RRB Nr. 1106/2023
Verkehrsflächen für den Langsamverkehr, Vernehmlassung
27 da settember 2023German3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. September 2023
1106. Verkehrsflächen für den Langsamverkehr, Vernehmlassung
Erwägungen
Mit Schreiben vom 28. Juni 2023 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation das Vernehmlassungs- verfahren zur Änderung verschiedener Verordnungen betreffend Vor- schriften für Motorfahrräder und Leicht-Motorfahrräder eröffnet. Mit der Revision sollen sowohl eine Anpassung der strassenverkehrs- rechtlichen Vorschriften für Motorfahrräder und Leicht-Motorfahrräder vorgenommen als auch die rechtlichen Grundlagen für den baulichen Schutz von Radstreifen und Errichtung von Parkierungsflächen für Cargobikes und Bikes mit Anhängern geschaffen werden. Die Änderun- gen bezwecken, eine einheitliche und übersichtliche Regelung für Motor- fahrräder zu schaffen, eine effiziente Nutzung der Verkehrsflächen sicher- zustellen sowie die Sicherheit im Strassenverkehr zu verbessern. Die Revision sieht vor, Motorfahrräder neu in die Kategorien «leichte, schwere und schnelle» Motorfahrräder sowie Stehroller einzuteilen. Schnelle E-Bikes müssen neu nicht mehr zwingend Radwege benützen und können wahlweise auch auf der Strasse fahren. Das Mindestalter für das Führen von langsamen E-Bikes soll auf 12 Jahre gesenkt werden, sofern die Kinder von einer erwachsenen Person begleitet werden. Ferner sollen «Cargobikes» mit einer Breite von 1,2 m zugelassen werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern (einschliesslich Fragebogen; Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an V-FA@astra. admin.ch): Mit Schreiben vom 28. Juni 2023 unterbreiteten Sie uns die Vorlage zur Vernehmlassung betreffend Verkehrsflächen für den Langsamverkehr zur Stellungnahme. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Den vorgeschlagenen Änderungen kann grundsätzlich zugestimmt werden. Insbesondere sind die Schaffung einer übersichtlicheren Kate- gorisierung von Motorfahrrädern sowie die Möglichkeiten einer effizien- teren Nutzung der Verkehrsflächen durch den Langsamverkehr zu be- grüssen.
Auf die Herabsetzung des Mindestalters für Lenkende von langsamen E-Bikes auf 12 Jahre sollte mit Blick auf die Verkehrssicherheit hingegen verzichtet werden. Bezüglich der Kategorisierung für Motorfahrräder und Leicht-Motorfahrräder regen wir an, diese auch in der Signalisationsver- ordnung konsequent abzubilden (insbesondere Fahrverbote und Hinweis- tafeln). Dies ermöglicht es den Vollzugsbehörden, angemessene und für die Verkehrsteilnehmenden verständliche und nachvollziehbare Signali- sationen anzuordnen. Um Rechtsunsicherheiten im Vollzug im Zusammenhang mit Leicht- Motorfahrrädern mit Eigenantrieb (E-Trottinette und E-Roller) zu be- heben und die Verkehrssicherheit verbessern zu können, wäre es drin- gend angezeigt, für diese Fahrzeugkategorie eine Typengenehmigungs- und Kontrollschildpflicht einzuführen. Zudem sollte die Zahl der mitfah- renden Personen für diese Fahrzeuge nicht mittels des Gesamtgewichts, sondern wie bisher durch die Anzahl Sitzplätze geregelt werden. Anstatt des Begriffs «Leicht-Motorfahrräder» sollte besser der Begriff «Lang- sam-Motorfahrräder» verwendet werden. Die detaillierten Bemerkungen zu den einzelnen Punkten können Sie dem ausgefüllten Fragebogen entnehmen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volks- wirtschaftsdirektion, die Baudirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli