RRB Nr. 1108/2019
Lehrmittelverlag, Leistungsgruppe Nr. 7100
27 da november 2019German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. November 2019
1108. Lehrmittelverlag, Leistungsgruppe Nr. 7100
Erwägungen
Der Kantonsrat beschloss am 11. April 2016 das Gesetz über den Lehr- mittelverlag (LMVG, LS 410.9). Das LMVG bildet die gesetzliche Grund- lage für die rechtliche Verselbstständigung des Lehrmittelverlags Zürich (LMVZ) in Form einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft (LMVG AG). Mit RRB Nr. 1211/2017 wurde das LMVG zum Teil in Kraft gesetzt, damit die LMVZ AG Anfang 2018 gegründet werden konnte. Die Über- führung des LMVZ in die LMVZ AG war ursprünglich für den 1. Januar 2019 vorgesehen. Deshalb wurde mit den Richtlinien zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2019–2022 und Budget 2019 die Leistungs- gruppe Nr. 7100, Lehrmittelverlag, aufgehoben (RRB Nr. 241/2018). Nachdem die Überführung in die LMVZ AG auf den 1. Januar 2019 nicht umgesetzt werden konnte, führte der LMVZ seine Geschäftstätig- keit weiterhin als unselbstständige Anstalt des Kantons weiter. Für 2019 wurde folglich die Leistungsgruppe Nr. 7100, Lehrmittelverlag, weiterge- führt (RRB Nr. 112/2019). Mit Beschluss vom 6. Februar 2019 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat eine neue Ausgabe von 8 Mio. Franken für ein Darlehen zur Sicherstellung der Liquidität des LMVZ und 0,9 Mio. Franken für eine Aktienkapitalerhöhung sowie den notwendigen Budgetkredit für 2019 (Vorlage 5522). Der Kantonsrat bewilligte am 2. September 2019 den Budgetkredit für den LMVZ, lehnte die Gewährung des Darlehens je- doch ab. Die im Zuge des Budgets 2020 erstellte Liquiditätsplanung des LMVZ zeigt auf, dass deutlich mehr liquide Mittel benötigt werden, als dies ge- mäss der Vorlage 5522 geplant war. Unter diesen Voraussetzungen kann der LMVZ nicht auf den 1. Januar 2020 in die LMVZ AG übergeführt bzw. das LMVG nicht vollständig in Kraft gesetzt werden. Der LMVZ führt seine Geschäftstätigkeit weiterhin als unselbstständige Anstalt, wes- halb die Leistungsgruppe Nr. 7100, Lehrmittelverlag, weiterzuführen ist. Zusätzlich ist dem Kantonsrat für 2020 das Budget für den LMVZ in der Form eines Nachtragskredites zu unterbreiten.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Ab dem Rechnungsjahr 2020 wird für den Lehrmittelverlag Zürich die Leistungsgruppe Nr. 7100, Lehrmittelverlag, geführt.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli