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RRB Nr. 104/2020

Kantonale Tierschutzkommission, Amtsdauer 2019-2023, Ersatzwahl

5 da favrer 2020German2 min

Source zh.ch

Kantonale Tierschutzkommission, Amtsdauer 2019-2023, Ersatzwahl

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Februar 2020

104. Kantonale Tierschutzkommission (Amtsdauer 2019–2023,

Erwägungen

Ersatzwahl) Der Regierungsrat wählte mit Beschluss Nr. 645/2019 gestützt auf § 3 des Kantonalen Tierschutzgesetzes vom 2. Juni 1991 (LS 554.1) die kantonale Tierschutzkommission für die Amtsdauer 2019–2023. Mit Schreiben vom 9. Dezember 2019 hat das bisherige, durch den Zür- cher Bauernverband (ZBV) nominierte Mitglied, Robert Hess, Viehhänd- ler/Landwirt, Dürnten, auf Ende Dezember 2019 den Rücktritt erklärt. Als neues Mitglied der Tierschutzkommission schlägt der ZBV vor: Pablo Nett, Leiter Beraterteam Zürcher Bauernverband, Stetten SH. Der Vorgeschlagene ist für die vorgesehene Funktion geeignet und für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 zu wählen.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Robert Hess wird unter Verdankung der geleisteten Dienste auf den 31. Dezember 2019 aus der kantonalen Tierschutzkommission entlassen.

II. Für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 wird mit Wirkung ab 1. Fe- bruar 2020 als Mitglied der kantonalen Tierschutzkommission gewählt: Pablo Nett, Leiter Beraterteam Zürcher Bauernverband, Stetten SH.

III. Mitteilung an Robert Hess, Bühlhof, 8635 Dürnten, Pablo Nett, Untere Wassergasse 2, 8234 Stetten SH, sowie an die Gesundheitsdirek- tion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli