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Decision

RRB Nr. 102/2018

Kantonsschule Enge, Prorektor, Wiederwahl

7 da favrer 2018German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Februar 2018

102. Kantonsschule Enge Zürich (Prorektor)

Erwägungen

Gemäss § 8 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 beträgt die Amtszeit eines Schulleitungsmitgliedes vier Jahre. Eine Wiederwahl ist zweimal möglich. Ende des Frühlingssemesters 2018 endet die zweite Amtszeit von Ste- phan Giess als Prorektor an der Kantonsschule Enge Zürich. Die Schulkommission der Kantonsschule Enge hat an ihrer Sitzung vom 23. November 2017 unter Einbezug des Gesamtkonvents und unter Be- rücksichtigung der Mitarbeiterbeurteilung vom 14. März 2016 beschlossen, die Wiederwahl von Stephan Giess, Prorektor an der Kantonsschule Enge Zürich, zu beantragen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Stephan Giess, geboren 14. November 1969, von Eiken AG, Prorektor der Kantonsschule Enge Zürich, wird für eine weitere Amtszeit von vier Jahren, ab Beginn des Herbstsemesters 2018/2019 bis Ende des Frühlings- semesters 2022, wiedergewählt:

II. Die Lektionenverpflichtung als Prorektor richtet sich nach § 27 der Mittel- und Berufsschullehrervollzugsverordnung vom 26. Mai 1999; sie beträgt mindestens zehn Normallektionen in der Woche.

III. Die jährliche Zulage als Prorektor richtet sich nach § 12 Abs. 2 der Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung vom 7. April 1999 und be- trägt zurzeit Fr. 27 238.

IV. Die übrigen Anstellungsbedingungen bleiben unverändert.

V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde er- hoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Be- gründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder ge- nau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeich- nen und soweit möglich beizulegen.

VI. Mitteilung an Stephan Giess, Eulenweg 33, 5400 Baden, die Präsi- dentin der Schulkommission, Marianne Ziegler-Belluati, Augustiner- gasse 44, 8001 Zürich, die Kantonsschule Enge, Steinentischstrasse 10, 8002 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli