RRB Nr. 1108/2011
BVK, Schreiben an die angeschlossenen Arbeitgeber
14 da settember 2011German3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. September 2011
1108. BVK, Schreiben an die angeschlossenen Arbeitgebenden
Erwägungen
Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zu den Eckwerten der Sanierung der BVK sowie den entsprechenden Beschlüssen zum Bud- getentwurf und zum KEF 2012–2015 und Festsetzung des Steuerfusses für die Jahre 2012 und 2013 sind die der BVK angeschlossenen Arbeit- gebenden durch den Regierungsrat zu informieren. Die Kommunikation an andere Betroffene oder Beteiligte erfolgt gemäss gesondertem Kommunikationskonzept.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Arbeitgebenden, die der BVK angeschlossen sind: Wir haben uns in diesem Jahr mehrmals eingehend mit der Situation der BVK befasst. Dabei ging es schwergewichtig um die geplante Vor- lage für eine nachhaltige und langfristige Finanzierung der BVK, die Ihnen die Finanzdirektion im Oktober 2010 im Rahmen einer Ver- nehmlassung zur Stellungnahme unterbreitet hat. Die eingegangenen über 250 Stellungnahmen aus Ihrem Kreis haben ergeben, dass die Senkung des technischen Zinssatzes und der Um- wandlungssätze weitgehend unbestritten geblieben sind. Als umstritten erwies sich hingegen die Frage, wie die vorgeschlagenen Massnahmen und die angestrebte Erhöhung des Deckungsgrades finanziert werden sollen. Wir haben nun entschieden, dem Kantonsrat in den Grundzügen die in die Vernehmlassung gegebene Vorlage zu unterbreiten, dabei aber verschiedene kritisierte Bestimmungen anzupassen. Die Finanzdirek- tion wird einen entsprechenden Antrag ausarbeiten, sodass wir diesen spätestens im vierten Quartal 2011 verabschieden können. Wir werden dann über die Einzelheiten der Vorlage informieren. Über die Vernehmlassungsvorlage hinaus haben wir beschlossen, dem Kantonsrat in Anbetracht der Sanierungslast für Arbeitgebende und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusätzlich eine Einmaleinlage in die BVK von 2,0 Mrd. Franken zu beantragen. Diesen Betrag haben wir auch in den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2012–2015 (KEF) aufgenommen. Damit können die Kosten für die Senkung des technischen Zinssatzes aufgefangen werden, und die Abfederung für
die Senkung der Umwandlungssätze (Erhöhung der Sparguthaben) muss nicht wie ursprünglich geplant zulasten des Deckungsgrades der BVK finanziert werden. Darüber hinaus wird der Deckungsgrad in einem Schritt substanziell erhöht. Mit dieser Massnahme wird die erwartete Sanierungsdauer massgeb- lich verkürzt. Damit wird erreicht, dass die volle Deckung von 100% bei einer normalen Entwicklung der Kapitalmärkte in sieben Jahren er- reichbar ist. Die Einmaleinlage sorgt somit dafür, dass die Belastung für Arbeitgebende wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stark ge- mildert wird und dass die Konkurrenzfähigkeit aller beteiligten Arbeit- geber auf dem Arbeitsmarkt erhalten bleibt. Wir rechnen damit, dass die revidierten Statuten entgegen früheren Annahmen erst auf Anfang 2013 in Kraft gesetzt werden können. Wir werden dafür besorgt sein, dass Ihnen genügend Zeit bleibt, Ihre Situa- tion nach Vorliegen des Antrags zur Statutenrevision zu analysieren. Gleichzeitig soll die vertragliche Beziehung mit allen Anschlüssen auf eine neue Grundlage gestellt werden. An der Einmaleinlage sollen jene angeschlossenen Arbeitgeber teilhaben können, die sich verpflichten, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch ihre Rentnerin- nen und Rentner langfristig und solidarisch bei der BVK zu versichern. Es liegt uns viel daran, die BVK auf einem festen Fundament in die Zukunft zu führen. Wir wollen ihr damit auch einen guten Start für die Verselbstständigung ermöglichen, die gemäss den Beschlüssen der eid- genössischen Räte und des Bundesrates für öffentlich-rechtliche Kas- sen auf Anfang 2014 unabhängig vom Deckungsgrad erfolgen muss. Dazu gehört auch das Ziel, dass die BVK ihren Versicherten weiterhin gute Leistungen anbieten kann. Wir sind überzeugt, dass dieses Vorgehen insbesondere auch Ihnen als angeschlossene Vertragspartner der BVK gute Aussichten eröffnet.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglie- der des Regierungsrates und die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi