Bildungszentrum Zürichsee, Horgen, Erweiterung und Gesamtsanierung, Vergabeerhöhung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Dezember 2015
1149. Bildungszentrum Zürichsee, Horgen, Gesamtsanierung
Erwägungen
und Erweiterung (Vergabeerhöhung des Gesamtleitermandats) Mit Kantonsratsbeschluss vom 24. August 2015 (Vorlage 5160) wurde für die Erweiterung des Bildungszentrums Zürichsee in Horgen ein Objekt- kredit von insgesamt Fr. 61 307 000 bewilligt. Mit RRB Nr. 1373/2014 wurde zudem für die Instandsetzung des Bildungszentrums Zürichsee, Horgen, eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 18 881 000 bewilligt. Das Gesamtleitermandat für die Projektierungsphase wurde im Rah- men der Bewilligung des Projektierungskredits (RRB Nr. 238/2013 und spätere Erhöhung des Projektierungskredits mit RRB Nr. 835/2014) mit RRB Nr. 480/2013 an das Architekturbüro Berger + Schmidlin AG, Zürich, Gewinner des Architekturwettbewerbs, zum Betrag von Fr. 2 180 000 ver- geben. Mit der Genehmigung des Objektkredits kann mit der Ausschreibung und Ausführung des Projektes begonnen werden. Deshalb ist die Vergabe des Gesamtleitermandats für die Phase 4 «Ausschreibung» und Phase 5 «Realisierung» gemäss SIA-Ordnung 102 zu erhöhen. Gemäss Kostenvoranschlag der Berger + Schmidlin AG vom 8. Juni 2015 beträgt das Gesamtleiterhonorar für die Gesamtsanierung und die Erwei- terung des Bildungszentrums Zürichsee in Horgen gesamthaft Fr. 7 399 000 einschliesslich MWSt. Darin enthalten sind auch die Leistungen des Land- schaftsarchitekten, der als Subplaner durch den Gesamtleiter beauftragt wird. Die Baunebenkosten des Gesamtleiters betragen rund Fr. 300 000. Gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. i der Submissionsverordnung, ist die Ver- gabesumme des Gesamtleitermandats von Fr. 2 180 000 um Fr. 5 219 000 auf Fr. 7 399 000 zu erhöhen. Die Vergabesumme kann sich für Unvorher- gesehenes auf Fr. 7 900 000 erhöhen. Die Vergabesumme ist in dem mit Kantonsratsbeschluss vom 24. August 2015 und mit RRB Nr. 1373/2014 bewilligten Objektkredit enthalten und geht zulasten der Konten 5040 0 00000 (nicht gebundene Kosten) und 5041 0 00000 (gebundene Kosten). Die Ausgaben für das Jahr 2015 sind im Budget 2015 mit 2,5 Mio. Fran- ken enthalten. Für die Jahre 2016–2019 sind im KEF 2016–2019 60,5 Mio. Franken eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Betrag der Vergabe an Berger + Schmidlin AG, Zürich, gemäss RRB Nr. 480/2013 wird für die Ausführungsphase der Erweiterung und Ge- samtsanierung des Bildungszentrums Zürichsee in Horgen von Fr. 2180000 auf Fr. 7 399 000 erhöht. Die Vergabesumme kann sich für Unvorherge- sehenes auf Fr. 7 900 000 erhöhen.
II. Der Betrag von Fr. 7 052 000 geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion. Der Betrag von Fr. 347 000 geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung.
III. Mitteilung an die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi