RRB Nr. 1008/2024
Gemeinnütziger Fonds, Inlandhilfe, Beiträge 2024
25 da settember 2024German22 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. September 2024
1008. Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich (Beiträge 2024 an die Inlandhilfe) Gemäss dem Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG; LS 612) entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der zuständigen Direktion über die Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds. Über- steigt ein Beitrag 1 Mio. Franken, bedarf der Entscheid der Genehmi- gung des Kantonsrates. Das fakultative Referendum ist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 LFG). Der Entscheid kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden (§ 9 Abs. 4 LFG). Bedingungen und Auflagen von untergeordneter Bedeutung kann die Fondsverwaltung nachträglich ganz oder teilweise aufheben (§ 9 Abs. 5 LFG). Alle Beiträge werden praxis- gemäss auf ein Vielfaches von 1000 Franken abgerundet. Bis zum Vortag dieses Beschlusses hat der Regierungsrat bereits die folgenden Beschlüsse zur Gewährung von Beiträgen aus dem Gemein- nützigen Fonds mit dem folgenden Gesamtbetrag gefasst (in den mit einem * bezeichneten Fällen unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Kan- tonsrates): RRB Nr. 416/2024 Beiträge 2024, 1. Serie Fr. 449 000 RRB Nr. 485/2024* Beitrag an das Amt für Landschaft und Natur für Fr. 1 575 000 Leistungen im Bereich Naturbildung 2024–2028 für die neuen Naturzentren Voliere Zürich und Zürichsee RRB Nr. 693/2024 Beiträge 2024, Entwicklungszusammenarbeit Fr. 2 000 000 RRB Nr. 731/2024** Beitrag an die Stadt Zürich für das Projekt Fr. 5 000 000 «ESC 2025 – Kandidatur Stadt Zürich» RRB Nr. 761/2024 Beiträge 2024, 2. Serie Fr. 470 000 RRB Nr. 805/2024 Soforthilfe für die Folgen der Unwetter 2024 Fr. 300 000 in den Kantonen Graubünden, Tessin und Wallis Total Bisher beschlossene Beiträge Fr. 9 794 000 RRB Nr. 1008/2024 Beiträge 2024, Inlandhilfe Fr. 2 000 000 Total Beiträge 2024 Fr. 11 794 000 Total Beiträge 2024 ohne ESC 2025 Fr. 6 794 000 ** Es ist darauf hinzuweisen, dass der mit RRB Nr. 731/2024 gewährte Beitrag an die Stadt Zürich für das Projekt Euro- vision Song Contest 2025 von Fr. 5 000 000 nicht zur Auszahlung kommt, da der Eurovision Song Contest 2025 nicht in der Stadt Zürich stattfinden wird.
Die Finanzdirektion beantragt dem Regierungsrat vorliegend die Gewährung mehrerer Beiträge aus dem Bereich der Inlandhilfe (IH) in dessen abschliessender Zuständigkeit. Sie hat zu den Gesuchen die er- forderlichen Stellungnahmen der betroffenen Fachdirektionen eingeholt.
Erwägungen
1. Allgemeines
1.1 Vorgaben gemäss Lotteriefondsgesetz Gemäss § 6 Abs. 1 lit. b LFG sind die Beiträge aus dem Gemeinnüt- zigen Fonds für Vorhaben zu verwenden, die einen Bezug zum Kanton Zürich haben und in erster Linie dessen Bevölkerung zugutekommen. In der Verordnung über den Gemeinnützigen Fonds (VGF; LS 612.1) ist im Sinne einer Ausnahme in § 5 Abs. 1 lit. c festgelegt, dass bei Vorha- ben in struktur- oder finanzschwachen Regionen anderer Kantone – und damit der IH – davon abgewichen werden kann. Beiträge aus dem Ge- meinnützigen Fonds an Vorhaben der IH müssen gemäss den Rechts- grundlagen gleich wie Beiträge an andere Vorhaben grundsätzlich die Voraussetzungen von § 6 Abs. 1 LFG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 VGF erfüllen. Gestützt auf § 2 Abs. 3 VGF ist die Gewährung eines Beitrags wäh- rend vier Jahren, nachdem einer juristischen Person ein Beitrag gewährt wurde, ausgeschlossen. Davon kann gemäss § 5 Abs. 1 lit. c VGF bei Vor- haben in struktur- und finanzschwachen Regionen anderer Kantone ab- gewichen werden. Aus diesem Grund ist eine jährliche Gewährung von Beiträgen an die Inlandhilfeorganisationen mit den gesetzlichen Grund- lagen vereinbar. Dies rechtfertigt sich insbesondere auch deswegen, weil die Beiträge nicht durch die Gesuchstellenden selbst verwendet werden, sondern diese den Projektpartnern zur Verwirklichung der einzelnen Vorhaben zur Verfügung gestellt werden. Einzelne Vorhaben werden hingegen nicht vor Ablauf der Sperrfrist erneut mit einem Beitrag unter- stützt. Mit § 5 Abs. 2 VGF wird vorgegeben, dass der Gesamtbetrag der in einem Jahr gewährten Beiträge an überkantonale, nationale und inter- nationale Vorhaben in der Regel einen Fünftel der Mittel, die dem Fonds im Vorjahr zugewiesen wurden, nicht übersteigen darf. Die Finanzdi- rektion hat in Abhängigkeit der für ausserkantonale Vorhaben zur Ver- fügung stehenden Mittel festgelegt, dass 2024 für die IH und die Ent- wicklungszusammenarbeit je höchstens 2 Mio. Franken zur Verfügung stehen.
1.2 Zielsetzung der IH Zweck der IH ist es, mitzuhelfen, die Lebensgrundlage der Bevölke- rung im Berggebiet zu sichern. Dies erfolgt durch die gezielte Unterstüt- zung von Vorhaben in finanzschwachen Gebieten. Insbesondere unter- stützt der Kanton dabei: – Präventionsmassnahmen, um dadurch mögliche Schadenereignisse zu verhindern oder mindestens zu verringern, – Massnahmen zum Beheben von Unwetterschäden, – regional wichtige Natur- und Umweltschutzvorhaben, – bedeutende Kultur- und Alpwirtschaftsvorhaben sowie – grosse Vorhaben zum Schutz der Landschaft. Nicht unterstützt werden reine Infrastrukturvorhaben.
1.3 Vorgehen Der Kanton arbeitet für die IH in der Regel mit folgenden Organisa- tionen zusammen: – dem Verein Schweizer Patenschaft für Berggemeinden (SPB) und – der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL). Diese Organisationen unterbreiten dem Kanton jeweils vor der eigent- lichen Gesucheingabe mehrere Vorhaben verschiedener Projektpartner, aus denen in Absprache mit dem Gemeinnützigen Fonds eine Auswahl für die Gesucheingabe getroffen wird. Andere Organisationen reichen dem Kanton einzelfallweise IH-Gesuche ein. Dazu zählen insbesondere Organisationen, die Arbeitseinsätze (Arbeitswochen) im Berggebiet durchführen. In diesem Jahr reichten die Stiftungen Bergwaldprojekt und Umwelteinsatz Schweiz derartige Gesuche ein.
2. Ausgewählte Einzelprojekte
2.1 Übersicht 2024 wurden dem Kanton insgesamt elf Vorhaben eingereicht mit be- antragten IH-Beiträgen in der Gesamtsumme von Fr. 3 887 400 (2023: elf Vorhaben im Gesamtbetrag von Fr. 3 226 500) und damit Fr. 1 887 400 mehr, als Mittel für die IH zur Verfügung stehen. Es musste demnach eine ent- sprechende Kürzung bei einzelnen nachgesuchten Beiträgen vorgenom- men bzw. konnten einzelne Vorhaben nicht berücksichtigt werden. Von den eingereichten Vorhaben können insgesamt zehn berücksich- tigt werden. In sieben Fällen erfolgt aufgrund der zur Verfügung stehen- den finanziellen Mittel eine anteilmässige Kürzung am nachgesuchten Betrag (Vorhaben Nrn. 1–5, 7, 9). Die Beiträge für die übrigen drei Vor- haben können in der beantragten Höhe gewährt werden (Vorhaben Nrn. 6, 8, 10). Zudem ist die Auszahlung in mehreren Fällen – wie bei Fondsbeiträgen übliche Praxis – an die Erfüllung von Bedingungen und/ oder Auflagen geknüpft. Die folgende Auflistung der berücksichtigten Einzelvorhaben enthält die notwendigen Kurzinformationen zu den Vorhaben. Angegeben sind dabei auch die jeweiligen Projektbegleitkosten (PBK), die höchstens 15% des gesamten Beitrags betragen dürfen.
2.2 Vorhaben des Vereins Schweizer Patenschaft für Berg- gemeinden (Vorhaben Nrn. 1–4)
1. Verein Schweizer Patenschaft für Berggemeinden («Walderschliessung Jenisberg») Region Gemeinde Bergün Filisur, Kanton Graubünden Ausführung Gemeinde Bergün Filisur des Vorhabens durch Vorhaben Das Vorhaben bezweckt, die vorhandene Erschliessung an heutige Bedürfnisse und technische Möglichkeiten anzupassen. Im Projektperimeter von 190 ha liegen 147 ha Wald, wovon 63 ha als Schutzwald ausgeschieden sind. Die Schutzwaldungen schützen die Fraktion Jenisberg und die Zufahrtsstrasse vor Lawinen und Steinschlag. Mit der bestehenden Erschliessung müssen rund 75% des Schutz- waldes unter dem Einsatz von Helikoptern bewirtschaftet werden. Nach der Umsetzung des geplanten Ergänzungs- projekts könnte der Wald bis auf wenige Flächen (rund 5%) mittels Seilkran bewirtschaftet werden. Dies ist sowohl aus ökologischer als auch ökonomischer Sicht wünschenswert. Die Zufahrtsstrasse soll von heute 3 m auf 3,5 m Breite ausgebaut und für eine Last von 13 t auf 18 t verstärkt werden. Die anschliessende Erschliessung in den Bannwald bleibt von der Dimensionierung her gleich. Im Projekt sollen zudem alte Holzkästen durch Blocksteinmauern ersetzt werden. Begünstigte Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungen Kosten Fr. 3 128 300 Finanzierung Standortkanton/-region Fr. 2 201 000 Andere Fr. 106 500 Restkosten Die Restkosten von Fr. 820 800 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich verringert werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 6% PBK Fr. 500 000 Gewährter Beitrag Fr. 250 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Das Vorhaben ist eine Massnahme zur Scha- denprävention in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabe kriterien.
2. Verein Schweizer Patenschaft für Berggemeinden («Wiederherstellung Forststrasse Roré–Laura und Erstellung Löschwasserbecken») Region Gemeinde Roveredo, Kanton Graubünden Ausführung Gemeinde Roveredo des Vorhabens durch Vorhaben Mit dem Vorhaben soll die im 2. Weltkrieg von der Armee erstellte 10,3 km lange Strasse von Roveredo bis Monti di Laura heutigen Bedürfnissen angepasst werden. Die Strasse ist Haupterschliessung für rund 2130 ha Wald, wovon 90% als Schutzwald ausgeschieden sind. Zudem soll im Gebiet ein natürliches Löschwasserbecken erstellt werden, das gemäss der «Waldbrandprävention 2030» des Kantons Graubünden erste Priorität geniesst und aus Prä- ventionssicht eine notwendige Massnahme darstellt. Begünstigte Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungen Kosten Fr. 8 778 300 Finanzierung Eigenmittel, Grundeigentümerbeiträge Fr. 750 000 Bund Fr. 2 324 000 Standortkanton/-region Fr. 4 546 000 Andere Fr. 150 000 Restkosten Die Restkosten von Fr. 1 008 300 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich verringert werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 6% PBK Fr. 500 000 Gewährter Beitrag Fr. 100 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Das Vorhaben ist eine Massnahme zur Scha- denprävention in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabe kriterien.
3. Verein Schweizer Patenschaft für Berggemeinden («Walderschliessung Safiental, Sanierung Calörtscherstrasse») Region Gemeinde Safiental, Kanton Graubünden Ausführung Gemeinde Safiental des Vorhabens durch Vorhaben Die 1966–1968 erstellte Calörtscherstrasse von 4,4 km Länge ist Basiserschliessung für rund 73 ha Wald, wovon 52 ha als Schutzwald ausgeschieden sind. Zudem liegen im Projektgebiet rund 70 ha Wiesen und Weiden. Die be- stehende Erschliessung genügt den heutigen Ansprüchen bezüglich Fahrbahnbreite, Tragfähigkeit und Sicherheit nicht mehr und soll deshalb auf einer Gesamtlänge von 2750 m auf 3,3 m Breite für eine Belastung von 28 t aus gebaut werden. Bis auf die ersten 100 m handelt es sich heute um eine Naturstrasse mit einer tonwassergebunde- nen Oberfläche. Teilweise ist der Einbau eines Hartbelags vorgesehen. Begünstigte Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungen, Verkehrsteil- nehmerinnen und -teilnehmer, Wanderinnen und Wanderer Kosten Fr. 3 833 357 Finanzierung Standortkanton/-region Fr. 2 359 800 Andere Fr. 424 400 Restkosten Die Restkosten von Fr. 1 049 157 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich verringert werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 6% PBK Fr. 500 000 Gewährter Beitrag Fr. 100 000 Bedingungen – Auflagen Es wird empfohlen, eine kostengünstigere Variante ohne Einbau eines Hartbelags zu prüfen. Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben ge- mäss LFG und VGF. Das Vorhaben stellt eine Massnahme zur Schadenprävention in einer struktur- und finanz schwachen Bergregion der Schweiz dar und erfüllt daher die IH-Vergabekriterien.
4. Verein Schweizer Patenschaft für Berggemeinden («Hochwasserschutz Aegina in Ulrichen») Region Gemeinde Obergoms, Kanton Wallis Ausführung Gemeinde Obergoms des Vorhabens durch Vorhaben In den vergangenen Jahrhunderten – und insbesondere seit 1987 wieder regelmässiger – sind mehrere Hochwasser ereignisse der Aegina auftreten. Entlang des Gebirgswild- bachs befinden sich grosse, teilweise bebaute Gebiete in Bereichen mittlerer sowie erheblicher Gefährdung durch Hochwasser, die nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Das vorliegende Projekt umfasst den Hochwasserschutz im gesamten Einzugsgebiet. Hauptmassnahmen für den Hoch- wasserschutz sind jedoch im Abschnitt vom Weiler «Loch» bis zur Mündung in den Rotten vorgesehen (Ausbau mehr- heitlich auf das 100-jährliche Hochwasser). Durch das Projekt wird die mittlere bis erhebliche Gefährdung durch Hochwasser auf eine Restgefährdung reduziert und zudem eine Verbesserung des ökologischen Zustands erreicht. Begünstigte Bewohnerinnen und Bewohner des gefährdeten Gebiets, Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Kosten Fr. 4 928 300 Finanzierung Bund Fr. 1 715 000 Standortkanton/-region Fr. 1 715 000 Andere Fr. 300 200 Restkosten Die Restkosten von Fr. 1 198 100 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich verringert werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 6% PBK Fr. 500 000 Gewährter Beitrag Fr. 165 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Das Vorhaben ist eine Massnahme zur Scha- denprävention in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabe kriterien.
2.3 Vorhaben der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (Vorhaben Nrn. 5–8)
5. Stiftung Landschaftsschutz Schweiz («Aufwertung der Landschaft in Monte di Dunzio») Region Gemeinde Maggia, Kanton Tessin Ausführung Fondazione Monte di Dunzio und Stiftung Landschafts- des Vorhabens durch schutz Schweiz Vorhaben Das Hauptziel des Projekts ist die Aufwertung des kultur- landschaftlichen Erbes in Dunzio, wobei Massnahmen in den Bereichen Kulturgüter und Geschichte, Restaurierung von ländlichen Gebäuden (z. B. «grà», «splüi», Bienenhäus- chen, «canvetto» usw.), Kapellen und Votivnischen, histo rischer Wege (Trockenmauern und «caraam»), Natur und Landwirtschaft (Aufwertung von Flussufern, Förderung von Fledermäusen, Habitatbäumen und alten Waldinseln) sowie Erholung (Aufwertung eines Brunnen-Rastplatzes) und Bildung (Informations- und Bildungsmaterialien) vorgesehen sind. Die langfristige Pflege der privaten Bauten, die restau- riert werden sollen, wird durch eine Vereinbarung zwischen der Fondazione Monte di Dunzio sowie Eigentümerinnen und Eigentümern geregelt. Begünstigte Einheimische, aber auch Besuchende und Gäste der Region Kosten Fr. 865 777 Finanzierung Standortkanton/-region Fr. 311 825 Andere Fr. 303 400 Restkosten Die Restkosten von Fr. 250 552 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich gedeckt werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 2,6% PBK Fr. 250 500 Gewährter Beitrag Fr. 200 000 Bedingungen Der Beitrag darf nicht für das Teilprojekt «Wiedernutzbar- machung eingewaldeter Weiden» verwendet werden. Auflagen Die Empfängerin informiert das Amt für Landschaft und Natur über den Projektverlauf. Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Es enthält sowohl kulturhistorische Mass nahmen als auch Massnahmen zum Natur- und Umwelt- schutz in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabekriterien. Wegen der fraglichen Nachhaltigkeit darf der Beitrag jedoch nicht für das Teilprojekt «Wiedernutzbarmachung einge- waldeter Weiden» verwendet werden.
6. Stiftung Landschaftsschutz Schweiz («Landschaftsaufwertung Degagna 4 Terre») Region Gemeinde Faido, Kanton Tessin Ausführung Degagna delle 4 Terre (Patriziati Calonico, Chiggiogna, des Vorhabens durch Molare und Rossura) und Stiftung Landschaftsschutz Schweiz Vorhaben Das Hauptziel dieses Projekts ist der Schutz der Kultur- und Naturlandschaft des Croarescio-Tals durch die Umsetzung ausgewählter Massnahmen, die sich auf die Bereiche Landwirtschaft und Natur (Auflichtung von Waldweiden, Instandstellung von Wasserleitung und Brunnen sowie Aufwertung einer Schlucht), Kulturgüter (Aufwertung der «Casa dei Pagani» und von historischen Verkehrswegen, Instandstellung von Trocken- und Lawinenschutzmauern und kleinerer Bauten) sowie Erholung und Sensibilisierung (Aufwertung von Aussichtspunkten und Erstellung von Informationstafeln) verteilen. Durch die Einbindung der Wanderwege werden die Landschaftsaufwertungen auch sichtbar und erlebbar gemacht. Begünstigte Einheimische, Besuchende und Gäste der Region Kosten Fr. 655 730 Finanzierung Standortkanton/-region Fr. 413 700 Bund Fr. 10 000 Andere Fr. 92 000 Restkosten Die Restkosten von Fr. 140 030 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich gedeckt werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 1,9% PBK Fr. 140 000 Gewährter Beitrag Fr. 140 000 Bedingungen – Auflagen Die Empfängerin informiert das Amt für Landschaft und Natur über den Projektverlauf. Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Es enthält sowohl kulturhistorische Mass nahmen als auch Massnahmen zum Natur- und Umwelt- schutz in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabekriterien.
7. Stiftung Landschaftsschutz Schweiz («Sanierung der alten Mühle Ftan») Region Gemeinde Scuol, Kanton Graubünden Ausführung Fundaziun muglin da Ftan und Stiftung Landschaftsschutz des Vorhabens durch Schweiz Vorhaben Das Wohngebäude, der Museumsteil und der Nordhang hinter der alten Mühle Ftan sollen umfassend saniert und das einzigartige Denkmal soll somit langfristig und nach- haltig gesichert werden. Die alte Mühle Ftan ist die älteste Mühle der Schweiz und unbestritten ein Schutzobjekt von grosser Bedeutung. Das Sanierungskonzept wird von der kantonalen Denkmalpflege Graubünden unterstützt. Ihre Fachbegleitung der Baumassnahmen ist sichergestellt. Die Nutzung nach Abschluss der Sanierungsmassnahmen ist schonend und zweckmässig, sie wird dem Objekt gerecht. Begünstigte Jährlich rund 700 Besuchende (darunter viele Schülerinnen und Schüler von Unterengadiner Schulen) Kosten Fr. 1 089 000 Finanzierung Standortkanton/-region Fr. 287 000 Andere Fr. 516 000 Restkosten Die Restkosten von Fr. 286 000 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich gedeckt werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 2,4% PBK Fr. 286 000 Gewährter Beitrag Fr. 165 000 Bedingungen – Auflagen Die Empfängerin informiert das Amt für Landschaft und Natur über den Projektverlauf. Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Es handelt sich um ein kulturhistorisches Vorhaben in einer struktur- und finanzschwachen Berg region der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabekriterien.
8. Stiftung Landschaftsschutz Schweiz («Instandstellung Strada di Maria Teresa») Region Gemeinde Roveredo, Kanton Graubünden Ausführung Gemeinde Roveredo und Stiftung Landschaftsschutz des Vorhabens durch Schweiz Vorhaben Die Strada di Maria Teresa verläuft von Roveredo (292 m ü. M.) durch das Val d’Albionasca auf den San-Jorio-Pass (2012 m ü. M.). Das Vorhaben bezweckt, sie mit ihren Kunstbauten (Stützmauern, Entwässerungen, Pflästerun- gen) über die ganze Strecke fachgerecht zu sanieren. Beabsichtigt ist eine denkmalpflegerische, handwerklich korrekte Wiederherstellung mit traditionellen Bautechniken und einheimischen, vor Ort abgebauten Baumaterialien. Dafür sollen in erster Linie die Freimachung des Trassees und die Restaurierung und Sicherung beschädigter Bauteile ausgeführt werden; zerfallene Bausubstanz wird wieder- hergestellt, wo dies für die Sicherung des Trassees gegen die Erosion erforderlich ist. Insgesamt sollen rund 825 m² Pflästerung wiederhergestellt werden, 20 m² Dämme saniert, eine Fläche von 140 m² entbuscht, 300 m² Furten wiederhergestellt, 81 m² Querabschläge erneuert und eine Mauerfläche von 170 m² saniert werden. Zudem werden die Signalisation verbessert und der Weg für umwelt- und geschichtsbewusste Wandernde wieder zugänglich ge- macht. Der historische Saumweg ist mit der Strecke GR 3110 als Objekt von regionaler Bedeutung im Bundes inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz ver- zeichnet. Begünstigte Einheimische, Besuchende und Gäste der Region Kosten Fr. 880 000 Finanzierung Standortkanton/-region Fr. 271 500 Bund Fr. 217 500 Andere Fr. 281 000 Restkosten Die Restkosten von Fr. 110 000 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich gedeckt werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 2,9% PBK Fr. 110 000 Gewährter Beitrag Fr. 110 000 Bedingungen – Auflagen Die Empfängerin informiert das Amt für Landschaft und Natur über den Projektverlauf. Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Es handelt sich um ein kulturhistorisches Vorhaben in einer struktur- und finanzschwachen Berg region der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabekriterien.
2.4 Vorhaben der Stiftung Bergwaldprojekt (Vorhaben Nr. 9)
9. Stiftung Bergwaldprojekt («Arbeitswochen mit Erwachsenen sowie mit Schülerinnen und Schülern in finanz- und strukturschwachen Bergregionen in den Kantonen GL, GR, TI, UR, VS») Region Verschiedene Gemeinden in den Kantonen Glarus, Graubünden, Tessin, Uri und Wallis Ausführung Stiftung Bergwaldprojekt (SBwP) des Vorhabens durch Vorhaben Die SBwP, die seit 1987 tätig ist, plant im Rahmen eines längerfristigen Projekts (2025–2028) jährlich 16 Projekt- wochen mit 200 Erwachsenen sowie acht Projektwochen mit rund 200 Schülerinnen und Schülern mehrheitlich aus dem Kanton Zürich. Die Einsatz- und Projektorte liegen ausschliesslich in finanz- und strukturschwachen Schweizer Bergregionen. Die SBwP will Freiwillige dazu ermutigen, einen persön lichen Beitrag zum Erhalt und zur Pflege des Schutzwaldes und der Kulturlandschaft zu leisten und damit auch das Verständnis für die ökologischen Zusammenhänge und die zentrale Bedeutung der Natur in der modernen Gesellschaft zu wecken sowie die Wichtigkeit des Bergwaldes aufzeigen. Durch die aktive Mitarbeit vor Ort in den Schutzwäldern wird das Verständnis für den Umgang mit natürlichen Ressourcen im Allgemeinen und die Notwendigkeit zur Pflege eines Schutzwaldes direkt an die Jugendlichen vermittelt. Die aktive Arbeit wird durch professionelles Personal und eine enge Zusammenarbeit mit den lokalen Forstdiensten unterstützt. Begünstigte Bevölkerung der Einsatzorte, 800 Jugendliche, davon ein Grossteil aus dem Kanton Zürich, 800 Erwachsene Kosten Fr. 2 132 710 Finanzierung Eigenleistung Fr. 711 110 Standortkanton/-region Fr. 721 600 Restkosten Die Restkosten von Fr. 700 000 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich verringert werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 7% PBK Fr. 700 000 Gewährter Beitrag Fr. 500 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Das Vorhaben fördert die Erhaltung, die Pflege und den Schutz des Waldes und der Kulturlandschaft im Berggebiet und sensibilisiert die Teilnehmenden für den nachhaltigen Umgang mit der Natur. Die Projektwochen sind eine wirkungsvolle Möglichkeit, Lernziele im Rahmen der Bildung für nachhaltige Entwicklung lebensnah und konkret umzusetzen.
2.5 Vorhaben der Stiftung Umwelteinsatz Schweiz (Vorhaben Nr. 10)
10. Stiftung Umwelteinsatz Schweiz («Einwöchige Umwelteinsätze mit Jugendlichen und erwachsenen Freiwilligen im Schweizer Berggebiet einschliesslich Jura [BE, FR, GL, GR, SG, SO, TI, UR, VS»]) Region Verschiedene Gemeinden in den Kantonen Bern, Freiburg, Glarus Graubünden, St. Gallen, Solothurn, Tessin, Uri und Wallis Ausführung Stiftung Umwelteinsatz Schweiz (SUS) des Vorhabens durch Vorhaben Die SUS, die seit 1976 tätig ist, plant, im Rahmen eines längerfristigen Projekts (2024–2027) jährlich 75 Einsätze mit insgesamt rund 1600 Erwachsenen und Jugendlichen (davon rund 800 Jugendliche aus dem Kanton Zürich) durchzuführen. Die Einsatzorte liegen in allen Bergkantonen einschliesslich der Region Jura. Sie haben das Ziel, die Berggemeinden und Alpkorporationen in den zahlreichen anfallenden Arbeiten im Zusammenhang mit der Pflege von Kulturlandschaften zu unterstützen. Mit Arbeiten, wie beispielsweise steile Hänge zu mähen, Waldränder auf zulichten, Hecken zu pflegen, Alpweiden zu entbuschen, Bergwege zu unterhalten, zerfallene Trockenmauern wie- deraufzubauen oder invasive Pflanzen zu bekämpfen, sollen vielfältige Schweizer Kulturlandschaften mit grosser Arten- vielfalt erhalten werden. Die Stiftung arbeitet mit lokalen Akteurinnen und Akteuren zusammen und nimmt Rück- sprache mit zuständigen Umweltbehörden und -organisa- tionen. Die Projekte sind so lokal gut verankert und durch die Verteilung der Einsätze an rund 40 verschiedenen Orten pro Jahr können viele Gebiete erreicht und unterstützt werden. Begünstigte Bevölkerung der Einsatzorte, 6380 Erwachsene und Jugendliche Kosten Fr. 4 106 600 Finanzierung Eigenleistung Fr. 560 000 Standortkantone/-regionen Fr. 2 552 500 Bund Fr. 76 000 Weitere Kantone Fr. 60 000 Beiträge von Teilnehmenden Fr. 581 500 Restkosten Die Restkosten von Fr. 276 600 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich verringert werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 8% PBK Fr. 270 000 Gewährter Beitrag Fr. 270 000 Bedingungen – Auflagen Der Beitrag darf nicht für Projekte in finanzstarken Kantonen und innerhalb der Kantone nicht für finanzstarke Gemein- den verwendet werden. Zudem darf keine Doppelsubventio- nierung mit der Loterie Romande erfolgen.
Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Das Vorhaben fördert die Erhaltung, die Pflege und den Schutz des Waldes und der Kulturlandschaft im Berggebiet und sensibilisiert die Teilnehmenden für den nachhaltigen Umgang mit der Natur. Die Projektwochen sind eine wirkungsvolle Möglichkeit, Lernziele im Rahmen der Bildung für nachhaltige Entwicklung lebensnah und konkret umzusetzen.
3. Überblick Im Rahmen der IH 2024 werden in den Kantonen Graubünden, Tessin, Wallis sowie Bern / Freiburg / Glarus / Graubünden / St. Gallen / Solo- thurn / Tessin / Uri / Wallis die nachfolgend aufgelisteten Vorhaben des Vereins Schweizer Patenschaft für Berggemeinden (SPB), der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL), der Stiftung Bergwaldprojekt (SBwP) und der Stiftung Umwelteinsatz Schweiz (SUS) unterstützt: Kanton Organisation Vorhaben Bezeichnung in Franken Nr. GR SPB 1 Walderschliessung Jenisberg 250 000 SPB 2 Wiederherstellung Forststrasse Roré–Laura 100 000 und Erstellung Löschwasserbecken SPB 3 Walderschliessung Safiental, Sanierung 100 000 Calörtscherstrasse SL 7 Sanierung der alten Mühle Ftan 165 000 SL 8 Instandstellung Strada di Maria Teresa 110 000 Total Graubünden 725 000 TI SL 5 Aufwertung der Landschaft in Monte di Dunzio 200 000 SL 6 Landschaftsaufwertung Degagna 4 Terre 140 000 Total Tessin 340 000 VS SPB 4 Hochwasserschutz Aegina in Ulrichen 165 000 Total Wallis 165 000 verschie- SBwP 9 Arbeitswochen mit Erwachsenen sowie mit 500 000 dene Schülerinnen und Schülern in finanz- und strukturschwachen Bergregionen in den Kantonen GL, GR, TI, UR, VS SUS 10 Einwöchige Umwelteinsätze mit Jugendlichen 270 000 und erwachsenen Freiwilligen im Schweizer Berggebiet einschliesslich Jura (BE, FR, GL, GR, SG, SO, TI, UR, VS) Total Bern / Freiburg / Glarus / Graubünden / St. Gallen / Solothurn / 770 000 Tessin / Uri / Wallis (Anteile nicht genau bezifferbar) Total alle Kantone 2 000 000 Der Betrag ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025– 2028 eingestellt und der Fonds kann diese Verpflichtung mit den ihm zugewiesenen Mitteln erfüllen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Den folgenden Empfängerinnen und Empfängern werden für die genannten Vorhaben die folgenden Beiträge aus dem Gemeinnützigen Fonds gewährt: 1. Verein Schweizer Patenschaft für Berggemeinden 615 000 2. Stiftung Landschaftsschutz Schweiz 615 000 3. Stiftung Bergwaldprojekt 500 000 4. Stiftung Umwelteinsatz Schweiz 270 000 Total 2 000 000
II. Die Gewährung erfolgt unter den Bedingungen und Auflagen, die in den Erwägungen zu den einzelnen Beiträgen genannt sind, sowie unter den folgenden allgemeinen Bedingungen und Auflagen: a) Die Empfängerin oder der Empfänger hat der Fondsverwaltung elek- tronisch die Erfüllung aller Auflagen zuzusichern (Bedingung). b) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung in- nert drei Jahren seit der Gewährung elektronisch um Auszahlung der ersten 90% des Beitrags zu ersuchen (Bedingung für diese Auszah- lung). c) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung in- nert fünf Jahren seit der Gewährung elektronisch um die Auszahlung der restlichen 10% des Beitrags zu ersuchen und der Fondsverwaltung den Schlussbericht gemäss § 11 Abs. 2 Satz 1 LFG in einer von dieser akzeptierten Fassung einzureichen (Bedingung für diese Auszahlung). d) Die Empfängerin oder der Empfänger hat geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption und Kickbacks, zu treffen (Auflage). e) Die Empfängerin oder der Empfänger hat den Gemeinnützigen Fonds an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwähnen, wenn möglich unter Verwendung des Logos des Gemeinnützigen Fonds (Auflage). f) Ergibt sich nach der Verwirklichung des Vorhabens eine Überfinan- zierung, hat die Empfängerin oder der Empfänger dem Gemeinnüt- zigen Fonds davon den Teil zu erstatten, der dem Anteil des Fonds an der Finanzierung des Vorhabens entspricht (Auflage).
III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, die Beiträge gemäss Dis- positiv I unter Berücksichtigung der Bedingungen und Auflagen gemäss Dispositiv II auszubezahlen.
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an die Empfängerinnen und Empfänger der Beiträge gemäss Dispositiv I (durch die Finanzdirektion), die Genossenschaft Swisslos Interkantonale Landeslotterie, Lange Gasse 20, 4052 Basel, die Finanzkommission des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Re- gierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli