Gemeindewesen, Zweckverband Feuerwehr Turbenthal-Wila-Wildberg, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Oktober 2021
1086. Gemeindewesen (Zweckverband Feuerwehr Turbenthal- Wila-Wildberg)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur ge- meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän- den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft- treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Turbenthal, Wila und Wildberg bilden seit 2005 einen Zweckverband für die gemeinsame Besorgung einer re- gional tätigen Feuerwehr (RRB Nr. 1074/2005). Anlässlich der Urnen- abstimmung vom 13. Juni 2021 haben die Stimmberechtigten der Ver- bandsgemeinden eine Totalrevision der Statuten beschlossen. Der Be- zirksrat Winterthur hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Zweck- verbands Feuerwehr Turbenthal-Wila-Wildberg enthalten die notwendi- gen Anpassungen an das Gemeindegesetz, insbesondere die Einführung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens (am 1. Ja- nuar 2022) ersetzen sie die bis dahin geltenden Statuten vom 17. März 2010.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Feuerwehr Turbenthal-Wila-Wild- berg werden genehmigt.
II. Mitteilung an – die Feuerwehrkommission des Zweckverbands Feuerwehr Turbenthal-Wila-Wildberg, c/o Gemeindeverwaltung Turbenthal, Tösstalstrasse 56, Postfach 132, 8488 Turbenthal, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Turbenthal, Tösstalstrasse 56, Postfach 132, 8488 Turbenthal, – Wila, Kugelgasse 2, 8492 Wila, – Wildberg, Luegetenstrasse 3, 8489 Wildberg, – den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, – die Gebäudeversicherung Kanton Zürich, Thurgauerstrasse 56, Postfach, 8050 Zürich, – die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli