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Decision

RRB Nr. 1038/2015

Verordnung über Fernmeldedienste, Schreiben an das UVEK

11 da november 2015German2 min

Source zh.ch

Verordnung über Fernmeldedienste, Schreiben an das UVEK

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. November 2015

1038. Verordnung über Fernmeldedienste, Änderung (Anhörung)

Erwägungen

Die gegenwärtige Grundversorgungskonzession läuft am 31. Dezember 2017 aus und muss von der eidgenössischen Kommunikationskommission auf den 1. Januar 2018 neu vergeben werden. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat den künftigen Umfang der Grundversorgung zu definieren und die dazu notwendige Revision der Verordnung über Fernmeldedienste zu beschliessen. Die geänderten Bestimmungen werden den Inhalt der zu vergebenden Konzession bestimmen und sollen am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) unterbrei- tete dem Kanton mit Schreiben vom 29. September 2015 den Entwurf zur Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste zur Stellungnahme. Die Grundversorgung ist heute als Sicherheitsmechanismus konzipiert, der dann ergänzend zum Wettbewerb greift, wenn Letzterer nicht befrie- digend spielt. Dieser Sicherheitsmechanismus soll der Bevölkerung in allen Landesteilen ein Grundpaket von wichtigen und erschwinglichen Telekommunikationsdienstleistungen (Basisangebot) garantieren und da- durch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sicherstellen. Das Fern- meldegesetz sieht vor, dass der Bundesrat den Inhalt der Grundversor- gung periodisch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen und dem Stand der Technik anpasst. Das BAKOM hat den Umfang des Grundversorgungskatalogs sowie den Fernmeldemarkt mit Blick auf die Bedürfnisse der Bevölkerung analysiert und Vorschläge für die Zukunft erarbeitet (vgl. Bericht GV-2018 vom 11. Mai 2015: Analyse zum Umfang der Dienste der Grundversorgung). Die Änderung des Grundversorgungs- umfangs bedingt die Änderung der einschlägigen Bestimmungen in der Verordnung über Fernmeldedienste sowie, in einem späteren Schritt, die Anpassung der entsprechenden technischen und administrativen Verfah- ren. Die Stossrichtung der Vorlage wird begrüsst.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Zustelladresse: Bundesamt für Kommuni- kation, Zukunftsstrasse 44, 2501 Biel; auch per E-Mail als PDF- und Word- Dokument an tp-secretariat@bakom.admin.ch): Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 29. September 2015, mit dem Sie uns den Entwurf zur Änderung der Verordnung über Fernmelde- dienste zur Anhörung unterbreiten. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Wir begrüssen die Stossrichtung der Vorlage und ver- zichten auf eine detaillierte Stellungnahme.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volks- wirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi