RRB Nr. 1048/2014
Strassen, Zürich, Seebacherstrasse RVS 30085, Projektgenehmigung
1 d’october 2014German3 min
Source zh.ch
Strassen, Zürich, Seebacherstrasse RVS 30085, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Oktober 2014
1048. Strassen (Zürich, Seebacherstrasse RVS 30085)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 15. Juli 2014 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Pro- jekt für die Erneuerung der Seebacherstrasse im Bereich der SBB-Unter- führung Hürstholz, Zürich (Bau Nr. 08 038), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Wegen der SBB-Unterführung Hürstholz ist die Seebacherstrasse für die VBZ bis anhin nur für Fahrzeuge bis zu einer Höhe von 2,9 m be- fahrbar. Ebenfalls ist heute in diesem Bereich ein Ausweichen nur bei angedeuteten Ausstellplätzen bzw. ins Ackerland möglich. Das Projekt sieht eine Strassenabsenkung von 50 cm im Bereich der SBB-Unterfüh- rung Hürstholz sowie eine Ausweichstelle nördlich der Unterführung vor, damit das Kreuzen mit grösseren Fahrzeugen für den Busbetrieb ver- bessert werden kann. Der heute bestehende Fussgängerübergang wird aufgehoben und neu südlich der Unterführung eingerichtet. Mit den Bauarbeiten wird die Bushaltestelle Hürstholz behindertengerecht aus- gebaut. Im Zuge der Bauarbeiten werden die Fahrbahnränder sowie die Strassenentwässerung der neuen Strassenlage angepasst und die Beläge erneuert. Der Baubeginn ist ab Oktober 2014 vorgesehen. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Sommer 2015. Das AFV hat mit Schreiben vom 25. September 2012 seine Begehren zum Vorhaben geäussert. Durch die geplanten baulichen Massnahmen werden die bestehenden Verhältnisse in Bezug auf die Leistungsfähigkeit nicht verändert. Das Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16/17 StrG wurde ordnungsgemäss durchgeführt. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Einsprachen gegen das Projekt eingegangen. Das Projekt wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. 556 vom 18. Juni 2014 festgesetzt. Dieser Be- schluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Seebacherstrasse betra- gen voraussichtlich rund Fr. 1 144 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 499 000. Davon be- tragen die Aufwendungen für den öV-Anteil rund Fr. 42 000.
Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Bau- pauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Erneuerung der Seebacherstrasse im Bereich der SBB-Unterführung Hürstholz in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli