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Umsetzung eines neuen Infotheken-Konzepts in sechs Berufsinformationszentren, neue und gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Januar 2020

10. Umsetzung eines neuen Infotheken-Konzepts in sechs Berufs- informationszentren (Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung des Amtes für Jugend und Berufsberatung hat gestützt auf Art. 49 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, SR 412. 10) in Verbindung mit § 34 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31) und § 3 lit. a–c der Verordnung über die Berufs-, Studien- und Laufbahnbera- tung vom 27. November 2013 (LS 413.319) unter anderem ein bedarfsge- rechtes Informationsangebot über das Bildungssystem sicherzustellen. Dieser gesetzliche Informationsauftrag wird durch die sieben kanto- nalen Infotheken der Berufsinformationszentren (biz) gewährleistet. Die Stadt Zürich erbringt diese Leistungen gestützt auf § 34 Abs. 1 EG BBG eigenständig. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung, die sich auf alle Bereiche der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung auswirkt, muss das Gesamtkonzept der Infotheken erneuert werden. Das Konzept für die Neugestaltung der Infotheken soll das optimale Zusammenspiel von Printinformationen und digitalen Informationsmitteln gewährleis- ten. Die Infotheken sollen sich zu Begegnungs- und Werkstatträumen mit neuen Beratungs- und Nutzungsformen entwickeln. Zur Evaluation des Konzepts wurde 2018 im biz Uster ein Prototyp für eine neue Infothek eingerichtet. Neuartige Informations-, Beratungs- und Nutzungsformen sowie eine zeitgemässe Technik- und Raumausstattung wurden umfassend erprobt. Die im Rahmen des Konzepts für die Neu- gestaltung der Infotheken erprobten Angebote haben sich bewährt, sie werden von Kundinnen und Kunden gerne genutzt und sehr geschätzt. Die konzeptionelle Neuausrichtung der Infothek erlaubt zukünftige An- passungen, sie ist offen für Nutzungszwecke, die heute noch nicht ab- sehbar sind. Die Einrichtung und IT-Infrastruktur sind weitestgehend mobil und multifunktional. Ebenso lässt das Konzept für die Neugestal- tung der Infotheken eine flexible Grundrissplanung zu, was für eine ein- heitliche Umsetzung an sieben Standorten bedeutsam ist.

B. Vorhaben Anhand des erfolgreich erprobten Prototyps in der Infothek im biz Uster kann die Umsetzung des neuen Infotheken-Konzepts in den restli- chen sechs biz in Horgen, Meilen, Kloten, Oerlikon, Winterthur und Ur-

dorf an die Hand genommen werden. Diese umfasst jeweils die Umbau- planung und -begleitung, bauliche Massnahmen (unter anderem Trenn- wände entfernen, Wandrückbau, schalldämmende Massnahmen, Maler- arbeiten, elektrische Installationen anpassen), die Ausstattung (unter anderem Umbau des bestehenden Mobiliars, Mobiliarergänzung, Be- schaffung der Beleuchtung, Beschriftungen) sowie die Beschaffung und Bereitstellung der IT-Infrastruktur durch die Abteilung Zentrale Dienste und Informatik im Generalsekretariat der Bildungsdirektion. Um Um- bausynergien nutzen zu können, werden verschiedene anstehende Unter- haltsarbeiten (z. B. Malerarbeiten, Teppich- und Beleuchtungsersatz) in den zum Teil angrenzenden Räumlichkeiten der Infothek ebenfalls aus- geführt. Phase Konzept Realisierung Einführung Ergebnisse Offerteinholung, Ein­ Bauplanung, Auftrags­ Testphase und Nach­ ladungsverfahren bzw. vergabe für Lieferungen korrekturen an sechs Submissionsverfahren und Dienstleistungen, biz-Standorten (zeit­ Lieferungen und Dienst­ Umbau und Inbetrieb­ versetzt 2020/2021) leistungen je nach Auf­ nahme an sechs tragswert biz-Standorten (zeit­ versetzt 2020/2021) Termin bis April 2020 bis August 2021 bis Dezember 2021

C. Finanzielles Die Gesamtkosten für die Neuausrichtung der sechs biz-Infotheken werden auf Fr. 2 207 450 geschätzt (Stand 11. Oktober 2019, einschliesslich 7,7% MWSt). Die Kostenschätzung weist eine Genauigkeit von ±15% aus. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Gesamtkosten (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück 0 1 Vorbereitungsarbeiten 0 2 Gebäude 831 409 3 Betriebseinrichtungen 0 4 Umgebung 0 5 Baunebenkosten 39 000 6 Reserve 87 041 Investitionskosten BKP 1–6 957 450 9 Ausstattung einschliesslich Reserve 900 000 9 IT-Infrastruktur/-Hardware 220 000 Investitionskosten BKP 1–9 2 077 450 Dienstleistungen Dritter 130 000 Erfolgsrechnung 130 000 Gesamtkosten 2 207 450

Die Kosten für den Ersatz und die Erneuerung der Ausstattung (Fr. 900 000) sowie der IT-Infrastruktur (Fr. 220 000) und den Unterhalt der Räumlichkeiten (Fr. 769 000) belaufen sich dabei auf Fr. 1 889 000. Diese sind eine gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a und b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611). Die Kosten von Fr. 318 450 für die Dienstleistungen Dritter (Fr. 130 000) und die räumlichen Erweiterungsmassnahmen (Fr. 188 450) sind eine neue Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 1 CRG. Für die Umsetzung des neuen Infotheken-Konzepts in den sechs biz sind demzufolge eine neue Ausgabe von Fr. 318 450 gemäss § 37 Abs. 1 CRG und eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 889 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. a und b CRG, insgesamt Fr. 2 207 450, durch den Regierungsrat zu be- willigen. Die Finanzierung der Ausstattung sowie der Dienstleistungen Dritter (für Programmierung, Schulung, Logistik, Submission) erfolgt über die Investitions- bzw. Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7502, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung. Die Finanzierung der Hardware für die IT-Infrastruktur erfolgt über die Investitionsrechnung der Informatik der Bildungsdirektion (Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung). Die Finanzierung der baulichen Massnahmen sowie der damit verbun- denen Planungsarbeiten erfolgt über die Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Die Gemeinden beteiligen sich gemäss § 34a EG BBG mit 40% an den Projektkosten (Dienstleistungen Dritter) der Leistungsgruppe Nr. 7502. Das Vorhaben ist im Budget 2020 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 eingestellt. Die Durchführung steht unter dem Vorbehalt, dass das Vorhaben im Rahmen der zur Verfügung stehen- den Budgetkredite der Investitionsrechnung finanziert werden kann und im Vergleich zu anderen Vorhaben priorisiert wird. Die Umgestaltung der sechs biz-Infotheken wird in Etappen durch- geführt. Geplant ist die Umgestaltung von vier Infotheken im Jahr 2020 und weiteren zwei Infotheken im Jahr 2021. Tabelle 2: Investitionen / Erfolgsrechnung Leistungsgruppe Jahr 2020 Jahr 2021 Nr. in Franken in Franken Investitionsrechnung 7502 530 000 370 000 Erfolgsrechnung 7502 87 000 43 000 Investitionsrechnung 7000 130 000 90 000 Investitionsrechnung 8750 642 313 315 137

D. Kapitalfolgekosten Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 2 077 450 betragen jährlich Fr. 335 327. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungssätzen pro Bauteilgruppe und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 1,5% der Kos- ten zusammensetzen. Darüber hinaus entstehen keine weiteren betrieb- lichen und personellen Folgekosten. Tabelle 3: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Aktivierbarer Nutzungs- Kalk. Zinsen Abschrei- Total Kostenanteil dauer bungen in Franken Jahre in Franken in Franken in Franken Ausstattung 900 000 5 6 750 180 000 186 750 Hardware 220 000 5 1 650 44 000 45 650 Hochbauten Rohbau 23 941 10 180 2 394 2 574 Hochbauten Ausbau 623 274 10 4 675 62 327 67 002 Hochbauten Installationen 310 235 10 2 327 31 024 33 351 Total 2 077 450 15 582 319 745 335 327 Die Abschreibungsdauer der Hochbauinvestitionen richtet sich gemäss Handbuch für Rechnungslegung 2019, Ziff. 3.2.13.10.2, nach der Dauer des Mietvertrages für das entsprechende Objekt und beträgt demzufolge zehn Jahre. Die Gemeinden beteiligen sich gemäss § 34a EG BBG mit 40% an den Abschreibungen und Zinsen der Leistungsgruppe Nr. 7502 bzw. den kantonsinternen Verrechnungen der Leistungsgruppen Nrn. 7000 und 8750.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Umsetzung des neuen Infotheken-Konzepts der Berufs- informationszentren werden eine neue Ausgabe von Fr. 318 450 und eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 889 000, insgesamt Fr. 2 207 450, bewilligt. Davon gehen Fr. 130 000 für Dienstleistungen Dritter zulasten der Er- folgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7502, Berufs-, Studien- und Lauf- bahnberatung, Fr. 900 000 für die Ausstattung von sechs Infotheken zu- lasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7502, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, Fr. 220 000 für die Beschaffung der IT-­Hardware zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, und Fr. 957 450 für die baulichen Massnah- men zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen.

II. Das Amt für Jugend und Berufsberatung wird mit der Ausführung der Ausstattungen beauftragt.

III. Die Abteilung Zentrale Dienste und Informatik im Generalsekre- tariat der Bildungsdirektion wird mit der Beschaffung der Informatik- mittel beauftragt.

IV. Die Baudirektion wird mit der Ausführung der baulichen Mass- nahmen beauftragt.

V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bil- dungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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