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Decision

RRB Nr. 1150/2013

Kantonale Volksabstimmung vom 22. September 2013, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse

23 d’october 2013German2 min

Source zh.ch

Kantonale Volksabstimmung vom 22. September 2013, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Oktober 2013

1150. Kantonale Volksabstimmung vom 22. September 2013,

Erwägungen

Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse Am 22. September 2013 fand die kantonale Volksabstimmung über folgende Vorlage statt: Kantonale Volksinitiative «für mehr Demokratie» (fakultatives Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Gemeindeebene) (ABl 2011, 365) Der Zusammenzug der durch die Wahlbüros ermittelten Auswertungs- ergebnisse wurde am 4. Oktober 2013 im Amtsblatt gemeindeweise veröffentlicht (ABl 2013-10-04). Einsprachen gemäss § 10 d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 24. Mai 1959 sind innert der mit der Veröffentlichung der Ergebnisse angesetzten Frist von fünf Tagen keine erhoben worden. Die veröffent- lichten Auswertungsergebnisse sind demnach unverändert geblieben. Gestützt auf § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (GPR) hat der Regierungsrat demzufolge als wahl- leitende Behörde die Rechtskraft der Ergebnisse dieser kantonalen Volksabstimmung festzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Es wird festgestellt, dass die Stimmberechtigten in der Volksabstim- mung vom 22. September 2013 gemäss den im Amtsblatt vom 4. Oktober 2013 veröffentlichten Ergebnissen (ABl 2013-10-04) die kantonale Volks- initiative «für mehr Demokratie» (fakultatives Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Gemeindeebene) (ABl 2011, 365) rechtskräftig abgelehnt haben. II. Veröffentlichung im Amtsblatt.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern und an das Statistische Amt.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi