RRB Nr. 1033/2018
Sozialhilfegesetz, Änderung, Inkraftsetzung
7 da november 2018German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. November 2018
1033. Sozialhilfegesetz (Änderung vom 23. April 2018; Wohnkosten,
Erwägungen
Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 23. April 2018 eine Änderung des Sozial- hilfegesetzes vom 14. Juni 1981 (Wohnkosten), die am 4. Mai 2018 im Amtsblatt publiziert wurde (ABl 2018-05-04). Mit Verfügung vom 12. Juli 2018 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass die Referen- dumsfrist unbenutzt abgelaufen ist (ABl2018-07-20). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Mit Datum vom 30. Juli 2018 (Poststempel) wurde gegen die Gesetzes- änderung eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Mit Urteil 8C_518/2018 vom 16. Oktober 2018 ist das Bundesgericht auf die Be- schwerde nicht eingetreten. Die Änderung des Sozialhilfegesetzes ist auf den 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 23. April 2018 des Sozialhilfegesetzes vom 14. Juni 1981 (Wohnkosten) wird auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentli- chung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt und von Dis- positiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli