RRB Nr. 103/2023
Gesamtinstandsetzung Militärkaserne Zürich, gebundene Ausgabe
25 da schaner 2023German9 min
Source zh.ch
Gesamtinstandsetzung Militärkaserne Zürich, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Januar 2023
103. Gesamtinstandsetzung Militärkaserne Zürich (gebundene Ausgabe)
Erwägungen
1. Ausgangslage Das Kasernenareal hat aufgrund seiner Lage, seiner Grösse und seiner Geschichte eine grosse Bedeutung für die Entwicklung der Zürcher In- nenstadt. Nachdem die Kantonspolizei 2022 in das neue Polizei- und Justizzentrum eingezogen ist, ist die 122 m lange, parallel zur Sihl ver- laufende Militärkaserne für neue Nutzungen frei geworden. Dieses mar- kante, von Weitem sichtbare Gebäude wurde 1873–1876 erbaut. Das Areal zählt zu den bedeutendsten Baukomplexen des Historismus in der Schweiz. Gemäss Eidgenössischer Kommission für Denkmalpflege hat der Gesamtkomplex der Kasernenanlage nationale Bedeutung. Beschlüsse zur künftigen Nutzung Die neuen Nutzungen orientieren sich am Masterplan Zukunft Ka- sernenareal Zürich (RRB Nr. 975/2016). Er sieht vor, dass die Militär- kaserne dem Bildungszentrum für Erwachsene (BiZE) zur Verfügung gestellt wird. Das Erdgeschoss soll für eine publikumsorientierte Nutzung geöffnet werden. Der Kantonsrat hat mit Beschluss vom 22. Oktober 2018 (Vorlage 5298a) im kantonalen Richtplan die Militärkaserne als neuen Standort des BiZE festgelegt. Mit dem Auszug des BiZE aus dem Schulhaus Riesbach wird dort dringend benötigter Schulraum für das bislang in der Schulanlage Rämibühl angeordnete Literargymnasium frei (RRB Nr. 910/2019). Mit Beschluss vom 28. Oktober 2019 (Vorlage 5401a) hat der Kantonsrat die übrige Nutzung für das gesamte Kasernenareal im kantonalen Richtplan festgesetzt, darunter jene des Erdgeschosses. Gesamtinstandsetzung Gleichzeitig mit dem Umbau für die neuen Nutzungen ist eine umfas- sende Gesamtinstandsetzung des historischen Gebäudekomplexes unaus- weichlich. Diese ist bereits seit Jahrzehnten fällig, musste indessen wegen der unklaren Nutzung mehrfach aufgeschoben werden. Aus Sicherheits- gründen waren in der Vergangenheit verschiedene Notmassnahmen (z. B. an der Fassade, Demontage der zerfallenen Löwengruppe aus Sandstein auf dem Mitteltrakt) erforderlich. Mit RRB Nr. 665/2020 wurden für die Projektierung und vorgezogene Ausführungsplanung der Gesamtinstand- setzung, einschliesslich Umnutzung der Militärkaserne, Fr. 22 198 000 be- willigt.
2. Projekt
Bildungszentrum für Erwachsene Im Rahmen eines Wettbewerbs wurde ein Konzept erarbeitet, das die Ziele gemäss Masterplan umsetzt. Als Gewinner ging das Projekt PILUM der spillmann echsle architekten ag hervor. In den Obergeschos- sen werden die beiden Schulen des BiZE (Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene mit rund 700 Studierenden und Kantonale Schule für Berufsbildung mit 900 Kursteilnehmenden) angesiedelt. Die Umnutzung der denkmalgeschützten Bausubstanz erfordert ein behutsames Vorgehen mit gezielten Eingriffen. Dadurch wird das wert- volle Erbe bewahrt und gleichzeitig eine zeitgemässe und effiziente Nut- zung ermöglicht. Die Grundstruktur der Kaserne mit ehemaligen Schlaf- sälen für 1400 Soldaten eignet sich gut für den Schulbetrieb. Aus den ehe- maligen Schlafsälen werden Unterrichtszimmer. Die Korridore werden teilweise verbreitert und dienen auch als Aufenthalts- und Arbeitsberei- che. Für die naturwissenschaftlichen Fächer werden zeitgemässe Unter- richts- und Laborflächen geschaffen. In verschiedenen Geschossen sind offene oder grössere Räume erfor- derlich. Dies bedingt Anpassungen der Grundrisse, die mit der kantona- len Denkmalpflege abgestimmt wurden. Der zentrale Trakt wird um einen gläsernen Aufbau erweitert und aufgestockt. Darin wird die Mediothek untergebracht. Dieser neue Aufbau ist subtil angeordnet und führt Tages- licht über drei Geschosse in die Tiefe des mittig angeordneten Haupt- gebäudes. In diesem Bereich sind auf rund 900 m², verteilt über alle Geschosse, Arbeitsbereiche für die Studierenden vorgesehen. Mit dem Ausbau des Dachbodens wird bisher kaum genutzte Fläche aktiviert. Es entstehen Räume für den Musik- bzw. Instrumentalunterricht. Öffentliche Bereiche im Erdgeschoss Der zentrale Durchgang des Gebäudes wird für den Publikumsver- kehr geöffnet. Im offen gestalteten Hochparterre sind, wie vom Kantons- rat im Richtplaneintrag festgehalten, publikumsorientierte Nutzungen (z. B. Kleingewerbe und Gastronomie) vorgesehen, die zur Belebung des Areals beitragen. Somit können deren Mieterträge an die Kapitalfolge- kosten angerechnet werden. Diesem Geschoss vorgelagert werden zwei Aussentreppen erstellt, um die Geschäfte mit dem Stadtraum zu ver- binden. Daneben ermöglicht ein Mehrzwecksaal Anlässe mit bis zu rund 300 Personen. Die ehemalige Soldaten- und Offizierskantine wird instand gesetzt und als Gastronomiebetrieb sowohl der Öffentlichkeit als auch den Studierenden und Kursteilnehmenden des BiZE offenstehen.
Gebäude, Technik, Ökologie Das Tragwerk aus Holzbalkendecken, Stahlskelettbau und Bruchstein- mauerwerk wird sorgfältig aufgearbeitet und bleibt weitgehend sichtbar. Im Untergeschoss wird die historische Holzbalkendecke weitgehend durch eine Ortbetondecke ersetzt, wobei die bestehenden Gewölbe da- runter erhalten bleiben. Zur Erdbebenertüchtigung muss ein Teil der Bruchsteinwände durch Stahlbetonwände ersetzt werden. Das Gebäude wird zusätzlich zu den markanten historischen Treppenhäusern durch zwei Liftanlagen über alle Geschosse hindernisfrei erschlossen. Die Natursteinfassade aus Berner Sandstein ist in sehr schlechtem Zu- stand und muss umfangreich instand gesetzt werden. Trotz des histori- schen Gebäudebestands können gezielte Massnahmen zur wärmeschutz- technischen Verbesserung der Gebäudehülle umgesetzt werden. Nicht bauzeitliche Fenster werden ersetzt, bauzeitliche Fenster werden ener- getisch ertüchtigt. Die Dächer werden gedämmt. Auf dem neuen Dach- aufbau wird eine Photovoltaikanlage errichtet. Sämtliche Installationen der Gebäudeversorgung und Entsorgung sowie der Gebäudetechnik müssen vollständig ersetzt werden. Dazu zählen alle Werkleitungen, die Trafostation, die noch aus dem Erstellungsjahr stammende Kanalisa- tion, sämtliche Sanitäranlagen sowie elektrischen Anlagen. Das Ge- bäude wird neu mittels Fernwärme beheizt und gemäss den aktuellen Anforderungen mechanisch be- und entlüftet. Das Projekt wird nach den Vorgaben Minergie-Eco und Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz geplant und zertifiziert. Zeitplan Der Baubeginn ist für 2024 geplant, die Inbetriebnahme der Schulen im Frühjahr 2027.
3. Finanzielles Die Gesamtkosten für das geplante Vorhaben belaufen sich auf Fr. 180 124 000 (Stand Kostenvoranschlag vom Januar 2023; Preisstand 1. April 2022, Basis 1939, 1128,6 Punkte, Zürcher Index der Wohnbau- preise) und weisen eine Genauigkeit von ±10% aus. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Tabelle 1: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück 1 Vorbereitungsarbeiten 8 027 000 2 Gebäude 134 686 500 3 Betriebseinrichtungen 3 990 000 4 Umgebung 440 000 5 Baunebenkosten 8 032 500 6 Reserve 19 060 000 9 Kunst am Bau 609 000 9 Ausstattung Schule 4 645 000 9 Ausstattung Erdgeschoss 634 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 180 124 000 Im Gesamtbetrag von Fr. 180 124 000 sind die mit RRB Nr. 665/2020 bewilligten Ausgaben für die Projektierung und vorgezogene Ausfüh- rungsplanung über Fr. 22 198 000 enthalten. Wirtschaftlichkeit – Varianten zur Kostensenkung Mit der Ausgabenbewilligung zur Projektierung wurde die Baudirek- tion beauftragt, Varianten zur Senkung der Kosten des Gesamtvorha- bens zu prüfen. In der Folge wurden umfassende Analysen vorgenommen, aus denen sich Einsparmöglichkeiten ergaben. Diese führten zu Projekt- optimierungen und einem Verzicht auf Massnahmen im Umfang von ins- gesamt rund 13 Mio. Franken. Aufgrund des schlechten Gebäudezustands, ausgelöst durch jahr- zehntelang aufgeschobenen Unterhalt, sind weitere Einsparungen ohne Verzichtsplanung nicht möglich. Vielmehr führten Untersuchungen der Bausubstanz im Verlauf der Planung zu zusätzlichen Projektkosten, die auch umfangreichere Massnahmen zur Erdbebensicherheit einschlies- sen. Diese Mehrkosten belaufen sich auf rund 6 Mio. Franken. Für das Gesamtbauvorhaben wurde zum Zeitpunkt der Ausgabenbe- willigung für die Projektierung (vgl. RRB Nr. 665/2020) mit Kosten von rund 167 Mio. Franken gerechnet. Der Betrag der indexierten Zielkosten beträgt heute, aufgrund der Bauteuerung sowie der Integration des Er- satzes der Trafostation und der Werkleitungen, rund 187 Mio. Franken. Mit dem vorliegenden Kostenvoranschlag werden diese Zielkosten um rund 7 Mio. Franken unterschritten. Tabelle 2: Aufteilung in gebundene und neue Ausgaben Gebundene Ausgabe in Franken Neue Ausgabe in Franken Total in Franken 122 284 000 57 840 000 180 124 000
Die Kosten von Fr. 122 284 000 für jenen Teil der Instandsetzung des Gebäudekomplexes, die unabhängig von der Umnutzung entstehen, gel- ten als gebundene Ausgaben im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), da sie der Erhal- tung der vorhandenen Bausubstanz dienen. Für deren Bewilligung ist ge- stützt auf § 36 lit. b CRG der Regierungsrat zuständig. Bei den übrigen Kosten des Vorhabens von Fr. 57 840 000 handelt es sich im Sinne von § 37 Abs. 1 CRG um neue Ausgaben. Für die Bewilli- gung dieses Verpflichtungskredits ist der Kantonsrat zuständig (§ 36 lit. a CRG). Der Verpflichtungskredit bedarf der Zustimmung der Mehrheit aller Kantonsratsmitglieder (Art. 56 Abs. 2 lit. a Kantonsverfassung [LS 101]). Die vorliegende Ausgabenbewilligung des Regierungsrates steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Objektkredits durch den Kantonsrat. Für das geplante Vorhaben sind im Budget 2023 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2023–2026 folgende Mittel ein- gestellt: Tabelle 3: Verteilung pro Jahr (gemäss KEF/Budget) Investitionen 2022 2023 2024 2025 2026 2027 (in Franken) In Leistungsgruppe 5 900 000 14 000 000 65 000 000 53 000 000 22 900 000 Nr. 8750 eingestellt In Leistungsgruppe 600 000 3 400 000 Nr. 7306 eingestellt Zu kompensieren 700 000 –3 640 000 –17 120 000 8 600 000 18 794 000 2 510 000 bzw. zusätzlich einzustellen
Bis Ende 2021 sind Fr. 5 480 000 für die Projektierung ausgegeben wor- den. Im KEF sind in den Jahren 2025–2027 zusätzliche Mittel einzu- stellen, während es in den Jahren davor gegenüber dem KEF 2023–2026 eine Entlastung gibt. Die Kapitalfolgekosten betragen im ersten Jahr Fr. 6 064 163, danach (nach Abschreibung der Kunst am Bau) jährlich Fr. 5 455 163. Tabelle 4: Kapitalfolgekosten
Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 67 298 190 37,4 80 841 227 252 368 1 093 595 Hochbauten Rohbau 2 18 208 570 10,1 40 455 214 68 282 523 496 Hochbauten Ausbau 41 356 598 23,0 30 1 378 553 155 087 1 533 640 Hochbauten Installationen 47 372 642 26,3 30 1 579 088 177 647 1 756 735 Hochbauten Kunst am Bau 609 000 0,3 1 609 000 609 000 Ausstattung Mobilien 4 645 000 2,6 10 464 500 17 419 481 919 Schule Ausstattung Mobilien 634 000 0,3 10 63 400 2 378 65 778 Erdgeschoss Total 180 124 000 100 5 390 982 673 181 6 064 163
Die betrieblichen Folgekosten können zum heutigen Zeitpunkt noch nicht genau beziffert werden. Der derzeitige Betriebsumfang des BiZE am bestehenden Standort Riesbach wird in der Militärkaserne weiter- geführt werden. Es ist davon auszugehen, dass die gebäudespezifischen Kosten der Militärkaserne vor und nach der Sanierung annähernd gleich bleiben. Innerhalb der Kostenpositionen wird es zu Verlagerungen kom- men (beispielsweise steht dem Minderaufwand bei Wärmekosten dank erneuerter Gebäudehülle ein Mehraufwand für Strom zum Betrieb der Gebäudetechnik gegenüber).
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Gesamtinstandsetzung der Militärkaserne Zürich wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 122 284 000 zulasten der Investitionsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermö- gen, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2022)
III. Die Ausgabenbewilligung gemäss Dispositiv I erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Objektkredits für das vorliegende Projekt durch den Kantonsrat.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli