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RRB Nr. 1110/2012

Terminplanung für Planungsprozess und Berichterstattungen 2013

31 d’october 2012German6 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. Oktober 2012

1110. Terminplanung für Planungsprozess und Berichterstattungen 2013

Erwägungen

1. Terminplan Geschäftsbericht 2012 (einschliesslich Jahresrechnung 2012) Der vorliegende Terminplan für den Geschäftsbericht 2012 orientiert sich vom Ablauf her im Wesentlichen am Terminplan des Vorjahres. Die Zahl der Arbeitstage am Geschäftsbericht bis zur Information der Auf- sichtskommissionen des Kantonsrates bleibt konstant, der Termin ver- schiebt sich allerdings gegenüber dem Vorjahr von Ende März auf den 4. April 2013. Abgesehen davon ist lediglich eine wesentliche Terminänderung zu verzeichnen: Der provisorische Rechnungsabschluss erfolgt später als im Vorjahr und rückt damit näher an den definitiven Rechnungsab- schluss. Dies hat den Vorteil, dass zwischen provisorischem und defini- tivem Rechnungsabschluss weniger Buchungen anfallen, was einem Anliegen der Finanzkontrolle entspricht. Für die Erarbeitung des Geschäftsberichts 2012 ergibt sich folgende Terminplanung: 22. Januar 2013 Buchungsschluss allgemeiner Geschäftsverkehr 28. Januar 2013 Abgabe der Textteile des Geschäftsberichts (Staatskanzlei, Direktion der Justiz und des Innern, Sicherheitsdirektion, Finanzdirektion und Volkswirtschaftsdirektion) 31. Januar 2013 Abrechnungen von Ausgabenbewilligungen des Regierungsrates der Finanzverwaltung zugestellt 4. Februar 2013 Abgabe der Textteile des Geschäftsberichts (Gesundheitsdirektion, Bildungsdirektion, Baudirektion) 12. Februar 2013 Letzte Umsatzmeldungen gebucht (definitiver Abschluss für Buchungskreise) 22. Februar 2013 Provisorischer Rechnungsabschluss Kanton konsolidiert 26. Februar 2013 Definitiver Rechnungsabschluss Kanton konsolidiert

1. März 2013 Begehren auf Kreditübertragungen und Liste der bis Ende 2012 bewilligten Kreditüberschrei- tungen der Finanzverwaltung zugestellt 1. März 2013 Übrige Teile für Geschäftsbericht durch Direk- tionen und Staatskanzlei eingegeben 5. März 2013 Information des Regierungsrates über den Rechnungsabschluss 7. März 2013 Information der Finanzkommission und der Medien über den Rechnungsabschluss 14. März 2013 Kommentierter Finanzbericht-Entwurf zur Prüfung an Direktionen 18. März 2013 Stellungnahmen der Direktionen und Staats- kanzlei zum kommentierten Finanzbericht- Entwurf der Finanzverwaltung zugestellt 21. März 2013 Abgabe des konsolidierten Finanzberichts an Finanzdirektorin und Staatskanzlei 3. April 2013 RRB Geschäftsbericht 2012 4. April 2013 Information der Aufsichtskommissionen des Kantonsrates (Geschäftsprüfungs-, Finanz- und Justizkommission) über den Geschäftsbericht 19. April 2013 Versand des Geschäftsberichts 2012

2. Terminplan Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2014–2017 und Budget 2014 Der zeitliche Rahmen des KEF-Prozesses wird durch drei Termine abgesteckt: Erstens findet am 5./6. März 2013 eine Klausurtagung des Regierungsrates zu den Richtlinien für den KEF 2014-2017 statt. Zwei- tens ist eine weitere Klausur des Regierungsrates für den 5./6. Juni 2013 vorgesehen, wenn die Überarbeitung des KEF beraten wird. Die sit- zungsfreie Zeit in den Sommerferien verschiebt sich im Vergleich zum Vorjahr um eine Woche nach hinten. Der Einreichtermin der Direk- tionen für den KEF ist deshalb für den 23. August 2013 geplant. Für die Erarbeitung des KEF 2014-2017 und des Budgets 2014 ergibt sich folgende Terminplanung: 31. Januar 2013 KEF-Erklärungen zum KEF 2013–2016 vom Kantonsrat beschlossen 31. Januar 2013 Finanzieller Projektstand (Ist) und Projektion aller Nettoinvestitionen Hochbau an das Immo- bilienamt gemeldet 5./6. März 2013 Regierungsratsklausur Richtlinien zur Erstellung des KEF 2014–2017 und des Budgets 2014

13. März 2013 RRB Richtlinien zur Erstellung des KEF 2014– 2017 und des Budgets 2014 20. März 2013 RRB Realisierungsreihenfolge der Netto- investitionen Hochbau 10. April 2013 RRB Nichtumsetzung KEF-Erklärungen zum KEF 2013–2016 mit Begründung 10. Mai 2013 KEF 2014–2017 eingegeben 5./6. Juni 2013 Regierungsratsklausur Überarbeitung KEF 2014–2017 12. Juni 2013 RRB Überarbeitung KEF 2014–2017 21. Juni 2013 Veränderungen gegenüber den Eingaben zum KEF 2014–2017 vom Mai 2013 eingereicht 10. Juli 2013 RRB Materielle Festlegung KEF 2014–2017 17. Juli 2013 RRB Materielle Festlegung KEF 2014–2017 (Reservetermin) 2. August 2013 Eingabe im zentralen Buchhaltungssystem SAP abgeschlossen 23. August 2013 Bereinigter KEF 2014–2017 sowie Begründungen von Entwicklungen eingereicht 18. September 2013 RRB Festlegung KEF 2014–2017 und Budget- entwurf 2014 Woche 39 Medienorientierung KEF (Termin noch offen) 11. Oktober 2013 Nachträge zum Budgetentwurf 2014 eingereicht 30. Oktober 2013 RRB Nachträge zum Budgetentwurf 2014 (Novemberbrief)

3. Terminplan Nachtragskredite 2013 Serien I und II Gemäss § 13 der Finanzcontrollingverordnung (FCV) sind die An- träge für Nachtragskredite der Finanzdirektion auf den 15. April oder den 31. Juli einzureichen. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantons- rat die Nachtragskreditbegehren mit zwei Sammelvorlagen spätestens sechs Wochen nach den Einreichungsdaten. In dringlichen Fällen kön- nen während des ganzen Jahres ausserterminliche Nachtragskredite ein- gereicht werden. Es wird folgender Terminplan festgelegt: 15. April 2013 Nachtragskredite der Serie I/2013 eingereicht 30. April 2013 RRB Nachtragskredite Serie I/2013 31. Juli 2013 Nachtragskredite der Serie II/2013 eingereicht 21. August 2013 RRB Nachtragskredite Serie II/2013

4. Terminplan Zwischenberichterstattungen 2013 I und II Gemäss § 22 FCV stellt die Finanzdirektion per 30. April und 31. Au- gust (Stichtage) in zwei Zwischenberichten das voraussichtliche Ergeb- nis der konsolidierten Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung dar. Der Regierungsrat beschliesst die Zwischenberichte spätestens in- nert sechs Wochen nach den Stichtagen. Daraus abgeleitet wird folgender Terminplan festgelegt: 17. Mai 2013 Zwischenberichterstattung I/2013, Stand 10. Mai 2013, von den Direktionen eingereicht 5. Juni 2013 RRB Zwischenberichterstattung I/2013 16. September 2013 Zwischenberichterstattung II/2013, Stand 10. Sep- tember 2013, von den Direktionen eingereicht 2. Oktober 2013 RRB Zwischenberichterstattung II/2013

5. Qualitätssicherung und Vorbereitung der Jahresabschlussarbeiten 2013 Im Hinblick auf den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht 2013 werden im Rechnungswesen vorbereitende Massnahmen durchgeführt. Vorgesehen ist ein Zwischenabschluss per 31. August 2013. Diese Arbei- ten haben sich in den Vorjahren bewährt und umfassen neben der Ab- stimmung der kantonsinternen Transaktionen die Überprüfung der verbuchten Rücklagen der Verwaltungseinheiten sowie der Jahreser- gebnisse und Gewinnverwendung 2012 der Anstalten nach § 50 FCV. Dadurch kann ein Teil der Abschlussarbeiten vorverschoben und der Aufwand am Jahresende vermindert werden. Um die vorbereitenden Arbeiten durchführen zu können, müssen alle Verwaltungseinheiten und Anstalten, die ihre Buchhaltung nicht auf dem zentralen SAP füh- ren, ihre Daten bis 1. Oktober 2013 (letzte Umsatzmeldung Stichtag 31. August 2013 verbucht) erfassen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Erstellung des Geschäftsberichts 2012 (einschliesslich Jahres- rechnung 2012), des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2014–2017 und des Budgets 2014, der Nachtragskredite I und II im Jahr 2013 sowie der Zwischenberichterstattungen I und II im Jahr 2013 richten sich nach den in den Erwägungen aufgeführten Termin- planungen.

II. Mitteilung an – die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei, – die Geschäftsleitung, die Finanzkommission und die Geschäftsprü- fungskommission des Kantonsrates, – die Verwaltungskommission der Gerichte (c/o Sozialversicherungs- gericht des Kantons Zürich, Postfach, 8401 Winterthur), – den Ombudsmann, – den Datenschutzbeauftragten, – die Finanzkontrolle.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi