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Decision

RRB Nr. 1068/2009

Schwerpunktbildung in der Strafverfolgung 2009 - 2012, Festlegung

1 da fanadur 2009German29 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juli 2009

1068. Schwerpunktbildung in der Strafverfolgung 2009–2012

Erwägungen

A. Zusammenfassung Gestützt auf § 91 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG; LS 211.1) hat der Regierungsrat am 4. Oktober 2006 folgende Schwer- punkte für die Strafverfolgung der Oberstaatsanwaltschaft und der Polizei für die Jahre 2006–2009 festgelegt (RRB Nr. 1437/2006): a. Betäubungsmittelkriminalität b. Auswüchse im Strassenverkehr, insbesondere Raserunfälle c. Einbruchskriminalität im Wohnbereich, Taschen- und Ladendiebstähle d. Wirtschaftskriminalität e. Hooliganismus f. Jugendkriminalität g. «Langstrasse plus» (Bekämpfung der Kriminalitätsformen rund um das Langstrassenquartier). Die Betäubungsmittelkriminalität war bereits zu Beginn der Periode ein funktionierender Schwerpunkt, der auf bisherigem Niveau weiter zu bearbeiten war. In diesem Sinne kann die Arbeit auch in den Jahren 2009– 2012 weitergeführt werden, ohne einen eigentlichen Schwerpunkt zu setzen. Bei den Schwerpunkten «Auswüchse im Strassenverkehr», «Ein- bruchskriminalität» und «Hooliganismus» haben sich die Abläufe und die Zusammenarbeit so eingespielt, dass auf eine Weiterführung als spe- zielle Schwerpunkte zu verzichten ist. Als Schwerpunkt beizubehalten ist die Wirtschaftskriminalität. Neu drängt sich ein (nicht nur für die Bekämpfung der Wirtschafts- kriminalität wichtiger) Schwerpunkt «Vermögenseinziehung» auf. Kriminalitätsformen rund um das Langstrassenquartier sollen in ei- nem grösseren Rahmen als Schwerpunkt «urbane Kriminalität» weiter- geführt werden. Aufgrund der immer grösseren Bedeutung des Internets drängt sich schliesslich ein Schwerpunkt «Internetkriminalität» auf. Damit sind für die Jahre 2009–2012 folgende Schwerpunkte festzu- setzen: a. Wirtschaftskriminalität b. Vermögenseinziehung c. Urbane Kriminalität d. Internetkriminalität e Jugendgewalt

B. Ausgangslage und Zielsetzung Im Gesetz über die Teilrevision der Strafprozessgesetzgebung vom 27. Januar 2003 (OS 59, 22) wurde im Rahmen der Neuorganisation der Strafverfolgungsbehörden in § 91 GVG auch die Aufsicht neu geregelt. Abs. 3 der genannten Bestimmung sieht dabei vor, dass der Regierungs- rat für die Oberstaatsanwaltschaft und Polizei Schwerpunkte der Straf- verfolgung festlegen kann (vgl. auch § 5 der Verordnung über die Ober- staatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaften; LS 213.2). Ziel dieser Bestimmung ist zum einen, die Zusammenarbeit der mit der Strafver- folgung befassten Behörden zu verbessern (vgl. Antrag des Regierungs- rates vom 4. April 2001, Vorlage 3845, S. 53), indem die Vorgaben für die wichtigsten Arbeitspartner gemeinsam gelten und damit zur verstärk- ten Koordination und Absprache führen sollen. Zum andern soll damit aber auch ermöglicht werden, die beschränkten zur Verfügung stehen- den Mittel dort für die Bekämpfung und Ahndung von Straftaten zu bündeln und gezielt einzusetzen, wo es aufgrund der Kriminalitätsent- wicklung und dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung am dringlich- sten erscheint. Beruhend auf dieser Gesetzesgrundlage hat der Regierungsrat am 4. Oktober 2006 die Schwerpunkte für die Strafverfolgung der Ober- staatsanwaltschaft und der Polizei für die Jahre 2006–2009 festgelegt (RRB Nr. 1437/2006). Die Direktion der Justiz und des Innern und die Sicherheitsdirektion wurden beauftragt, im Sinne der Erwägungen die- ses Beschlusses die Umsetzung der festgelegten Schwerpunkte zu ver- anlassen und dem Regierungsrat hiezu mit Stichtag Ende 2008 Bericht zu erstatten. Oberstaatsanwaltschaft und Kommando der Kantonspolizei erstatte- ten am 16. April 2009 gestützt auf die per Ende 2008 vorliegenden Er- kenntnisse der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheits- direktion einen internen Bericht. Gleichzeitig schlugen sie für die Jahre 2009–2012 neue oder modifizierte Schwerpunkte vor. Im Rahmen der periodischen Beurteilungen der Kriminalitätslage zwischen Direktion der Justiz und des Innern und Sicherheitsdirektion wurden der interne Bericht und die Vorschläge für die neuen bzw. modifizierten Schwer- punkte zur Kenntnis genommen. Die Ergebnisse des internen Berichtes werden nachfolgend zusammengefasst. Mit dem Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung (vom 5. Oktober 2007) am 1. Januar 2011 werden sich die Rechtsgrund- lagen, auf die sich die Schwerpunktbildung in der Strafverfolgung bis- her stützen, ändern, weil das GVG aufgehoben wird. Im Vorentwurf für das mit RRB Nr. 1064//2009 dem Kantonsrat zur Behandlung überwie- sene Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und

Strafprozess (GOG) ist in § 117 Abs. 2 wiederum vorgesehen, dass der Regierungsrat für die Oberstaatsanwaltschaft, die Polizei und neu auch für die Oberjugendanwaltschaft Schwerpunkte der Strafverfolgung fest- legen kann.

C. Schwerpunkte der Jahre 2006–2009 a) Betäubungsmittelkriminalität Zielsetzung Bei der Betäubungsmittelkriminalität wurde nicht ein neuer Schwer- punkt festgelegt, vielmehr handelte es sich bereits zu Beginn der Pe- riode um einen funktionierenden Schwerpunkt, der nicht verstärkt, son- dern auf bisherigem Niveau zu bearbeiten war. Es ging zentral um die Verhinderung einer offenen Drogenszene und damit vorwiegend auch um die Bekämpfung kleinerer und mittlerer Kriminalität im Rahmen des bewährten 4-Säulen-Prinzips. Weiterhin sollte auch der organisierte Drogenhandel mit seinen internationalen Bezügen bekämpft werden. Ergebnisse Die Verhinderung der offenen Drogenszenen obliegt in den Städten Zürich und Winterthur den Stadtpolizeien, die durch konsequente Be- obachtungs- und Ermittlungstätigkeit Kleindealer, welche die offene Szene begünstigen, ausmachen und überführen (unter anderem im Okto- ber und November 2008 erfolgreich durchgeführt im Rahmen der Ak- tion «Herbstwind», die seither mehrfach unter demselben Aktionstitel wiederholt wurde). In Koordination mit den Staatsanwaltschaften wird für eine rasche Aburteilung der Kleindealer, meist im Strafbefehlsver- fahren bzw. mit umgehenden Anklageerhebungen, gesorgt. Besonders aktive Kleindealer werden auf einer Top-Ten-Liste geführt, auf die sich die Ermittlerinnen und Ermittler abstützen. Im Bereich der organisierten Kriminalität zeigte sich eine – den Kon- sumentenbedürfnissen angepasste – Verlagerung auf Kokain. Erfolgrei- che Aktionen in Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei, SA 4, aber auch der Stadtpolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft II, er- brachten beachtliche Erfolge. Zwischen diesen Spezialistinnen und Spezialisten von Polizei und Untersuchungsbehörde wurde ein regel- mässiger Informationsaustausch eingerichtet, welcher der gemeinsamen Weiterbildung (vor allem im technischen Bereich), aber auch der Ent- wicklung alternativer Ermittlungsmethoden dient. Im Bereiche des Drogenschmuggels durch Kuriere am Flughafen wurden verstärkte Importe aus Afrika festgestellt. Erlöse aus Drogen- geschäften konnten am Flughafen, bzw. im Zusammenhang mit entspre- chenden Verfahren, erwartungsgemäss nur in geringem Masse sicher- gestellt werden.

Würdigung Nur ständige Ermittlungsarbeit der Polizei unter Einsatz einer erheb- lichen Anzahl laufend zu schulender Mitarbeitenden vermag den nöti- gen Druck aufzubauen, um die Betäubungsmittelszene in einem für die Bevölkerung im Allgemeinen erträglichen Ausmass zu halten. Die repressive Tätigkeit führt zu einer Verdrängung und entspre- chenden Verlagerung der Szene in Aussenquartiere, Privatliegenschaf- ten und Clubs und zu kurzfristig über Handy arrangierten Treffen. Die bewusst enge und auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Zu- sammenarbeit zwischen den Spezialistinnen und Spezialisten der Polizei mit den Untersuchungsbehörden konnte durch regelmässigen und in- tensiven Informationsaustausch verbessert werden. Sowohl im Bereiche der Bekämpfung der Kleinkriminalität wie der organisierten Kriminalität sind die eingeschlagenen Wege konsequent weiterzuverfolgen. b) Auswüchse im Strassenverkehr, insbesondere Raserfälle Zielsetzung Auch in diesem Bereich wurde ein bisheriger Schwerpunkt ohne zu- sätzliche Massnahmen weitergeführt, der durch die Bildung der Raser- gruppe (heute Verkehrsgruppe) auf Stufe Staatsanwaltschaften und entsprechende Aktivitäten der Polizei bereits bestand. Erreicht werden sollte einerseits durch präventive Massnahmen eine Information, Sen- sibilisierung und Abschreckung durch eine minutiöse und stringente Fallklärung, eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit und durch die Öffentlichkeitsarbeit eine Verschärfung der Strafen. Ergebnisse Die von der Oberstaatsanwaltschaft geführte «Raserstatistik» weist für die Jahre 2006–2008 durchschnittlich etwa 150 Fälle pro Jahr aus. Diese Zahl belegt zweierlei: nämlich erstens, dass die Eindämmung von Ge- schwindigkeitsexzessen eine Schwerpunktaufgabe sowohl der Staatsan- waltschaften als auch der Polizei ist und bleiben muss; und zweitens, dass dabei das Prinzip des «Kampfs der verbundenen Waffen» eine gute Wirkung zeigt. Als massgeblich für den Erfolg erweisen sich namentlich die folgenden Gesichtspunkte: – Kombination repressiver Einsatzkonzepte mit präventiven Informa- tionskampagnen; – regelmässiger Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Staats- anwaltschaft, Polizei und Strassenverkehrsamt; – gezielte, organisationsübergreifende Ausbildung und Sensibilisierung, vor allem im Bereich der Beweisführung; – konsequente Nutzung des gesamten Potenzials an technischen Mitteln (Nachfahrmessanlagen mit digitaler Videoaufzeichnung) und straf- prozessualen Instrumenten (insbesondere Zwangsmassnahmen).

Die Oberstaatsanwaltschaft hat die Weiterführung der Verkehrsgrup- pe der Staatsanwaltschaften beschlossen und die bisher gültigen, provi- sorischen Anordnungen zuhanden der Polizei in endgültige Richtlinien übergeführt (Richtlinien für den Einsatz der Verkehrsgruppe der Staats- anwaltschaften und für das Vorgehen bei «Raserfällen» vom 1. Januar 2008, die das Kreisschreiben KS-05-02 vom 1. Juli 2005 ersetzen). Würdigung Diese Richtlinien bilden eine verbindliche, gut abgestützte Grund- lage für die wirksame Bekämpfung von Geschwindigkeitsexzessen im Strassenverkehr und erleichtern es der Verkehrsvollzugspolizei, ihre Kräfte gezielt auf Raserinnen und Raser anzusetzen. Polizei und Staats- anwaltschaft arbeiten nunmehr auf der Grundlage einer gefestigten «unité de doctrine». c) Einbruchskriminalität im Wohnbereich, Taschen- und Ladendiebstähle Zielsetzung Die konsequente Verfolgung dieser Delikte ist nicht zuletzt wegen des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung von Bedeutung. Hiezu hat auch die präventive Tätigkeit der Polizei einen wesentlichen Beitrag zu leisten. Die Bekämpfung dieser Erscheinungsformen der Kriminalität war aufgrund der Schwerpunktbildung über den tatsächlichen Zustand hinaus zu verstärken. Ergebnisse Die Erfahrungen in der Berichtszeit decken sich mit langjährigen Feststellungen: Die Anzahl Einbruchdiebstähle im Wohnbereich lassen sich durch polizeiliche und justizielle Anstrengungen nur beschränkt beeinflussen. Das wirtschaftliche Gefälle und die Aussicht auf leichte Beute lassen den wohlhabenden Kanton Zürich nicht nur für Täterin- nen und Täter aus ärmeren Teilen Europas als lukratives Zielgebiet er- scheinen. Die Diebstahl-Spezialistengruppe der Staatsanwaltschaften ist ein wirksames Instrument in der operativen (Vor-)Ermittlung. Die Oberstaatsanwaltschaft hat die bisherigen Regelungen neu gefasst und am 12. September 2007 die Richtlinien für den Einsatz der Diebstahl- Spezialistengruppe (DSG) erlassen. Die Zahlen der Kriminalstatistik (KRISTA) im Bereich Ladendieb- stahl bewegen sich in einem langjährigen Durchschnitt. Die Anzahl Taschendiebstähle war in den vergangenen Jahren deutlich rückläufig. Würdigung Weiter steigern liessen sich auf dem Gebiet der Einbruchskriminali- tät im Wohnbereich die Anzahl ermittelte Straftäterinnen und Straftä- ter und Straftaten bei zusätzlichem Mitteleinsatz. Ladendiebstähle lassen sich mit polizeilichen Mitteln nur beschränkt verhindern. Wirksamere Abwehrmassnahmen seitens der Ladenbesitzer werden durch ökonomische Überlegungen entscheidend beeinflusst.

Bei den Taschendiebstählen scheint die Kombination aus repressi- vem Zusatzaufwand und der Sensibilisierung potenzieller Opfer vorerst Früchte zu tragen. d) Wirtschaftskriminalität Zielsetzung In diesem Bereich sollte – angesichts der Mittelknappheit für die Be- arbeitung dieser ausserordentlich aufwendigen Verfahren – eine klare Priorisierung zusammen mit der Spezialabteilung 1 der Kantonspolizei und damit eine Effizienzsteigerung auch im Bereich sogenannter Para- Wirtschaftsfälle, d. h. von Fällen mit für Wirtschaftsstrafsachen mittle- rem Aufwand, erfolgen. Ergebnisse Die seit Jahren praktizierte Priorisierung der Verfahren bewirkte unter Berücksichtigung der Wichtigkeit, Dringlichkeit und des öffent- lichen/medialen Interesses eine zeitgerechte Bearbeitung der grossen Fälle. Durch die konsequente Umsetzung dieser Massnahme konnten die sogenannten Schlüsselverfahren bis auf eine Ausnahme erledigt werden, wobei auch der Bearbeitungsstand des noch hängigen Schlüs- selfalls dem Zeitplan entspricht. Würdigung Die Fallpriorisierung alleine hat vornehmlich Auswirkungen auf den Bearbeitungszeitpunkt der jeweiligen Verfahren und führt angesichts des hiervon nicht betroffenen Pendenzenvolumens insgesamt lediglich zu geringfügigen Effizienzgewinnen, die ausschliesslich durch die kon- sequente Förderung der zur Untersuchung bestimmten Verfahren ohne Untersuchungsunterbrüche durch die Bearbeitung von gleichzeitig mehreren Verfahren von unterschiedlicher Wichtigkeit erzielt werden konnten. Nur die im STA-III-internen Projekt «Quo vadis STA III?» entwi- ckelten zusätzlichen formellen und materiellen Massnahmen bewirken echte Speditivitäts- und damit verbunden auch Qualitätssteigerungen. Als Schlüsselpunkte dieser Massnahmen sind die «Untersuchungsfüh- rung als Projekt», das elektronische Wissensmanagement und die mit der Kantonspolizei Zürich (SA 1) getroffene Kontingentslösung hin- sichtlich der der STA III ausschliesslich zustehenden Sachbearbeiter- kontingente besonders hervorzuheben. Weiter hat sich bei Verfahren mit internationalen Verflechtungen die intensivierte Zusammenarbeit mit der STA I B positiv ausgewirkt. Durch das von dieser Abteilung zur Verfügung gestellte Fachwissen konnte eine Effizienzsteigerung erzielt werden, indem dieses Wissen nicht zusätzlich von der STA III erarbeitet werden musste. Zu verbessern ist weiterhin die Zusammenarbeit bei den Para-Wirt- schaftsfällen, wobei der Ansatz, wie er für die grossen Wirtschaftstrafver- fahren gefunden werden konnte, weiterzuverfolgen ist. Der Schwerpunkt

Wirtschaftskriminalität soll beibehalten werden. Die eingeleiteten Massnahmen bei den grossen Wirtschaftsfällen haben sich bewährt und sind daher unter situativer Anpassung an veränderte Verhältnisse fort- zuführen. Die im Projekt «Quo vadis» eingeleiteten Massnahmen sind zu konsolidieren und allenfalls auszubauen. Insbesondere sind auch Konzepte zur wirksamen Bekämpfung wiederkehrender Kriminalitäts- formen zu entwickeln, wie dies im Bereiche Churning und missbräuch- licher Verwendung von Mantelgesellschaften schon geschehen ist. In diesen Kontext einzubeziehen sind ferner die Verfahren wegen – orga- nisierten – Versicherungsbetrugs, vor allem Sozialversicherungsbetrug, wofür ein Projekt besteht, das bei der Staatsanwaltschaft II, die für or- ganisierte Kriminalität zuständig ist, geführt wird. Nicht zuletzt bedarf es aber in diesem Bereich genügend qualifizier- ter Mitarbeitender, wofür allenfalls auch neue Wege zu beschreiten sind, etwa die Gewinnung ziviler Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bei der Polizei. e) Hooliganismus Zielsetzung Einer wirksamen Bekämpfung dieser Kriminalitätsform mit Gewalt gegen Personen und Sachen in Zusammenhang mit vor allem sport- lichen Grossanlässen kam vor allem wegen der Fussball-Europameis- terschaften im Juni 2008 mit Spielen in Zürich grosses Gewicht zu. Ergebnisse Seit der Einführung der neuen Gesetzesbestimmungen im Bundesge- setz über die Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) konnten mit den neuen Massnahmen einige Erfahrungen gesammelt werden. Am häu- figsten mussten Rayonverbote ausgesprochen werden, mit denen – ab- gesehen von wenigen Ausnahmen – die beabsichtigte Wirkung erzielt werden konnte. Im Hinblick auf die EURO 08 führte die Polizei die sogenannte 3D- Strategie (Dialog, Deeskalation, Durchgreifen) ein. Deren Wirkung ist noch weiter zu beobachten, bevor sie abschliessend beurteilt werden kann. Ausgesprochen schwierig ist der Übergang von der Dialogphase zu den deeskalierenden Massnahmen, da die Zeitspanne zwischen an- gespannter Lage und beginnenden Auseinandersetzungen zwischen ri- valisierenden Fangruppierungen äusserst kurz ist, sodass eine eigent- liche Deeskalationsstrategie nur in den wenigsten Fällen angewandt werden kann. Dennoch ist die Strategie fortzuführen. 2006 und 2007 wurden sogenannte «Spotter» ausgebildet und mit Blick auf die EURO 08 weiter trainiert. Diesen fällt die Aufgabe zu, sich anbahnende Auseinandersetzungen abseits der eigentlichen Sportver- anstaltung, wie sie immer häufiger vorkommen, rechtzeitig zu erkennen.

Würdigung Es ist zu hoffen, dass mit der 3D-Strategie die Ausschreitungen zu- rückgehen und die bei einigen Sportveranstaltungen immer noch sehr grossen polizeilichen Aufgebote längerfristig vermindert werden können. Damit insbesondere im Rahmen von Sportveranstaltungen sich ab- seits der eigentlichen Veranstaltung entwickelnde Unruheherde recht- zeitig erkannt werden können, sollte der «Spotter-Pool» auch in Zürich weiterhin beibehalten werden. f) Jugendkriminalität Zielsetzung Im Vordergrund stehen die Bekämpfung der Gewaltdelikte wie Strassenraub und Körperverletzungen, die eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Sicherheit, namentlich auch für die Jugendlichen sel- ber, darstellen. Eine verbesserte Vernetzung aller beteiligten Stellen soll die Wirksamkeit der staatlichen Massnahmen insgesamt erhöhen. Ergebnisse 2006 bis 2008 konnten sowohl die Jugendstrafrechtspflege als auch die verschiedenen Polizeikorps, nicht zuletzt aufgrund neu zugesproche- ner Mittel, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung der Jugendkrimina- lität verstärken. Die Zusammenarbeit wurde in vielen Bereichen inten- siviert und institutionalisiert. Auf Kantonsebene wurde eine Koordina- tionsgruppe Jugendgewalt geschaffen. Würdigung Die verstärkten Anstrengungen der Jugendstrafrechtspflege und der Polizeikorps zur Bekämpfung der Jugendkriminalität, verbunden mit den präventiven Bemühungen verschiedenster anderer Behörden und Institutionen, scheinen erste Erfolge zu zeitigen. Sowohl die polizeili- chen als auch die Zahlen der Jugendanwaltschaften weisen für 2008 bei der Gewaltkriminalität gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang auf. Ob es sich dabei lediglich um ein einzelnes Jahresergebnis oder um den Beginn einer Trendwende handelt, muss vorderhand offen bleiben. Die bisher im Rahmen der Schwerpunktbildung getroffenen Mass- nahmen zur Bekämpfung der Jugendkriminalität sind konsequent wei- ter zu führen und zu optimieren. g) LANGSTRASSE PLUS Zielsetzung Die Bekämpfung der Kriminalitätsformen rund um das Langstras- senquartier sollen die Lebensqualität und Sicherheit in diesem Quartier erhöhen. Dieses Projekt betrifft neben den Staatsanwaltschaften vor allem die Stadtpolizei Zürich.

Ergebnisse Die Überhandnahme der Etablierung eines Sex- und Drogenmilieus im Kreis 4 mit einer Abwanderung von Gewerbe und Bevölkerung konnte bereits gestoppt werden. Die Struktur des Quartiers befriedigt allerdings noch nicht, weshalb nach wie vor geeignete Massnahmen zu deren Verbesserung vorzuschlagen und umzusetzen sind. Würdigung Die von Polizei und Untersuchungsbehörden im Bereich der Be- kämpfung der Drogenkriminalität getroffenen Massnahmen, insbeson- dere zur Ordnung des Prostitutionsmilieus und gegen die organisierten Verbrechen hinter diesen Bereichen (Menschenhandel und organisier- te Betäubungsmittelkriminalität), brachten im Verbund mit den übri- gen von der Stadt Zürich umgesetzten Aktionen erste Erfolge, die auch auf die verbesserte Zusammenarbeit zwischen den repressiv tätigen staatlichen Organen zurückzuführen sind. Gesellschaftliche Entwicklungen, die von kriminellen Handlungen begleitet werden und einerseits die Lebensqualität der betroffenen Be- völkerung, aber auch etwa Jugendlicher beeinträchtigen, die gerne in den Ausgang gehen oder einen Anlass besuchen möchten, und die Ent- wicklung ganzer Quartiere beeinflussen, sind genau zu beobachten und die kriminellen Auswüchse auch dann rasch und nachhaltig zu bekämp- fen, wenn es sich um verhältnismässig geringfügige Delikte handelt. Die Entwicklungen in der Stadt Zürich stehen dabei im Vordergrund, doch sind die Phänomene auch in Winterthur und in städtischen Gebieten der Agglomeration festzustellen. Die eingeleiteten Massnahmen, insbesondere in der Verbesserung der Zusammenarbeit, sind konsequent fortzuführen und weiter zu ent- wickeln und nicht mehr auf besondere Quartiere zu beschränken, son- dern auf die Phänomene im ganzen Kanton auszudehnen, wobei es vor allem auf dem Gebiete der Stadt Zürich besonderer Massnahmen zur Aufrechterhaltung einer intensiven Zusammenarbeit und zur Entwick- lung neuer Ermittlungs- und Verfolgungsansätze bedarf, wie sie unter den Stichworten ROTLICHT und NACHTSTADT bereits angedacht sind.

D. Änderung von gesetzlichen Vorgaben in der Berichtsperiode In der Berichtsperiode sind eine Reihe von Gesetzen und Verord- nungen in Kraft getreten, die Auswirkungen auf Strafverfolgungsbehör- den haben. Die wesentliche Bedeutung – auch für die Bearbeitung der Schwerpunkte – wird bei den einzelnen Gesetzen aufgezeigt.

a) Bundesgesetzgebung – Am 1. Januar 2007 ist der neue Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Eines der Hauptziele dieser Gesetzgebung ist die Zurückdrängung kurzer unbedingter Freiheitsstrafen. Freiheitsstra- fen unter sechs Monaten sollen nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Mit dem Zurückdrängen der kurzen Freiheitsstrafen und dem Wegfallen der Haft bei den Übertretungen sind Sanktionen entfallen, die für die rasche und wirksame Bekämpfung der Kleinkriminalität und zur Aufrechterhaltung der Ordnung wirksame Unterstützung ge- boten haben. Eine abschliessende Beurteilung der Auswirkung der Gesetzesrevision für den Kampf gegen die für das subjektive Sicher- heitsempfinden der Bevölkerung wichtigen Delikte ist heute noch nicht möglich. – Gleichzeitig mit dem neuen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches trat auch das neue Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht vom 20. Juni 2003 in Kraft. Es bildet in weiten Teilen die bisherige Praxis der Jugendstrafbehörden ab. Eine wesentliche Änderung sind die Einführung des Dualismus und, für schwerste Straftaten, die Erhö- hung der bisher auf ein Jahr begrenzten Einschliessung auf neu vier Jahre Freiheitsentzug. Eine abschliessende Beurteilung der Auswir- kung des neuen Gesetzes auf die Umsetzung des Schwerpunktpro- gramms ist heute noch nicht möglich. – Mit der Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) wurden der Polizei neue Instrumente im Kampf gegen Gewalt an Sportveranstaltungen zur Verfügung ge- stellt. Neu sind die Sicherheitskräfte in der Lage, gewalttätige Perso- nen u. a. mittels Rayonverboten und Meldeauflagen von Sportveran- staltungen fernzuhalten. – Das Bundesgesetz über das Bundesgericht (BGG) vom 17. Juni 2005 regelt den Zugang zum Bundesgericht neu. Der Oberstaatsanwalt- schaft stehen nun dieselben Rechtsmittel und Beschwerdegründe zur Verfügung wie den übrigen Verfahrensbeteiligten. – Seit dem 1. Januar 2008 gilt das Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer (AuG), welches das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer ablöst. Das neue Gesetz legt für Verstösse im Ausländerbereich einen auf drei Jahre Freiheitsstrafe (gegenüber sechs Monaten unter altem Recht) erhöhten Strafrah- men fest. – Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarz- arbeit vom 17. Juni 2005 verpflichtet die Strafverfolgungsorgane zur Mitwirkung bei der Missbrauchsbekämpfung. Zur Unterstützung der Durchführung der Kontrollmassnahmen wurde ein Übertretungs- straftatbestand geschaffen.

– Bundesbeschluss vom 24. März 2006 über die Genehmigung und die Umsetzung des Fakultativprotokolls vom 25. Mai 2000 zum Überein- kommen über die Rechte des Kindes, betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie. – Mit der Umsetzung und Anpassung an das Schengener Durchfüh- rungs-Übereinkommen (SDÜ) waren das AuG und die Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition auf Dezember 2008 mit dem Inkrafttreten des Schengener Durchführungs-Übereinkom- mens anzupassen. Der Eintritt der Schweiz in den Schengen-Raum forderte einen hohen Vorbereitungs-, Umsetzungs- und Schulungsauf- wand, vor allem bei der Polizei. b) Kantonale Gesetzgebung – Am 1. Januar 2006 trat das Polizeiorganisationsgesetz (POG) vom 24. November 2004 in Kraft, das die Aufgabenteilung zwischen Ge- meinde- und Stadtpolizeien sowie der Kantonspolizei bestimmt. – Gleichzeitig trat die POLIS-Verordnung vom 13. Juli 2005 in Kraft, die die Vorschriften hinsichtlich Datenschutz festhält. – Mit der Verordnung über das Wahlfähigkeitszeugnis für Staatsanwäl- tinnen und Staatsanwälte vom 22. Juni 2005 wird seit dem 1. Januar 2006 verlangt, dass nur für den Beruf präqualifizierte Juristinnen und Juristen als Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tätig sein können. Das Verwaltungsgericht hat allerdings entschieden, dass die in der Verordnung aufgestellten hohen Anforderungen ohne gesetzliche Grundlage seien, weshalb bis zur vorgesehenen Einführung des Ge- setzes über die Organisation der Gerichtsbehörden vorübergehend weniger hohe Anforderungen gestellt werden können. Die internen Vorbereitungen im Rahmen einer Kandidatur zur Erlangung des Wahlfähigkeitszeugnisses werden allerdings weitergeführt. – Mit der Revision der Justizvollzugsverordnung (JVV) vom 6. Dezem- ber 2006 wurden die Regelungen für den Vollzug der verschiedenen Aufträge, die das Amt für Justizvollzug von Gerichten und Anwalt- schaften erhält, teilweise angepasst. – Mit dem Gewaltschutzgesetz (GSG) vom 19. Juni 2006, das seit dem 1. April 2007 gilt, soll zwischen Prävention und strafrechtlicher Re- pression mit einer Zwischenstufe nicht nur rasch, sondern auch kurz- fristig nachhaltiger interveniert werden, wenn in einer Partnerschaft Konflikte mit Gewalt- und Angstpotenzial entstanden sind. Die Polizei erhält mit dem GSG nicht nur neue prozessuale Handlungsmöglich- keiten, sie hat auch eine zusätzliche, anspruchsvolle und zeitintensive Aufgabe zu übernehmen. Die Staatsanwaltschaften sind insofern be- troffen, als dass Fälle häuslicher Gewalt vermehrt zu Strafverfolgung führen.

– Im Oktober 2008 traten das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG), die zugehörige Verordnung (IDV) sowie eine Änderung des Archivgesetzes in Kraft. Die neuen Bestimmungen warfen zahlreiche Fragen organisatorischer und rechtlicher Art auf, wobei Letztere wohl erst im Verlaufe der nächsten Jahre durch die Rechtsprechung geklärt werden dürften. – Das Polizeigesetz (PolG) vom 23. April 2007 und die vom Kantonsrat am 18. Mai 2009 genehmigte Verordnung über die polizeiliche Zwangsanwendung (PolZ) vom 21. Januar 2009 traten auf den 1. Juli 2009 in Kraft.

E. Grundsätzliche Überlegungen zur künftigen Festlegung von Schwerpunkten Die Aufgaben von Staatsanwaltschaften und Polizei in der Strafver- folgung sind im Gesetz geregelt, meist in Bundesgesetzen (z. B. Strafge- setzbuch, Strassenverkehrsgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Ausländer- gesetz usw.), die durch die Kantone zu vollziehen sind. Ein Handlungs- spielraum, der es zulassen würde, die Verfolgung gewisser Delikte zugunsten der Bekämpfung anderer zurückzustellen, besteht nicht. Schwerpunkte können daher nur in rechtsstaatlich umrissenen Grenzen festgelegt werden. Sinnvoll ist die Festlegung von Schwerpunkten im Sinne von § 91 GVG (bzw. von § 116 Abs. 4 des Entwurfes zum GOG) nur, wenn die folgenden Voraussetzungen zutreffen: 1. Es handelt sich um eine neue Aufgabe oder um eine Aufgabe, die auf neuen Wegen angegangen oder (erstmals) konsolidiert werden soll. 2. Es handelt sich um eine Aufgabe, für deren Bewältigung in der Regel eine enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Untersuchungsbe- hörden sowie allenfalls weiteren Stellen unabdingbar erscheint. 3. Für die Bewältigung der neuen Aufgaben ist das Bereitstellen zusätz- licher Mittel notwendig. Bestehende Schwerpunkte weiterzuführen ist dann sinnvoll, wenn diese zu modifizieren sind oder noch nicht die gewünschte Wirkung er- zielt werden konnte. Bisherige Schwerpunkte sind dagegen, wenn möglich, nicht mehr als solche weiterzuführen, auch wenn der entsprechende Bereich als wichti- ge Aufgabe mit unvermindertem Engagement professionell fortgeführt wird. Einen Schwerpunkt nicht mehr aufzuführen bedeutet demnach, dass das, was bisher unter dem Gesichtspunkt der Schwerpunktbildung erreicht wurde, künftig als «courant normal» weitergeführt wird.

F. Bisherige Schwerpunkte, die nicht in diesem Kontext weiterzuführen sind Im bisherigen Rahmen weitergeführt und in den Organisationsein- heiten und zwischen den Beteiligten weiterentwickelt werden soll die Bekämpfung der Kriminalität in den folgenden Bereichen: a) Betäubungsmittelkriminalität Die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden ist gefestigt. Die Weiterentwicklung der Ermittlungsinstrumente erfolgt Hand in Hand. Die eingeschlagenen Wege sind konsequent weiterzu- verfolgen. Wo erforderlich, sind die nötigen Instrumentarien, insbeson- dere im technischen Bereich, aus den laufenden Krediten anzupassen. Zusätzliche Ressourcen sind derzeit keine erforderlich, auch wenn sol- che ohne Weiteres eingesetzt werden könnten. b) Auswüchse im Strassenverkehr Die in der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaf- ten erzielten Ergebnisse sind erfreulich. Die Qualität in der Ermittlungs- arbeit hat dazu geführt, dass bei Verkehrsunfällen Geschwindigkeits- exzesse erkannt und die Verantwortlichen mit hoher Wahrscheinlich- keit verurteilt werden. Es konnte erreicht werden, dass die Kapazität zur Begutachtung verkehrsdynamischer Geschehen erhöht und damit die Voraussetzungen für eine Verfahrensbeschleunigung geschaffen werden. Eine Verdichtung der Verkehrsüberwachung wäre zwar mög- lich und wünschbar, doch sind die Abläufe mit den vorhandenen Mitteln auf einem qualitativ hohen Niveau optimiert. c) Einbruchskriminalität im Wohnbereich, Taschen- und Ladendiebstähle In diesem Bereich sind Fortschritte erzielt worden, die im operativen Bereich ohne zusätzliche externe Unterstützung noch verbessert wer- den können. Zusätzliche Mittel könnten zwar allenfalls zu einer verbes- serten Aufklärungsquote führen, doch stehen diese derzeit nicht zur Verfügung. d) Hooliganismus Mit Blick auf die EURO 08 erfolgte zwischen den Strafverfolgern und Vertretungen auch privater Organisationen aus dem Bereich des Sports eine äusserst intensive Zusammenarbeit. Darauf aufbauend und auch gestützt auf die mit der neuen Gesetzgebung und durch zahlreiche Ein- sätze gemachten Erfahrungen wird es möglich sein, auf Hooliganismus und verwandte Erscheinungen angemessen zu reagieren, auch mit re- pressiven Mitteln. Neue Methoden sind entwickelt worden. Die repres- siven Massnahmen zur Verfolgung von Gewalttaten bei Sportanlässen sind künftig in den Schwerpunkt Urbane Kriminalität zu integrieren.

G. Schwerpunkte für die Jahre 2009–2012 a) Wirtschaftskriminalität Die insbesondere im Zusammenhang mit dem Projekt «Quo vadis STA III?» eingeleiteten Massnahmen haben sich gut angelassen. Sie sind daher unter situativer Anpassung an allfällig veränderte Verhält- nisse fortzuführen, zu konsolidieren und allenfalls auszubauen. Insbe- sondere sind auch Konzepte zur wirksamen Bekämpfung wiederkeh- render Kriminalitätsformen zu entwickeln, wie dies im Bereiche des Wucherverhaltens bei Anlagegeschäften (Churning) und missbräuchli- che Verwendung von Mantelgesellschaften schon geschehen ist. Bereits angelaufen ist nach Vorarbeiten durch ein Team bestehend aus Vertre- terinnen und Vertretern von Oberstaatsanwaltschaft, Staatsanwalt- schaft II und Kantonspolizei ab 2007 ein Projekt zur Bekämpfung des Sozialversicherungsbetruges. Ziel ist die Schaffung eines Kompetenz- zentrums, bestehend aus Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und Mitarbeitenden der Spezialabteilung 1 der Kantonspolizei, das die infor- mative Vernetzung mit betroffenen Versicherern und mit Fürsorgebe- hörden pflegt, komplexe Verfahren gegen vorab organisierte Gruppie- rungen selber führt und die Ausbildung der mit der Verfahrensleitung gegen Einzeltäterinnen und Einzeltäter betrauten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gewährleistet. Dafür wurde auf den 1. Januar 2009 bereits ein zusätzlicher Staatsanwalt eingestellt. Nicht zuletzt bedarf es aber in diesem Bereich auch genügender qualifizierter Mitarbeitender, wofür allenfalls auch neue Wege zu beschreiten sind, etwa die Gewin- nung ziviler Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bei der Polizei und oder bei den Untersuchungsbehörden. Zielsetzung Im Bereiche der Wirtschaftskriminalität soll insbesondere durch das Konzept «Untersuchungsführung als Projekt» die Qualität und Effi- zienz der Untersuchungsführung und der Zusammenarbeit von Staats- anwaltschaften und Polizei verbessert werden. Die bis heute entwickelten Konzepte für «Churning», des Missbrauchs von Mantelgesellschaften zum Nachteil ahnungsloser Gläubigerinnen und Gläubiger und zur Bekämpfung des Versicherungsbetruges (insbe- sondere des organisierten Sozialversicherungsbetruges) sind zu erpro- ben und weiterzuentwickeln. b) Vermögenseinziehung «Crime doesn’t pay!» Eine konsequente und wirkungsvolle Vermö- gensabschöpfung erzeugt eine hohe general- und spezialpräventive Wirkung; sie ist ein wirksames Mittel, Täterinnen und Täter, die auf Be- reicherung aus sind, dort zu treffen, wo es ihnen wirklich wehtut – an «ihrem» Vermögen. Der Fokus der Ermittlungen wird deshalb vermehrt

auf die Aufspürung und Sicherstellung von Vermögenswerten (verfah- rensintegrierte Finanzermittlungen) gerichtet, sodass eine Einziehung zugunsten der Geschädigten oder des Staates erfolgen kann. Im gemeinsamen Auftrag der Oberstaatsanwaltschaft und des Kom- mandos der Kantonspolizei wurde eine Projektgruppe bestimmt, die in einem auf Mitte Februar 2008 fertiggestellten Konzept die Umsetzung der angestrebten Vermögensabschöpfung in der zürcherischen Straf- verfolgung aufzeigte. Die Vorsteher der Direktion der Justiz und des In- nern und der Sicherheitsdirektion haben gestützt darauf zusätzliche Mittel bewilligt. Seit 1. Oktober 2008 ist nun im Kanton Zürich in der Strafverfolgung Erwachsene ein für Vermögensabschöpfung zuständi- ger Staatsanwalt sowie bei der Kantonspolizei ein Spezialdienst tätig. Voraussichtlich 2009 wird auch die Stadtpolizei Zürich zwei zusätzliche Spezialisten im Bereich Vermögensermittlung/-abschöpfung einsetzen. Mit dem Ziel, in den Strafverfahren der Vermögenseinziehung das nötige Gewicht und auch Durchschlagskraft zu verleihen, fand zu die- sem Schwerpunkt am 25./26. Mai 2009 ein zweitägiges Seminar statt, an welchem über 50 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die Ver- mögenseinziehungsspezialistinnen und -spezialisten der Kantonspolizei und der Stadtpolizei Zürich teilgenommen haben. Mit der Vermittlung des Fachwissens soll die Erreichung der gesteckten Ziele erleichtert und eine konsequent angestrebte Vermögensabschöpfung im In- und Aus- land zum Verfahrensstandard gemacht werden. Zielsetzung Durch das verstärkte Engagement in diesem Bereich sollen durch Delikte erzielte Vorteile entzogen und Geschädigten zurückerstattet werden oder der Staatskasse verfallen, und zwar auch in komplexen Verhältnissen, wenn die Vorteile längst nicht mehr bei der beschuldig- ten Person vorhanden oder wenn diese ins Ausland verschoben worden sind. c) Urbane Kriminalität Die Stadt Zürich hat unter Einbezug der Stadtpolizei im Rahmen der polizeilichen Grundversorgung im Zusammenhang mit dem Projekt LANGSTRASSE PLUS auch zusammen mit den für die Stadt Zürich zuständigen Staatsanwaltschaften grosse Anstrengungen gegen die Verslummung unternommen. Es geht dabei nicht um die Bekämpfung der «Schwerstkriminalität». Im Fokus stehen dabei diejenigen Krimina- litätsformen und -auswüchse, welche die Lebensqualität der betroffe- nen Bevölkerung – wozu auch Jugendliche gehören, die sich in den Aus- gang begeben – nachteilig beeinflussen. Es geht dabei vorerst um Ge- waltdelikte, aber auch Drogendelikte, Menschenhandel, Förderung der Prostitution, Verstösse gegen das Ausländergesetz, Sachbeschädigun-

gen, aber auch um Ordnungswidrigkeiten wie nachhaltige Nachtruhe- störungen und Verstösse gegen die Polizeiverordnungen. Die Anstren- gungen dürfen dabei nicht auf das Gebiet um die Langstrasse konzen- triert werden, vielmehr sind die Phänomene nicht nur auf dem ganzen Gebiet der Stadt Zürich, sondern auch in Winterthur und in städtischen Zentren der Agglomeration zu erkennen und – soweit es sich um Delik- te handelt – zu bekämpfen. In der Stadt Zürich drängen sich dabei Schwergewichte vor allem in den Bereichen ROTLICHT und NACHTSTADT auf. Die Stadt Zürich hat bereits zwei entsprechende Projekte eingeleitet. In diesem Umfeld urbaner Kriminalität zu bekämp- fen sind auch die gewalttätigen Auswüchse bei Sportveranstaltungen, namentlich der sogenannte Hooliganismus, wovon insbesondere die Stadt Zürich, aber auch andere Veranstaltungsorte mit grösseren Sport- stätten, wie etwa Winterthur und Kloten mit dem Zentrum Schluefweg, betroffen sind. Zielsetzung Es geht bei der Bekämpfung von Auswüchsen urbaner Kriminalität um die Erhaltung oder Rückgewinnung von Lebensqualität für die be- troffene Bevölkerung, aber auch um den Schutz der Menschen, die sich unbehelligt zum Beispiel im Ausgang bewegen oder an Sportveranstal- tungen teilnehmen wollen, zu einem erheblichen Teil auch um die Ver- besserung des Sicherheitsempfindens breiter Bevölkerungskreise. Die Entwicklung von Massnahmen soll insbesondere auch zusammen mit der Stadtpolizei Zürich erfolgen. d) Internetkriminalität Das Internet hat in wenigen Jahren eine ausserordentliche Bedeu- tung erlangt. Weite Teile der Wirtschaft beruhen auf dem Internet. Das Internet deckt einen grossen Teil der weltweiten Informations- und Kommunikationsbedürfnisse ab. Auf dem Netz und mit dessen techni- schen Möglichkeiten hat sich aber auch die Kriminalität ausgebreitet. Internetkriminalität ist ein Sammelbegriff für Straftaten mit vielfältigen Erscheinungsformen. Beispiele sind Internetbetrug, Phishing, Internet- pornografie, Anbahnung zur Verfügung Minderjähriger über Cha- trooms, Computervirusverbreitung, Filesharing urheberrechtlich ge- schützter Werke, Hacking und Spionage sowie Spamming. Die Bekämpfung der Internetkriminalität auf dem weltweiten Netz stellt für die Strafverfolgerinnen und -verfolger vielfältige Herausforde- rungen dar, nicht nur wegen sich stets verändert stellender Rechtsfra- gen und rasanter technischer Entwicklungen, sondern auch wegen der internationalen Bezüge. Sowohl bei den Staatsanwaltschaften als auch bei der Polizei ergab sich das Bedürfnis, sich in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe dem Thema Bekämpfung von Internetkriminalität vertieft zu widmen. Ziel

ist sicherzustellen, dass die Strafbehörden die Internetkriminalität genauso effektiv und effizient zu bekämpfen in der Lage sind, wie dies bei der übrigen Kriminalität der Fall ist. Es gilt zu verhindern, dass die virtuelle Welt zu einem mehr oder minder rechtsfreien Raum wird. Fortschritte lassen sich nur erzielen, wenn das Thema zu einem Schwer- punkt gemacht wird, dem die erforderlichen zusätzlichen personellen und finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Zielsetzung Es gilt, die kriminellen Auswüchse, die mit und auf dem Internet möglich sind, zu erkennen und deren Folgen rechtzeitig zu minimieren, auch mit den Mitteln des Strafrechts. Dazu sind die nötigen Fähigkeiten zu erlangen und die technischen Hilfsmittel zu beschaffen. Im Verbund mit Nutzerinnen und Nutzern sowie Betreiberinnen und Betreibern des Internets ist nach Lösungen zu suchen, wie kriminelle Machenschaften unterbunden werden können. Die Möglichkeiten für kriminelle Machen- schaften im und mit dem Internet sind gross. Die Handlungsfelder für die Strafverfolgung sind daher inhaltlich zu analysieren und die mögli- chen Strategien auch in Zusammenarbeit mit andern Behörden (z. B. KOBIK und MELANI) zu entwickeln und zu priorisieren. e) Jugendgewalt Die Zunahme der Jugendkriminalitätsfälle hat sich, gemessen am durchschnittlichen Anstieg der letzten zehn Jahre, 2008 abgeflacht. Die Gewaltdelikte weisen sowohl bei den Eingängen als auch bei den Verur- teilungen einen Rückgang auf. Die verstärkten Anstrengungen seitens der verschiedenen Behörden zur Bekämpfung der Gewaltdelinquenz bei Jugendlichen scheinen damit erste positive Ergebnisse zu zeitigen. Um die Gewaltdelinquenz weiter zu vermindern, sind die bisher im Rahmen der Schwerpunktbildung getroffenen Massnahmen zur Be- kämpfung der Jugendkriminalität konsequent weiter zu führen und zu optimieren. Dies umso mehr, als die sich abzeichnende Verschlechte- rung der Wirtschaftslage zu einem Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit führen dürfte, was sich erfahrungsgemäss negativ auf die Jugendkrimi- nalitätsentwicklung auswirkt. Viele Gewaltdelikte werden in Gruppen begangen, was das Sicher- heitsgefühl der Bevölkerung besonders beeinträchtigt. Bei der weiteren Umsetzung der bisherigen Schwerpunkte, die sich insbesondere gegen Intensivtäterinnen und -täter richteten, sind daher zusätzliche Anstren- gungen zur Bekämpfung der Gruppendelinquenz vorzunehmen, womit auch eigentliche Bandenbildungen vermieden werden können. Zielsetzung Es gilt, durch geeignete Massnahmen – zum Beispiel die gezielte Suche nach Rädelsführern – entstehende und bestehende delinquente Gruppen, denen oft eine hohe kriminelle Energie innewohnt, und aus

denen heraus zahlreiche und schwere Delikte begangen werden, zu identifizieren und diese aufzulösen und deren Mitglieder strafrechtlich zu verfolgen.

H. Umsetzung und Berichterstattung Oberstaatsanwaltschaft und Kantonspolizei haben unter Mitarbeit der Jugendstaatsanwaltschaft und unter Einbezug der Stadtpolizeien Zürich und Winterthur über die Umsetzung der bisherigen Schwer- punkte gegenüber ihren Direktionen umfassend berichtet. Davon ist Kenntnis zu nehmen. Auf eine Weiterführung der bisherigen Schwer- punkte (Betäubungsmittelkriminalität, Auswüchse im Strassenverkehr, Einbruchskriminalität im Wohnbereich, Taschen- und Ladendiebstähle und Hooliganismus) kann in diesem Zusammenhang verzichtet wer- den, weil die Bemühungen in diesen Bereichen unvermindert weiterge- hen und im Rahmen des «courant normal» auch neuen Entwicklungen Rechnung getragen wird. Die Schwerpunkte Wirtschaftskriminalität, Jugendkriminalität und LANGSTRASSE PLUS werden modifiziert weiterverfolgt, letzterer mit dem grundsätzlichen Konzept zur Bekämpfung urbaner Krimina- lität. Neu festzulegen sind dagegen die Bekämpfung des Versicherungsbe- truges – fokussiert auf Sozialversicherungsbetrug, Vermögenseinziehung und Internetkriminalität. Vorarbeiten hiezu wurden bereits geleistet. Besondere Bedeutung kommt bei den Schwerpunkten der institutio- nalisierten Zusammenarbeit, insbesondere bei der kongruenten Ressour- cenplanung, der Ausbildung, aber auch der Einzelfallbearbeitung zu. Wo nötig, sind die erforderlichen Ressourcen bereitzustellen oder zu beantragen. Oberstaatsanwaltschaft und Kantonspolizei sind wiederum zu beauf- tragen, der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdi- rektion zuhanden des Regierungsrates bis Mitte 2012 über den Stand Ende 2011 einen Bericht zu Umsetzung und Auswirkungen dieser Schwerpunktfestlegung zu unterbreiten und für die kommende Pla- nungsperiode die neuen Schwerpunkte vorzuschlagen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Berichterstattung über die Umsetzung der Schwerpunkte für die Strafverfolgung der Oberstaatsanwaltschaft und der Polizei von 2006 bis 2009 wird Kenntnis genommen.

II. Die Schwerpunkte für die Strafverfolgung der Oberstaatsanwalt- schaft und der Polizei werden für 2009 bis 2012 gestützt auf § 91 Abs. 3 GVG gemäss lit. G der Erwägungen festgelegt.

III. Die Direktion der Justiz und des Innern und die Sicherheitsdirek- tion werden beauftragt, die in den Erwägungen festgelegten Schwer- punkte für 2009 bis 2012 umzusetzen und dem Regierungsrat bis Mitte 2012 über den Stand Ende 2011 Bericht zu erstatten.

IV. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie die Direk- tion der Justiz und des Innern und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi