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Anfrage Sonja Rueff, Zürich, und Mitunterzeichnende betreffend Polizeikaserne, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 335/2020

Sitzung vom 18. November 2020

1116. Anfrage (Polizeikaserne) Kantonsrätin Sonja Rueff-Frenkel, Zürich, und Mitunterzeichnende haben am 7. September 2020 folgende Anfrage eingereicht: Am 31.8.2020 hat der Kantonsrat der Vorlage 5592 (Bewilligung eines Objektkredits für Teile der baulichen Massnahmen zur Bereitstellung der Zeughäuser und über die Bewilligung der infolge Einräumung eines Baurechts an die Stadt Zürich entstehenden neuen Ausgabe) zugestimmt. Auf dem Kasernenareal ist nun für die Zeughäuser und die Militär- kaserne die künftige Nutzung bekannt. Betreffend der Polizeikaserne bestehen noch viele offene Fragen, daher bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Wie ist der Zeitplan für das weitere Vorgehen betreffend Polizeika- serne?

2. In welchem Stadium befinden sich die Verhandlungen mit der Stadt betreffend Polizeikaserne?

3. Sind Vorgaben bezüglich der künftigen Nutzung im Baurechtsvertrag vorgesehen und wenn ja welche?

4. Wie stellt sich der Regierungsrat dazu, die Polizeikaserne im Eigen- tum und Besitz zu halten?

5. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Option, die Polizeikaserne an eine Stiftung oder generell an Dritte zu vergeben mit dem Zweck, darin ein Zentrum für innovative und forschungsfreudige Unternehmen, resp. Unternehmerinnen und Unternehmer einzurichten?

6. Welche weiteren Nutzungszwecke prüft der Regierungsrat für die Poli- zeikaserne?

7. Sieht der Regierungsrat die Idee des Masterplans umgesetzt, wenn in den Zeughäuser prioritär Kultur, in der Militärkaserne Bildung und in der Polizeikaserne Forschung und ein Hub für startups betrieben würde?

8. Ist der aktuelle Richtplaneintrag genügend für die Errichtung eines Hubs für startups? Wenn nein, ist der Regierungsrat bereit, die ent- sprechenden Schritte in die Wege zu leiten?

9. Wie sind die finanziellen Auswirkungen, einerseits, wenn die Polizei- kaserne im Baurecht abgegeben wird, oder andererseits wenn sie vom Kanton selber bewirtschaftet wird?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Sonja Rueff-Frenkel, Zürich, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet:

Der Masterplan «Zukunft Kasernenareal Zürich» ist das Ergebnis der gemeinsam von Kanton und Stadt Zürich durchgeführten Gebiets- planung. Mit der «Teilrevision 2016 des kantonalen Richtplans» (Vor- lage 5401) beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat, die wesentli- chen Elemente des Masterplans in den kantonalen Richtplan aufzuneh- men. Die Vorlage wurde am 28. Oktober 2019 vom Kantonsrat einstimmig angenommen. Die im Masterplan bzw. im Richtplan festgelegten Grund- sätze gelten für das gesamte Kasernenareal. Nach der Bewilligung des Objektkredits für bauliche Massnahmen zur Bereitstellung der Zeughäuser durch den Kantonsrat (Beschluss vom 31. August 2020, Vorlage 5592) wurde das Projekt «Entwicklung Kaser- nenareal Zürich» gestartet und befindet sich zurzeit im Aufbau. Die Pro- jektorganisation besteht auf allen Ebenen (politisch, strategisch und operativ) paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt sowie des Kantons. Diese stellt sicher, dass die im Masterplan formulierten Ziel- setzungen umgesetzt, die einzelnen Projekte und Teilprojekte koordiniert sowie die Nutzungen auf Gesamtarealebene harmonisiert werden. Zu Fragen 1, 5 und 6: Zurzeit ist die Projektorganisation «Entwicklung Kasernenareal Zü- rich» an der Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes auf Gesamtareal- ebene. Die Nutzung der Polizeikaserne ist ebenfalls Bestandteil des zu erarbeitenden Konzeptes. Die Fertigstellung des Nutzungskonzeptes für das Gesamtareal ist im Frühling 2021 geplant. Es werden alle möglichen masterplankonformen Nutzungen, die einem harmonischen Nutzungsmix entsprechen, geprüft. Es wäre möglich, ganze Gebäude mit konkreten Vorgaben zur Nutzung in Miete abzugeben. Ob dies sinnvoll ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt wer- den. Der entsprechende Ausschreibungsprozess wird ebenfalls innerhalb des Projektes «Entwicklung Kasernenareal Zürich» erarbeitet. Zu Frage 2: Mit der Stadt wurde vereinbart, eine gemeinsame Verkehrswertschät- zung der Polizeikaserne in Auftrag zu geben, die als Grundlage für das zu verhandelnde Baurecht dienen soll. Für die Bewertung ist das Nutzungs- konzept, das innerhalb der Projektorganisation in Arbeit ist, massgebend. Die Bewertung kann somit frühestens im Frühling 2021 erfolgen. Danach können konkrete Verhandlungen geführt sowie je nach Verhandlungs- ergebnis die notwendigen politischen Beschlüsse getroffen werden.

Zu Frage 3: Der Leitidee des Masterplans ist zu entnehmen, dass die Nutzungen wandelbar zu gestalten sind. Somit sind konkrete Nutzungs- und Flächen- zuweisungen innerhalb des Baurechtsvertrages nicht vorgesehen. Im Er- läuterungsbericht zum Masterplan ist festgehalten, dass das Kasernen- areal eine transparente Betriebsorganisation und ein Nutzungsmanage- ment besitzt, das Flächen nach klaren Kriterien vergibt und auf einen stimmigen Nutzungsmix achtet (vgl. Erläuterungsbericht zum Master- plan «Zukunft Kasernenareal Zürich», Juli 2016, S. 17 und 18). Auch diese Organisation wird paritätisch von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt sowie des Kantons geführt. Zu Fragen 4 und 9: Die Flächen werden alle mit Ausnahme der Militärkaserne (Bildungs- zentrum für Erwachsene in den Obergeschossen) Dritten zur Verfügung gestellt. Dabei geht es gemäss Masterplan in erster Linie um Nutzungen, die der Stadt- und Quartierentwicklung dienen. Dabei handelt es sich vornehmlich um städtische Aufgaben. Eine Gesamtinstandsetzung so- wie Vermietung durch den Kanton würde bedeuten, dass der Kanton Auf- gaben im Bereich Stadt- und Quartierentwicklung wahrnehmen und dazu beträchtliche finanzielle und personelle Mittel über viele Jahre binden würde. Entsprechend zieht der Regierungsrat es in Betracht, neben den Zeug- häusern auch die Polizeikaserne der Stadt Zürich im Baurecht abzuge- ben. Die Verhandlungen wurden kürzlich aufgenommen. Das Verhand- lungsergebnis ist noch offen (vgl. Beantwortung der Frage 2). Zu Frage 7: Der anzustrebende Nutzungsmix schliesst auch Gewerbe, Gastrono- mie und Freizeit mit ein. Somit wäre eine Beschränkung auf die in der Fragestellung genannten Nutzungen zu eng gefasst. Zu Frage 8: Der geltende Richtplan mit den Eckwerten aus dem Masterplan liesse auch Startups zu. Sofern die Startups masterplankonforme Betriebe dar- stellen und der Nutzungsmix gemäss Leitidee umgesetzt wird, können diese berücksichtigt werden. Die Projektorganisation wird das Thema prüfen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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