAF erhalten jährlich rund 80 Frauen Schutz, medizinische und psychologische Betreuung sowie Zugang zu Berufsausbildungen. Sie werden bei der Stellensuche, bei Bewerbungsge- sprächen und beim Aufbau kleiner Erwerbsprojekte begleitet, sodass sie lang- fristig ein eigenes Einkommen erzielen können. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds fliesst gezielt in die berufsbildenden Mass- nahmen des Projekts. Übergeordnete Aktivitäten wie administrative, juristische oder psychologische Betreuung sowie Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Der Beitrag des Lotteriefonds entspricht 29 % der anrechenbaren Kosten. Partnerorganisationen: INSAF - Institution Nationale de Solidarité Avec les Femmes en détresse, lokale Behörden Gesamtkosten: CHF 338'115.00 Anrechenbar: CHF 175'429.76 Finanzierungsplan: Bund / DEZA: CHF 20'000.00 Gemeindebeiträge: CHF 80'000.00 Organisationen: CHF 20'000.00 Eigenmittel: CHF 53'000.00 Frundraising: CHF 113'925.00 Subvention LF: CHF 50’000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100005 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35 % des Beitrages nach Beschlussfassung, 35 % nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
3. Finanzrahmen
Gemäss Art. 59 Absatz 3 KGSV stehen jährlich höchstens CHF 3 Mio. bzw. bis zu 10 Prozent des dem Kanton pro Jahr zufliessenden Reingewinns für den Zuwendungsbereich Entwicklungszu- sammenarbeit zur Verfügung. Priorität erhalten Projekte in Ländern, die im unteren Drittel des Human Development Index (HDI) der Vereinten Nationen liegen. Bis zum Ablauf der Eingabefrist vom 28. Februar 2026 sind 28 Gesuche eingegangen. Insgesamt können 23 Projekte unterstützt werden, davon 22 in Ländern des letzten HDI-Drittels. Das verbleibende Budget kann für Projekte in Ländern oberhalb des letzten HDI-Drittels eingesetzt werden, welche die Beitragsbedingungen erfüllen. Dementsprechend wird ein Projekt im nächstärmeren Land gemäss HDI-Index (Marokko) unterstützt. Zwei weitere Gesuche (Kolumbien und Kuba) würden die Kriterien auch erfüllen, können jedoch aufgrund fehlender Mittel nicht berücksichtigt werden. Drei Projekte entsprechen den Richtlinien des Lotteriefonds nicht und wurden abgelehnt.
4. Beitragsübersicht der vergangenen Jahre
Zusammenstellung der genehmigten Beiträge in der Entwicklungszusammenarbeit der letzten fünf Jahre:
Jahr 2021 2022 2023 2024 2025
Anzahl 23 20 18 21 21 Projekte
Total 2'794’000 2’583’350 2’838’290 2’999’890 2’986’030 Beiträge
Für das Jahr 2026 werden für 23 Projekte Beiträge in der Höhe von insgesamt CHF 2'998’810 beantragt.
5. Übersicht finanzielle Situation Lotteriefonds per 17.04.2024
Nettobestand Lotteriefonds (inkl. CJB) CHF 117'638’314 neue Verpflichtungen durch vorliegenden Beschluss CHF 2'998’810
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion