RRB Nr. 1116/2011
Spitalliste 2012, Psychiatrie, Vernehmlassung, Freigabe
14 da settember 2011German3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. September 2011
1116. Zürcher Spitalliste 2012 Psychiatrie
Erwägungen
(Vernehmlassungsverfahren) Die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 21. Dezember 2007 (KVG; SR 832.10) legt die Grundlage für ein neues Spitalfinanzierungssystem und verpflichtet die Kantone, die kantonalen Spitalplanungen und Spitallisten zu überarbeiten. Wie bisher haben die Kantone für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung zu sorgen und mit- tels Spitalplanung die Kosten zu dämpfen. Neu hat die Spitalplanung in erster Linie leistungsorientiert zu erfolgen. Für die Planung stehen nicht mehr Bettenkapazitäten, sondern medizinische Leistungen im Vorder- grund. Die Evaluation der Listenspitäler muss sich auf Betriebsver- gleiche zu Qualität und Wirtschaftlichkeit stützen. Zudem ist gemäss der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) die Zugänglichkeit der Behandlungsangebote innert nütz- licher Frist für die Patientinnen und Patienten bei der Beurteilung und Auswahl des mit der Spitalliste zu sichernden Angebotes zu berücksich- tigen. Zweigeteilte Spitallisten, wie die heutige Zürcher Spitalliste mit Abschnitten A und B, sind nicht mehr zulässig. Künftig wird es nur noch eine integrale Spitalliste geben. In der Psychiatrie ist gemäss KVG sowohl eine leistungs- als auch eine kapazitätsbezogene Spitalplanung zulässig. Im Kanton Zürich wird für den Bereich Psychiatrie eine vorwiegend leistungsorientierte Pla- nung durchgeführt. Einzig der Spezialbereich Forensische Psychiatrie wird kapazitätsorientiert geplant. Mit der auf der Grundlage der über- arbeiteten Spitalplanung Psychiatrie neu festzusetzenden Spitalliste 2012 Psychiatrie sind diejenigen Leistungen sicherzustellen, die für die statio- näre psychiatrische Versorgung der kantonalen Wohnbevölkerung er- forderlich sind. Gemäss den Übergangsbestimmungen zur KVG-Revision haben die kantonalen Spitalplanungen spätestens drei Jahre nach der Einfüh- rung der neuen Spitalfinanzierung mit leistungsbezogenen Pauschalen, d. h. spätestens am 1. Januar 2015, den revidierten KVG-Bestimmungen zu entsprechen. Der Regierungsrat hat am 2. Juli 2008 beschlossen, die bisherigen Spitallisten auf den 1. Januar 2012 abzulösen (RRB Nr. 1040/ 2008). Die neue Zürcher Spitalliste 2012 Psychiatrie soll daher zeit- gleich mit der Zürcher Spitalliste 2012 für die Akutsomatik und Reha- bilitation auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt werden.
Im Rahmen der Überarbeitung der Spitalplanung Psychiatrie hat die Gesundheitsdirektion in einer ersten Etappe ermittelt, welche psychia- trischen Leistungen (Art und Menge) die Zürcher Wohnbevölkerung in der stationären Psychiatrie in Zukunft benötigen wird. Diese Be- darfsplanung ist im Versorgungsbericht Psychiatrie, den die Gesund- heitsdirektion im Juni 2011 publiziert hat, dargestellt. In einer zweiten Etappe wurden die zur Bedarfsdeckung infrage kommenden psychia- trischen Kliniken nach rechtsgleichen Kriterien evaluiert, mögliche Be- darfsdeckungsvarianten analysiert und darauf aufbauend die Zürcher Spitalliste 2012 Psychiatrie vorbereitet. Im Strukturbericht Psychiatrie werden die Ergebnisse des Evalua- tionsverfahrens ausführlich beschrieben und gestützt darauf der Ent- wurf der Zürcher Spitalliste 2012 Psychiatrie mit den Leistungsaufträ- gen dargestellt. Der Strukturbericht Psychiatrie soll zusammen mit dem Versorgungsbericht Psychiatrie und dem Entwurf der Zürcher Spital- liste 2012 Psychiatrie bis Ende Oktober 2011 in die Vernehmlassung gegeben werden. Gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse soll die Zürcher Spitalliste 2012 Psychiatrie danach im Dezember 2011 durch den Regierungsrat festgesetzt werden. Zum Versorgungsbericht Psychiatrie sowie zum Strukturbericht Psy- chiatrie mit der revidierten Psychiatrieplanung und dem Entwurf der Zürcher Spitalliste 2012 Psychiatrie ist daher bei den Spitalträgern, den Berufsverbänden und weiteren interessierten Organisationen eine Ver- nehmlassung durchzuführen.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Gesundheitsdirektion wird ermächtigt, das Vernehmlassungs- verfahren zum Versorgungsbericht Psychiatrie und zur revidierten Spital- planung Psychiatrie mit dem Entwurf der Zürcher Spitalliste 2012 Psy- chiatrie durchzuführen.
II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi