RRB Nr. 1096/2011
Hirschengraben 28, 28a und 30, Zürich, Übertragung von Liegenschaften ins Finanzvermögen
14 da settember 2011German4 min
Source zh.ch
Hirschengraben 28, 28a und 30, Zürich, Übertragung von Liegenschaften ins Finanzvermögen
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. September 2011
1096. Hirschengraben 28, 28a und 30, Zürich (Übertragung ins Finanzvermögen)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Liegenschaft Hirschengraben 28, 28a und 30, Zürich, Kat.- Nr. AA8040, steht im Eigentum des Kantons Zürich. Sie ist dem Ver- waltungsvermögen der Bildungsdirektion (Buchungskreis Nr. 7401, Hochschulen) zugeordnet. Zurzeit wird die Liegenschaft durch die Päd- agogische Hochschule Zürich (PHZH) genutzt. Das Hauptgebäude «zum vorderen Florhof», Hirschengraben 28, wurde 1715 als barockes Patrizierwohnhaus erbaut. Das zu Büro- räumen umgebaute Gebäude steht, zusammen mit dem ehemaligen Waschhaus als Nebengebäude, unter Denkmalschutz. In den Büro- räumlichkeiten ist zurzeit das Rektorat der PHZH untergebracht. Das freistehende Nebengebäude, Hirschengraben 28a, wurde 1969 als ein- facher, eingeschossiger Büro-Pavillon erbaut und dient heute der PHZH als Büronutzung. Das im gleichen Jahr wie das Hauptgebäude erbaute, ehemalige und eingeschossige Waschhaus, Hirschengraben 30, wird ebenfalls als Büroraum mit Bibliothek und Galerie verwendet. Mit dem Bezug der Sihlpost durch die PHZH ab 1. Juli 2012 werden die bisherigen Nutzungen in verschiedenen kantonalen Liegenschaften und in Mietobjekten aufgegeben. Dazu gehört auch die Liegenschaft Hirschengraben 28, 28a und 30. Es ist vorgesehen, dass die Universität Zürich die kantonseigenen und zurzeit durch die PHZH belegten Liegenschaften Kantonsschul- strasse 1 «Turnegg», Kantonsschulstrasse 3 «Schulhaus Wolfbach», Rämi- strasse 59 «alte Kantonsschule» sowie Schönberggasse 1 «zum Schan- zenberg» übernehmen wird. Für die Liegenschaft Hirschengraben 28, 28a und 30 besteht seitens der Universität kein Bedarf. Eine weitere Verwendung der Liegenschaft durch die Bildungsdirektion für öffent- liche Zwecke ist nicht geplant.
B. Übertragung ins Finanzvermögen Die nachstehend aufgeführte Liegenschaft wird für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben nicht mehr benötigt und ist deshalb gestützt auf § 44 Abs. 2 der Finanzcontrollingverordnung (FCV) zum Buchwert in das Finanzvermögen zu übertragen.
Kat.-Nr. Beschrieb m2 Gebäude- Adresse Buchwert versicherungs-Nr. in Franken per 30.9.2012 Verwaltungs- 28100674 Hirschengraben 28 483 875 gebäude Pavillon 28100679 Hirschengraben 28a 0 Bibliotheks- 28100774 Hirschengraben 30 536 gebäude Total 1720 Gebäude 484 411 Land 10 320 000 Total 10 804 411 Der Übertragungswert beläuft sich per 30. September 2012 für das Grundstück auf Fr. 10 320 000 und für die Gebäude auf Fr. 484 411. Ins- gesamt ergibt sich ein Übertragungswert von Fr. 10 804 411. Gemäss § 58 Abs. 1 lit. c des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) ist der Regierungsrat für die Übertragung zuständig. Die Übertragung des Grundstückes mit einem Buchwert von Fr. 10 320 000 erfolgt in der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität, Buchungskreis Nr. 7401, Hochschulen, über das Konto 6000 0 00000 «Übertragung VV in FV Grundstücke». Die Passi- vierung erfolgt in der Bilanz des Buchungskreises Nr. 7401, Hochschu- len, über das Konto 1400 0 00000 «Grundstücke VV». Die Übertragung der Gebäude mit einem Buchwert von Fr. 484 411 erfolgt in der Inves- titionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität, Buchungs- kreis Nr. 7401, Hochschulen, über das Konto 6040 0 00000 «Übertragung VV in FV Hochbauten». Die Passivierung erfolgt in der Bilanz des Buchungskreises Nr. 7401, Hochschulen, über das Konto 1404 0 00000 «Hochbauten, Gebäude VV». Die Übertragungswerte werden in der Leistungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaftenerfolg, im Konto 1084 0 00000 Gebäude FV (Gebäude und überbaute Grundstücke) verbucht. Nach der Übertragung sind die Liegenschaften zum Verkehrswert zu bewer- ten. Buchgewinne oder -verluste fallen der Leistungsgruppe Nr. 8710 zu. Die Übertragung der Liegenschaften ins Finanzvermögen erfolgt auf den 1. Oktober 2012, d. h. den Zeitpunkt des Auszuges der PHZH.
C. Liegenschaft im Finanzvermögen Die Liegenschaft Hirschengraben 28, 28a und 30 wird im Finanzver- mögen des Kantons gehalten und bis auf Weiteres nicht veräussert. Die Baudirektion wird nach Auszug der PHZH die Kantag Liegenschaften AG mit der Vermietung und Bewirtschaftung beauftragen. Die Liegen- schaft ist zu marktüblichen Konditionen zu vermieten.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Liegenschaft Hirschengraben 28, 28a und 30, Zürich, Kat.- Nr. AA8040, wird auf den 1. Oktober 2012 zum Übertragungswert von Fr. 10 804 411 vom Verwaltungsvermögen der Bildungsdirektion (Bu- chungskreis Nr. 7401, Hochschulen) ins Finanzvermögen übertragen.
II. Mitteilung an die Kantag Liegenschaften AG, die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi