RRB Nr. 1095/2021
Stiftung Zürcher Kunsthaus, Amtsdauer 2019-2023, Ersatzwahl
6 d’october 2021German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Oktober 2021
1095. Stiftung Zürcher Kunsthaus (Amtsdauer 2019–2023,
Erwägungen
Ersatzwahl) Mit Beschluss Nr. 897/2019 ordnete der Regierungsrat Thomas Jung, damaliger Kantonsbaumeister, in den Stiftungsrat der Stiftung Zürcher Kunsthaus ab. Thomas Jung ist Anfang September 2020 aus diesem Amt ausgeschie- den. Er ist unter Verdankung der geleisteten Dienste auf diesen Zeit- punkt aus der Stiftung Zürcher Kunsthaus abzuberufen. Als Vertreter in den Stiftungsrat ist David Vogt, Dipl. Architekt ETH SIA, stellvertretender Kantonsbaumeister, abzuordnen. Er ist der ideale kantonale Vertreter, weil der Stiftung Zürcher Kunsthaus der Erhalt der Liegenschaften des Kunsthauses obliegt. Die Abordnung erfolgt rückwir- kend ab 1. Januar 2021, zumal David Vogt bereits seit diesem Zeitpunkt interimistisch im Stiftungsrat mitgewirkt hat.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Thomas Jung wird unter Verdankung der geleisteten Dienste als Stiftungsrat der Stiftung Zürcher Kunsthaus auf Ende September 2020 abberufen.
II. Als Vertretung des Regierungsrates im Stiftungsrat der Stiftung Zürcher Kunsthaus wird rückwirkend ab 1. Januar 2021 für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 abgeordnet: David Vogt, Dipl. Architekt ETH SIA, geboren 1965, Zürich.
III. Mitteilung an Thomas Jung, David Vogt und den Präsidenten der Stiftung Zürcher Kunsthaus (Versand durch die Direktion der Justiz und des Innern) sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli