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RRB Nr. 1048/2009

Sihltal-Zürich-Uetlibergbahn, Perronanpassungen Bahnhof Adliswil, Staatsbeitrag

1 da fanadur 2009German5 min

Source zh.ch

Sihltal-Zürich-Uetlibergbahn, Perronanpassungen Bahnhof Adliswil, Staatsbeitrag

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juli 2009

1048. Sihltal–Zürich–Uetliberg-Bahn

Erwägungen

(Perronanpassungen Bahnhof Adliswil; Staatsbeitrag) Der Kantonsrat bewilligte am 22. Oktober 2007 (Vorlage 4379) einen Rahmenkredit über 32 Mio. Franken für Staatsbeiträge an die Anpas- sung verschiedener S-Bahn-Stationen und Tramhaltestellen für mobi- litätsbehinderte Personen zulasten des Fonds für die Förderung des öffentlichen Verkehrs (Verkehrsfonds). Der Regierungsrat beschloss auf der Grundlage dieses Kredites am 11. Juni 2008 erste Staatsbeiträge für Planungs- und Bauleistungen (RRB Nr. 879/2008). Gleichzeitig er- mächtigte er die Volkswirtschaftsdirektion, kommende Staatsbeiträge in der Höhe ihrer Ausgabenkompetenz selbst freizugeben. Mit Eingabe vom 7. April 2009 ersuchte die Sihltal–Zürich–Uetli- berg-Bahn (SZU) den Kanton Zürich um eine Finanzierungszusage be- treffend das Projekt Perronanpassungen im Bahnhof Adliswil. Der be- antragte Staatsbeitrag für diese Perronanpassungen von 1,232 Mio. Franken bedarf der Freigabe durch den Regierungsrat, da er die Ausga- benkompetenz der Volkswirtschaftsdirektion von 1 Mio. Franken über- schreitet.

Projektumfang Das vom Bund am 19. Juni 2008 genehmigte Projekt für den Bahnhof- umbau Adliswil sieht die Erhöhung des bestehenden Mittelperrons auf der gesamten Einstiegslänge von rund 100 Metern vor. Die Anpassun- gen können unter Weiternutzung des bestehenden Perronkörpers aus- geführt werden, da dieser in einem baulich guten Zustand ist. Die beste- henden Perronzugänge und -einrichtungen werden den veränderten Höhenverhältnissen angepasst. Der behindertengerechte Zugang zum Mittelperron wird weiterhin durch einen Lift ab der bestehenden Personenunterführung sicherge- stellt. Der vorhandene 25 Jahre alte Personenlift soll aber im Rahmen der Umbauarbeiten ersetzt werden, da sich eine Anpassung der beste- henden Anlage wegen ihres Alters nicht mehr rechtfertigen liesse. Die Bewilligungsbehörden forderten im Rahmen des Plangenehmi- gungsverfahrens einen möglichst uneingeschränkten stufenfreien Zu- gang zum Perron. Aus diesem Grund prüfte die SZU eine alternative Lösung mit Rampenzugang statt Personenlift. Diese Lösung ist jedoch bei einer Beibehaltung der heutigen Gleislage wegen der engen Platz-

verhältnisse nicht umsetzbar. Entsprechende Anpassungen an der Gleis- lage hätten sodann unverhältnismässige Mehrkosten zur Folge, weshalb die Variante mit Rampe verworfen wurde. Die SZU stellt zukünftig mit einem Pikettdienst sicher, dass Reisenden im Rollstuhl im Falle einer Liftstörung rasch Hilfe geleistet werden kann. Mit dieser betrieblichen Massnahme kann die Auflage der Bewilligungsbehörde erfüllt werden. Das Vorhaben wird im Sommer 2009 ausgeführt.

Kosten und Finanzierung Der vom Kantonsrat bewilligte Rahmenkredit stützt sich auf die dem ZVV im Jahr 2006 von den Bahnunternehmen eingereichten Vorpro- jekte. Für den Bahnhof Adliswil wurde in jenem Zeitpunkt mit Aufwen- dungen von 1,270 Mio. Franken gerechnet. Die Kosten werden unter Berücksichtigung der im Frühjahr 2009 durchgeführten Bauausschrei- bung auf 1,388 Mio. Franken (einschliesslich Mehrwertsteuer, Preisstand Oktober 2008) geschätzt. Unter Einbezug des Teuerungsanspruchs von 0,089 Mio. Franken beträgt die Kostenüberschreitung 2,3% und liegt innerhalb der Bandbreite von +/– 20% der Kostenschätzung des Vor- projektes. Der Rahmenkredit für Adliswil enthält eine Perronerhöhung auf der gesamten Länge. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) vertritt demge- genüber die Haltung, dass in Adliswil wie auch an anderen Orten eine Perronteilerhöhung genüge. Es leistet gemäss seiner Zusicherungsver- fügung vom 30. Januar 2009 einen Pauschalbeitrag von lediglich 20% bzw. Fr. 72 000 an die von ihm als anrechenbar erklärten Baukosten von Fr. 360 000 für derartige bauliche Massnahmen. Der Zürcher Verkehrsverbund bemängelte die vom BAV bevorzug- ten Perronteilerhöhungen bereits am 12. Mai 2005 anlässlich der Anhö- rung der kantonalen Fachstellen für den öffentlichen Verkehr zum gesamtschweizerischen Umsetzungskonzept zum Behindertengleich- stellungsgesetz. Sie seien sowohl aus betrieblichen Überlegungen als auch aus Kundensicht nachteilig, insbesondere im Hinblick darauf, dass künftig Rollmaterial beschafft werden könne, das durchgängig Nieder- flureinstiege aufweise. Das BAV vertritt demgegenüber die Auffassung, dass es entsprechend Art. 20 der Verordnung über die behindertenge- rechte Gestaltung im öffentlichen Verkehr (VböV, SR 151.34) nur die jeweils kostengünstigste Massnahme zu finanzieren habe. Es beruft sich, trotz weiterer Vorstösse des Kantons Zürich im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Anpassung der Perronanlagen der SBB bis ins Jahr 2014, auf seine beschränkte Mitfinanzierungspflicht. Im Rahmen- kredit wurde von einer Beteiligung des Bundes in Höhe von 9% der Gesamtausgaben ausgegangen, was einem Betrag von rund Fr. 117 000

(Preisstand 1. Oktober 2006) entspräche. Die Zusatzkosten, die dem Kanton Zürich aus der tiefer ausfallenden Bundesbeteiligung erwach- sen, können über die im Rahmenkredit enthaltene Reserve von 20% für Unvorhergesehenes gedeckt werden. Die nachstehend zur Freigabe beantragten Mittel sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanz- plan KEF 2009–2012 für den Verkehrsfonds bzw. im Voranschlag 2009 in der Leistungsgruppe Nr. 5920 enthalten. Die Finanzierung teilt sich folgendermassen auf Bund und Kanton auf: Bahnhof Adliswil (Preisstand 1. Oktober 2008) Kosten in Franken Perronerhöhungen auf 55 cm, Ersatz Liftanlage Mittelperron (Staatsbeitrag Kanton Zürich aus Rahmenkredit) 1 316 040 Pauschalbeitrag Bund gemäss Zusicherungsverfügung IVB 201089, 30. Januar 2009 72 000 Total (einschliesslich MWSt 7,6%) 1 388 040

Der Staatsbeitrag des Kantons Zürich beträgt einschliesslich MWSt Fr. 1 232 101.25, bezogen auf den Preisstand der Kreditvorlage vom 1. Ok- tober 2006. Für die Berechnung der Teuerung zwischen dem Preisstand der Kreditvorlage (1. Oktober 2006, Index 123,3) und dem Preisstand der vorliegenden Zahlungsfreigabe (1. Oktober 2008, Index 131,7) wird der vom Bundesamt für Statistik veröffentlichte Schweizerische Bau- preisindex (Tiefbau, Schweiz) verwendet. Die tatsächlichen Zahlungen werden aufgrund der genehmigten Schlussabrechnung mit Berücksich- tigung des Teuerungsanteils festgelegt.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Sihltal–Zürich–Uetliberg-Bahn SZU wird an die Anpassung der Perronanlagen im Bahnhof Adliswil ein Staatsbeitrag von höchs- tens Fr. 1 232 101.25 (Preisstand 1. Oktober 2006, einschliesslich Mehr- wertsteuer, zuzüglich Teuerung) zugesichert.

II. Der Zürcher Verkehrsverbund wird ermächtigt, den bewilligten Staatsbeitrag gemäss Dispositiv I zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5920, Fonds für den öffentlichen Verkehr, auszu- richten.

III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwer- de erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und des- sen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

IV. Mitteilung an die Sihltal–Zürich–Uetliberg-Bahn SZU, Manesse- strasse 152, Postfach, 8045 Zürich (E), sowie an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi