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RRB Nr. 1151/2018

Gesetz über die Integrierte Psychiatrie Winterthur-Zürcher Unterland, Inkraftsetzung

28 da november 2018German2 min

Source zh.ch

Gesetz über die Integrierte Psychiatrie Winterthur-Zürcher Unterland, Inkraftsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. November 2018

1151. Gesetz über die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher

Erwägungen

Unterland (Inkraftsetzung) Am 29. Oktober 2018 beschloss der Kantonsrat das Gesetz über die In- tegrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland. Mit der Publika- tion des Beschlusses am 2. November 2018 im Amtsblatt (ABl 2018-11-02) begann die Referendumsfrist zu laufen. Sie wird am 3. Januar 2019 ab- laufen. Im Hinblick auf die Inkraftsetzung dieses Gesetzes machen es zahl- reiche Umstände vor allem aus den Bereichen Finanzen und Controlling notwendig, die Verselbstständigung der Integrierten Psychiatrie Winter- thur – Zürcher Unterland (ipw) auf den Beginn eines Kalenderjahres zu vollziehen. Insbesondere für das Budget und die Rechnung des Kantons würde eine unterjährige Ausgliederung grosse Probleme aufwerfen. Im Zusammenhang mit der Verselbstständigung sind seitens Kanton bereits zahlreiche Vorbereitungsarbeiten erfolgt, die auf eine Umsetzung der Verselbstständigung per Anfang 2019 ausgerichtet sind. So sind der Spitalrat bestellt und Rechnung und Budget des Kantons auf die Ausglie- derung vorbereitet worden. Auch von der ipw sind betriebsintern bereits umfangreiche Vorarbeiten geleistet worden, die auf dasselbe Umsetzungs- datum zielen. Unter Berücksichtigung dieser Umstände und im Hinblick auf eine möglichst zeitnahe Umsetzung des Kantonsratsbeschlusses ist es ange- zeigt, das Gesetz auf den Beginn des nächsten Rechnungsjahres, d. h. auf den 1. Januar 2019, in Kraft zu setzen. Zu diesem Zweck erfolgt der In- kraftsetzungsbeschluss bereits während der laufenden Referendumsfrist. Falls gegen das Gesetz das Referendum zustande kommen sollte, muss über die Inkraftsetzung erneut entschieden werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Gesetz über die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland vom 29. Oktober 2018 wird auf den 1. Januar 2019 in Kraft ge- setzt. Kommt gegen das Gesetz ein Referendum zustande oder wird gegen das Gesetz oder diesen Beschluss ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentli- chung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt und von Disposi- tiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates und die Ge- sundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli