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Decision

RRB Nr. 1106/2009

Gemeindewesen, Zweckverband Feuerwehr Wehntal, neue Statuten, Genehmigung

8 da fanadur 2009German2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband Feuerwehr Wehntal, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juli 2009

1106. Gemeindewesen (Zweckverband Feuerwehr Wehntal)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Niederweningen, Oberweningen, Schlei- nikon und Schöfflisdorf bilden zusammen seit 1995 einen Zweckver- band für eine gemeinsame regionale Feuerwehr (RRB Nr. 1420/1995). Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demo- kratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zwecksverbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Zwischen dem 8. und 11. Dezember 2008 haben die Stimmberechtigten der vier Verbandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Dielsdorf hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zwecksverbandsstatuten, insbesondere die Einführung des Initiativrechts und des obligatorischen Finanzreferendums im Ver- bandsgebiet. Im Weiteren werden die Statuten redaktionell neu gefasst. Die Neuerungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Feuerwehr Wehntal werden ge- nehmigt.

II. Mitteilung an den Vorstand des Zweckverbands Feuerwehr Wehn- tal, Gemeindeverwaltung Niederweningen, Alte Stationsstrasse 19, 8166 Niederweningen, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Nieder- weningen, 8166 Niederweningen, Oberweningen, 8165 Oberweningen, Schleinikon, 8165 Schleinikon, Schöfflisdorf, 8165 Schöfflisdorf, den

Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, sowie an die Gebäudeversicherung Kanton Zürich und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi