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RRB Nr. 1045/2024

Kantonale Volksabstimmung vom 22. September 2024, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse

23 d’october 2024German2 min

Source zh.ch

Kantonale Volksabstimmung vom 22. September 2024, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Oktober 2024

1045. Kantonale Volksabstimmung vom 22. September 2024,

Erwägungen

Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse Am 22. September 2024 fand die kantonale Volksabstimmung über fol- gende Vorlage statt: Bildungsgesetz (BiG) (Änderung vom 26. Februar 2024; Stipendien für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer) (ABl 2024-03-01) Der Zusammenzug der durch die Wahlbüros ermittelten Auswertungs- ergebnisse wurde am 27. September 2024 im Amtsblatt gemeindeweise veröffentlicht (ABl 2024-09-27). Einsprachen gemäss § 10d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (LS 175.2) oder weitere Rechtsmittel sind innert der mit der Veröffent- lichung der Ergebnisse angesetzten Frist von fünf Tagen keine erhoben worden. Die veröffentlichten Auswertungsergebnisse sind demnach un- verändert geblieben. Gestützt auf § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (LS 161) hat der Regierungsrat demzufolge als wahlleitende Behörde die Rechtskraft der Ergebnisse dieser kantonalen Volksabstimmung fest- zustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Es wird festgestellt, dass die Stimmberechtigten in der Volksabstim- mung vom 22. September 2024 gemäss den im Amtsblatt vom 27. Sep- tember 2024 veröffentlichten Ergebnissen (ABl 2024-09-27) folgende Vorlage rechtskräftig abgelehnt haben: Bildungsgesetz (BiG) (Änderung vom 26. Februar 2024; Stipendien für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer) (ABl 2024-03-01)

II. Veröffentlichung im Amtsblatt.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Baudirektion, die Bildungsdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern sowie das Statistische Amt.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli