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Decision

RRB Nr. 1114/2013

Anfrage Alex Gantner, Maur, betreffend "Champs-Elysées" bei Binz und Pfaffhausen, Beantwortung

2 d’october 2013German4 min

Source zh.ch

Anfrage Alex Gantner, Maur, betreffend "Champs-Elysées" bei Binz und Pfaffhausen, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 207/2013

Sitzung vom 2. Oktober 2013

1114. Anfrage («Champs-Elysées» bei Binz und Pfaffhausen) Kantonsrat Alex Gantner, Maur, hat am 24. Juni 2013 folgende Anfrage eingereicht: Ausgangs Pfaffhausen (Gemeinde Fällanden) verbreitert sich die Witi- konstrasse in Richtung Benglen / Fällanden bzw. Binz / Ebmatingen in eine knapp 500 Meter lange, abschüssige Asphaltpiste bis zum Kreisel der Binzstrasse, der vor einigen Jahren eine gefährliche Kreuzung abgelöst hat. Diese überbreite Umfahrungstrasse, die ihre Fortsetzung bis nach Scheuren / Forch mit Anschluss an die Forchautostrasse (A 52) hätte finden sollen, ist ein Relikt aus früheren Planungsperioden und wird im Volksmund «Champs-Elysées» genannt. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beant- wortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Beabsichtigt der Regierungsrat, diesen Streckenabschnitt rückzubauen? Falls ja, wann und zu welchen Kosten?

2. Wer sind die Grundeigentümer des heutigen Trassees?

3. Wie viel Kulturland könnte bei einem Rückbau gewonnen werden?

4. Was ist die Haltung der Exekutiven der Gemeinden Fällanden bzw. Maur zu diesem Strassenabschnitt, zu einem möglichen Rückbau und zum anvisierten Zeitplan des Regierungsrates?

5. Könnte zwecks Verminderung der Lärmemissionen das Tempore- gime auf der ganzen Strecke auf 60 km/h reduziert werden (heute vorwiegend 80 km/h)? Falls nein, weshalb nicht?

6. Gibt es im Kanton Zürich noch weitere überdimensionierte Strassen- abschnitte mit ähnlicher Historie? Falls ja, welche, und was sind die Rückbau- oder andere Pläne für diese?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Alex Gantner, Maur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ein Rückbau dieser Strecke ist zum heutigen Zeitpunkt nicht vorge- sehen, weil sich der Strassenkörper in gutem Zustand befindet und weil kein Sicherheitsproblem besteht. Im Rahmen einer künftigen Sanierung wird auch die Dimensionierung der Strasse überprüft werden. Zu Frage 2: Das Trassee ist als Strassenparzelle Kat.-Nr. 8395 im Grundbuch ein- getragen. Die Parzelle steht im Eigentum des Kantons Zürich. Zu Frage 3: Der heutige Strassenquerschnitt beträgt rund 15 m. Im Rahmen eines Neubauprojektes würde zum heutigen Zeitpunkt ein Strassenquerschnitt mit zwei Fahrbahnen und zwei Radstreifen von 9–10 m als ausreichend erachtet. Aus technischer Sicht könnte somit eine Fläche von rund 2500 m2 umgenutzt werden. Zu Frage 4: In den Gesprächen mit den Gemeinden ist ein Rückbau der Strecke aus den zu Frage 1 genannten Gründen bisher nicht zur Sprache gekom- men. Die Haltung der Gemeinden zu einem Rückbau ist dem Kanton daher nicht bekannt. Zu Frage 5: Der fragliche Streckenabschnitt liegt im Ausserortsbereich und ist auf den ersten 100 m mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h und die weiteren 400 m mit einer solchen von 80 km/h signalisiert. Die südlich der Witikonstrasse liegende, mehrheitlich hinter einem Erdwall liegende, zurückversetzte Bebauung ist heute Lärmbelastun- gen von bis zu 3 dB über dem Immissionsgrenzwert ausgesetzt. Im Rah- men der laufenden Lärmsanierungen gemäss Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41) wurden deshalb Massnahmen zur Einhaltung der Grenz- werte geprüft. Da die tatsächlich gefahrene Durchschnittsgeschwindig- keit auf der Witikonstrasse unter 80 km/h liegt, dürfte die erreichbare Lärmverminderung nur gering sein und unter 2 dB liegen. Geschwindigkeitssenkungen lassen sich in der Regel nicht alleine mit einer Signalisationsänderung erreichen, sondern setzen zusätzlich bau- liche Massnahmen voraus. Zur Durchsetzung einer tieferen Höchstge- schwindigkeit auf der grosszügig angelegten Witikonstrasse wären um-

fassende bauliche Anpassungen erforderlich. Die hierfür anfallenden Kosten stünden in keinem Verhältnis zu der damit zu erreichenden ge- ringfügigen Lärmverminderung. Eine Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf der Witikonstrasse wäre zudem unter Berücksichtigung des umliegenden Strassennetzes zu be- urteilen. Für die durch den Ortskern von Pfaffhausen führende Zürich- strasse werden derzeit Verkehrsberuhigungsmassnahmen untersucht, um Schleichverkehr durch das Wohngebiet zu unterbinden. Der Verkehr soll dazu über die Witikonstrasse geleitet werden. Umfassendere Mass- nahmen zur Beruhigung des Verkehrs auf der Witikonstrasse könnten dieser Zielsetzung entgegenwirken. Zu Frage 6: Im Kanton Zürich dürften vereinzelt weitere Streckenabschnitte auf Staatsstrassen bestehen, die sich bei näherer Betrachtung aufgrund ge- änderter Rahmenbedingungen als überdimensioniert erweisen. Eine sys- tematische Übersicht besteht nicht. Ein Rückbau solcher Abschnitte wird dann geprüft, wenn der heutige Zustand ein Sicherheitsrisiko darstellt oder die Sanierung des Baukörpers vorgenommen werden muss.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Hösli