RRB Nr. 104/2014
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Gossau, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung
29 da schaner 2014German2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Gossau, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Januar 2014
104. Gemeindeordnung (Gossau)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die poli- tischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Re- gierungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Gossau haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 22. September 2013 eine Teilrevi- sion der Gemeindeordnung (GO) beschlossen. Die Änderungen umfas- sen insbesondere die Verkleinerung der Mitgliederzahl des Gemeinde- rates (von neun auf sieben), der Sozialbehörde (von sieben auf fünf) und der Rechnungsprüfungskommission (von sieben auf fünf) sowie die Ablösung der Bürgerrechtsbehörde durch einen Gemeinderatsaus- schuss mit drei Mitgliedern. Weiter wurden bei der Wahl des Wahlbüros und der Bestimmung des Publikationsorgans Kompetenzverschiebun- gen von der Gemeindeversammlung auf den Gemeinderat beschlossen. Schliesslich wurden formelle Anpassungen vorgenommen.
3. Die geänderten Bestimmungen der Gemeindeordnung geben zu keinen rechtlichen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu geneh- migen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Gossau am 22. September 2013 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Gossau, Gemeinderatskanzlei, Berghofstrasse 4, 8625 Gossau, den Bezirksrat Hinwil, Untere Bahn- hofstrasse 25a, 8340 Hinwil, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi