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RRB Nr. 1155/2012

Fachstelle für Sexualpädagogik "Lust und Frust", Beitragsberechtigung, Erneuerung

14 da november 2012German5 min

Source zh.ch

Fachstelle für Sexualpädagogik "Lust und Frust", Beitragsberechtigung, Erneuerung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. November 2012

1155. Fachstelle für Sexualpädagogik «Lust und Frust»

Erwägungen

(Erneuerung der Beitragsberechtigung) Mit Beschluss Nr. 1929/2008 erteilte der Regierungsrat der Fachstelle für Sexualpädagogik «Lust und Frust» eine bis 31. Dezember 2012 be- fristete Beitragsberechtigung. In der Folge richtete die Bildungsdirek- tion der Fachstelle eine jährliche Subvention von Fr. 135 000 aus. Mit Eingabe vom 29. März 2012 ersucht die Fachstelle um eine Erneuerung der Beitragsberechtigung. Das Gesundheitsgesetz verpflichtet Kanton und Gemeinden unter anderem dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler der Volks-, Mittel- und Berufsschulen dazu angeleitet werden, ihre Gesundheit zu fördern und Erkrankungen zu verhüten. Der Kanton sorgt für die be- darfsgerechte Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte. Die Schulärztin- nen und Schulärzte haben die Schulen im Verbund mit anderen Fach- stellen in der Gesundheitsförderung und in der Gesundheitsberatung zu unterstützen (§§ 49 f. Gesundheitsgesetz) Das in Zusammenarbeit mit den Kantonen erstellte nationale Pro- gramm «HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen» des Bundes- amtes für Gesundheit für die Jahre 2011–2017 hält fest, dass die kan- tonalen Behörden angemessene Präventions- und Beratungsangebote im Bereich HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen sicher- stellen. An der Volksschule sind die Lehrpersonen im Rahmen der Zielsetzung des kantonalen Lehrplans verpflichtet, Gesichtspunkte der Sexualerzie- hung und der HIV/AIDS-Prävention in ihren Unterricht einzubauen. Die Hauptverantwortung für die Durchführung der HIV/AIDS-Prä- vention an der Volksschule obliegt den Lehrpersonen. Viele geben je- doch an, von dieser Aufgabe überfordert zu sein. Es besteht deshalb der Wunsch, für den Unterricht externe Fachpersonen beiziehen zu können. Für Mittel- und Berufsfachschulen besteht seit Juli 2011 ein Konzept Sexuelle Gesundheit. Dieses sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler mindestens einmal während ihrer Schulzeit das Thema sexuelle Gesund- heit, insbesondere HIV/AIDS-Prävention, behandeln. Dabei werden die Schulen von der Fachstelle Suchtprävention des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes fachlich unterstützt. Seit 2007 setzen die Mittel- und Berufsfachschulen das Konzept konsequent und flächendeckend um.

Im Kanton Zürich ist die Fachstelle für Sexualpädagogik «Lust und Frust» die Koordinations- und Anlaufstelle für alle Fragen der Sexual- pädagogik. Die Fachstelle wird seit ihrer Gründung 2000 gemeinsam von der Zürcher Aids-Hilfe und vom Schulärztlichen Dienst der Stadt Zürich geführt. Die Fachstelle berät einerseits Fachpersonen und Schu- len in der HIV/AIDS-Prävention sowie bei der Planung und Durch- führung von sexualkundlichem Unterricht, anderseits Jugendliche in Fragen rund um ihre Sexualität. Sie leistet Einsätze sowohl in Volks- als auch in Mittel- und Berufsfachschulen. Zudem ist die Fachstelle im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von Volksschullehrpersonen an der Pädagogischen Hochschule tätig. Der Betrieb der Fachstelle wird durch die Zürcher Aids-Hilfe, das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich (Fr. 329 000 pro Jahr) und durch die Bildungsdirektion (Fr. 135 000 pro Jahr) finanziert. Die Nachfrage der Schulen nach externen Unterstützungsangeboten im Bereich der HIV/AIDS-Prävention und der Gestaltung des sexual- kundlichen Unterrichts ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Die Fachstelle konnte die zunehmende Nachfrage, insbesondere in den Volks- schulen, bei Weitem nicht decken. So standen den rund 150 geleisteten Einsätzen in Klassen der Zürcher Volksschule 2010 rund 100 Absagen mangels Kapazitäten seitens der Fachstelle gegenüber. Die Leistungen der Fachstelle sind ausgewiesen und der Unterstüt- zungsbedarf seitens der Schulen ist nach wie vor gross. Um die Ange- bote der Fachstelle und damit die Qualität der HIV/AIDS-Prävention weiterhin aufrechtzuerhalten, ist es gerechtfertigt, die Beitragsberech- tigung der Fachstelle um weitere vier Jahre im Sinne von § 4 des Staats- beitragsgesetzes vom 1. April 1990 zu verlängern. Die Bildungsdirektion ist zu ermächtigen, der Fachstelle für Sexual- pädagogik «Lust und Frust» gestützt auf § 40 des Kinder- und Jugend- hilfegesetzes vom 14. März 2011 eine jährliche Subvention von Fr. 135 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppen Nr. 7200, Volksschu- len (Fr. 45 000), Nr. 7301, Mittelschulen (Fr. 22 500), Nr. 7306, Berufs- bildung (Fr. 22 500), und Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe (Fr. 45 000), auszurichten. Die benötigten Mittel für die Jahre 2013–2016 sind im Budgetentwurf 2013 und im KEF 2013–2016 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Beitragsberechtigung der Zürcher Aids-Hilfe für den Betrieb der Fachstelle für Sexualpädagogik «Lust und Frust» wird mit Wirkung ab 1. Januar 2013 erneuert.

II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2016. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist bis zum 31. März 2016 ein- zureichen.

III. Die Ausrichtung der Subvention im Umfang von Fr. 135 000 ist an die Bedingung geknüpft, dass Jahresrechnung und Jahresbericht der Bildungsdirektion vorgelegt werden.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an die Fachstelle für Sexualpädagogik «Lust und Frust», Langstrasse 21, 8004 Zürich, die Zürcher Aids-Hilfe, Kanzleistrasse 80, 8004 Zürich (E), den Schulärztlichen Dienst der Stadt Zürich, Parkring 4, 8002 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi