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Decision

RRB Nr. 1028/2012

Strassen, Zürich, Forchstrasse HVS 347, Erneuerung, Projektgenehmigung

3 d’october 2012German4 min

Source zh.ch

Strassen, Zürich, Forchstrasse HVS 347, Erneuerung, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Oktober 2012

1028. Strassen (Zürich, Forchstrasse HVS 347)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 17. Juli 2012 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Pro- jekt für die Erneuerung der Forchstrasse, Abschnitt Burgwies bis Fried- hof Enzenbühl, Zürich (Bau Nr. 01 218), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Bau- und Unterhaltspauschale. Das Projekt sieht vor, die beinahe 30-jährigen Tramgleise in der Forch- strasse, Abschnitt Burgwies bis Friedhof Enzenbühl, zu ersetzen. Weiter sind Werkleitungen und wesentliche Teile des Strassenoberbaus sanie- rungsbedürftig. Im Zuge dieser Bauarbeiten sollen die Tramhaltestellen Burgwies und Balgrist behindertengerecht ausgebaut werden. Die Hal- testelle Friedhof Enzenbühl wird den heutigen Anforderungen entspre- chend verlängert und verbreitert. Die bestehenden, zu schmalen Fahr- spuren für den MIV sollen normgerecht auf eine Mindestbreite von 3 m ausgebaut werden. Gleichzeitig soll die regional klassierte Radroute so weit wie möglich umgesetzt werden. Deshalb sind in Koordination mit dem Strassenprojekt Verbesserungen bezüglich Sicherheit und Attrak- tivität für den Radverkehr vorgesehen. Im Abschnitt Burgwies bis Lengg- strasse können die Radfahrenden neu den kombinierten Rad-/Gehweg benutzen. Zwischen der Liegenschaft Forchstrasse Nr. 372 und der Ein- mündung Wittelikerstrasse stadteinwärts wird zusätzlich ein 1,25 m brei- ter Radstreifen markiert. Die ehemalige Buswendeschlaufe Burgwies ist gemäss kommunalem Verkehrsplan Teil des zur Aufwertung vorgesehenen Gebietes als Quar- tierzentrum Forchstrasse. In deren Bereich soll demgemäss angrenzend an die Forchstrasse ein grosszügiger, offener und asphaltierter Platz mit Bäumen und Sitzstufen am Wildbach entstehen. Die ehemalige Wendeschlaufe wird neu als Begegnungszone mit Höchstgeschwindig- keit 20 km/h signalisiert. Im Rahmen der Aufwertung Burgwies wird die Spuraufteilung für die Erschliessungsbrücke Liegenschaft Forchstrasse Nr. 261 über den Wildbach neu bestimmt. Damit sich auf dem westlichen Teil der bestehenden Brücke ein breiterer Gehweg erstellen lässt, wird die Fahrspur zum östlichen Brückenrand hin verschoben.

Im Zuge der Bauarbeiten sind auch Schallschutzmassnahmen (Schall- schutzfenster) in den betroffenen Liegenschaften vorgesehen. Der Baubeginn ist auf Mitte Oktober 2012 geplant. Die Bauarbeiten dauern etwa zwei Jahre und sollen bis Winter 2014 abgeschlossen sein. Mit Begehrensäusserung vom 17. Februar 2010 hat das AFV dem Vorhaben ohne Auflagen zugestimmt. Die Fachstelle Lärmschutz der Baudirektion Kanton Zürich hat das akustische Projekt über die Lärm- sanierung Forchstrasse fachtechnisch geprüft und diesem mit Schreiben vom 4. September 2012 ohne Auflagen zugestimmt. Die Massnahmen haben keinen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der Forchstrasse. Das Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16/17 StrG wurde ordnungsgemäss durchgeführt. Innerhalb der Einsprachefrist gingen mehrere Einsprachen gegen das Projekt ein. Gegen den Ein- spracheentscheid des Stadtrates ist ein Rekurs vor dem Regierungsrat hängig. Mit Verfügung des Präsidenten des Regierungsrates vom 30. Au- gust 2012 wurde diesem die aufschiebende Wirkung aufgrund einer Par- teivereinbarung entzogen. Der Baubeginn kann somit im Herbst 2012 erfolgen. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Forchstrasse, Abschnitt Burgwies bis Friedhof Enzenbühl betragen Fr. 44 568 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupau- schale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung voraus- sichtlich auf rund Fr. 6 181 000 und diejenigen zulasten der Unterhalts- pauschale auf rund Fr. 8 436 000. Davon betragen die Aufwendungen in der Baupauschale für den Lärmschutz Fr. 847 800 und die Aufwendun- gen in der Unterhaltspauschale für den öV Fr. 356 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, die von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Bau- und Unterhaltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belastet werden können.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung der Forchstrasse, Abschnitt Burgwies bis Friedhof Enzenbühl in der Stadt Zürich, wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli