RRB Nr. 1036/2022
Neue Kantonsschule Glattal, Wahl Standortgemeinde Dübendorf, Auftrag und Planung
13 da fanadur 2022German3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Juli 2022
1036. Neue Kantonsschule Glattal, Wahl Standortgemeinde
Erwägungen
Dübendorf (Auftrag und Planung)
Ausgangslage Die neusten Prognosen gehen davon aus, dass im Kanton Zürich bis 2050 zwei Millionen Menschen leben werden. Das starke Bevölkerungs- wachstum führt zu einem wachsenden Raumbedarf für kantonale Auf- gaben, insbesondere für die Bildung, da das Wachstum u. a. zu einer Zunahme der Anzahl Schülerinnen und Schüler auf der Sekundarstufe II führt. Besonders betroffen ist das Glattal. Der Regierungsrat beauf- tragte daher mit Beschluss Nr. 372/2020 die Baudirektion, eine Standort- evaluation für eine neue Kantonsschule für rund 1000 zusätzliche Schü- lerinnen und Schüler im Raum Glattal einzuleiten.
Standortevaluation Voraussetzungen, Gesamtstrategie Bei der Standortwahl eines neuen Kantonsschulstandortes im Raum Glattal sind die Auswirkungen auf die bestehenden Schulen im Einzugs- gebiet, insbesondere in der Stadt Zürich, zu berücksichtigen. Umvertei- lungen von Schülerinnen und Schülern sollen möglichst geringgehalten werden. Anzustreben ist die Entlastung der Stadtzürcher Kantonsschu- len von Schülerinnen und Schülern, die aus der Region Glattal in die Stadt pendeln. Dies erfolgt, um einerseits in der Stadt Zürich genügend Schulraum für die in der Stadt wohnhaften Schülerinnen und Schüler bereitzustellen und anderseits den öffentlichen Verkehr zu entlasten. Damit das anhaltend starke Wachstum längerfristig aufgefangen wer- den kann, soll im Raum Glattal Kapazität für rund 1000 Mittelschüle- rinnen und Mittelschüler mit einem Erweiterungspotenzial um 500 zu- sätzliche Mittelschülerinnen und Mittelschüler geschaffen werden. Vorgehen Das Immobilienamt fragte sämtliche Gemeinden und Städte des Glattals, die Stadt Illnau-Effretikon und die Planungsgruppe Glattal für die Meldung möglicher Grundstücke und Gebäude für eine neue Kan- tonsschule an. Die Stadt Zürich kontaktierte das Immobilienamt ziel- gerichtet.
Danach führte der Kanton die Standortevaluation in drei Phasen mit einer Grobevaluation und Potenzialstudien (Phase 1), einer Feineva- luation (Phase 2) sowie der Dokumentation und Empfehlung (Phase 3) durch. Ergebnis Grobevaluation In der Grobevaluation unterzog der Kanton alle geeigneten Grund- stücke innerhalb des definierten Planungsperimeters einer Grobanalyse bezüglich Zonierung, Bebaubarkeit und Erschliessungsqualität mit dem öffentlichen Verkehr. Auf dieser Grundlage konnten sieben mögliche Standorte identifiziert und anschliessend mittels einer Potenzialstudie untersucht werden. Potenzialstudien und Ergebnis Feinevaluation Als Ergebnis der Potenzialstudien wurden drei mögliche Standorte für einen neuen Kantonsschulstandort ausgewählt. Diese waren in An- lehnung an den erarbeiteten Kriterienraster hinsichtlich der Überein- stimmung mit der Gesamtstrategie zu untersuchen. Zudem war anhand der Verkehrserschliessung zu überprüfen, ob die Standorte über ein Einzugsgebiet bzw. ein Schülerpotenzial von bis zu 1500 Schülerinnen und Schülern verfügen und ob die bestehenden Kantonsschulen in der Stadt Zürich entlastet werden können. Weiter wurden spezifische Fak- toren der Gemeinde betrachtet. Aus baulicher und planerischer Sicht mussten unter anderem die Flächenreserven, mögliche Synergien mit bestehenden Gemeindeeinrichtungen und verschiedene raumplanerische Rahmenbedingungen betrachtet werden. Bezüglich der Planungsrisiken wurde der zeitliche Aufwand für die planungsrechtliche Festsetzung ab- geschätzt.
Auftrag und Planung Das Ergebnis der Standortevaluation zeigt, dass bezüglich Schüler- zahlpotenzial und Entlastung der Kantonsschulen der Stadt Zürich die Standorte auf dem Gebiet der Stadt Dübendorf die Anforderungen im Vergleich mit anderen Gemeinden übertreffen. Daher empfiehlt sich ein Standortentscheid auf Ebene Gemeinde für die Stadt Dübendorf. Die Baudirektion soll beauftragt werden, zusammen mit der Bildungsdi- rektion die nächsten Planungsschritte für eine neue Kantonsschule auf dem Gebiet der Stadt Dübendorf einzuleiten und ein geeignetes Grund- stück zu sichern.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Baudirektion wird beauftragt, zusammen mit der Bildungs- direktion die weiteren Planungsschritte für eine neue Kantonsschule auf dem Gebiet der Stadt Dübendorf einzuleiten und ein geeignetes Grund- stück zu sichern.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli