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Decision

RRB Nr. 1155/2024

Berufsfachschule Winterthur, Reinigung Schulanlage, gebundene Ausgabe, Vergabe

13 da november 2024German4 min

Source zh.ch

Berufsfachschule Winterthur, Reinigung Schulanlage, gebundene Ausgabe, Vergabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. November 2024

1155. Berufsfachschule Winterthur, Reinigung Schulanlage (gebundene Ausgabe, Vergabe)

Erwägungen

1. Ausgangslage Die Reinigungsdienstleistungen für die Räumlichkeiten der sechs Schulhäuser der Berufsfachschule Winterthur (BFS) werden gegenwär- tig durch die Armit AG, Zürich, erbracht. Das Vertragsverhältnis mit der Armit AG ist befristet und wird per 31. Januar 2025 auslaufen. Die Reinigungsdienstleistungen sollen ab 1. Februar 2025 wiederum von einem externen Dienstleistungsunternehmen bezogen werden. Die zu reinigenden Räumlichkeiten der sechs Gebäude an der BFS umfassen eine Fläche von insgesamt 26 750 m².

2. Ausschreibung Die Ausschreibung der Reinigungsdienstleistungen wurde im offenen Verfahren durchgeführt. Es wurden vier Angebote mit einer Preisspanne von Fr. 3 177 397 einschliesslich MWSt bis Fr. 5 025 733 einschliesslich MWSt (berechnet auf drei Jahre einschliesslich einer Option auf Ver- tragsverlängerung um zwei Jahre) eingereicht. Alle Angebote erfüllten sowohl die Teilnahmebedingungen als auch die Eignungskriterien und wurden zur Angebotsauswertung zugelassen.

3. Vergabe Die Auswertung anhand der in den Ausschreibungsunterlagen defi- nierten Zuschlagskriterien ergab, dass das Angebot der Armit AG, Zü- rich, die Zuschlagskriterien mit 4,8 von 5 möglichen Punkten am besten erfüllt. Die Armit AG hat das günstigste Angebot von Fr. 3 177 397 ein- schliesslich MWSt eingereicht (berechnet über drei Jahre einschliesslich einer Option auf Vertragsverlängerung um zwei Jahre). Sie schneidet ins- besondere bei der Mandatsorganisation und Implementierung besser ab als die anderen Anbietenden. Der Zuschlag soll daher an die Armit AG, Zürich, erteilt werden. Mit der Zuschlagsempfängerin soll ein Vertrag für eine feste Laufzeit von drei Jahren mit Option auf Verlängerung um weitere zwei Jahre abgeschlossen werden.

4. Finanzierung Gemäss Angebot der Armit AG vom 27. Juni 2024 betragen die Kos- ten für die Reinigung an der BFS aufgrund der unterschiedlichen Nut- zung bzw. Fertigstellung der einzelnen Gebäude im ersten Jahr Fr. 488 346, im zweiten Jahr Fr. 487 588 und ab dem dritten Jahr Fr. 733 821 pro Jahr einschliesslich MWSt. Bei einer festen Vertragsdauer von drei Jahren und der Option auf Vertragsverlängerung um zwei Jahre ergibt dies einen Gesamtbetrag von Fr. 3 177 397 einschliesslich MWSt. Die vertraglichen Leistungen können aufgrund von Änderungen im Gebäude- und Flä- chenbestand sowie bei der Reinigungsqualität und den Reinigungsinter- vallen angepasst werden. Für diese möglichen Anpassungen wird eine Reserve von rund 10% eingerechnet. Somit ist für die Reinigungsdienst- leistungen an der BFS eine Ausgabe von Fr. 3 500 000 zu bewilligen. Diese Ausgabe kann gemäss dem abzuschliessenden Vertrag nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit ab dem 1. Februar 2028 wie folgt an die Teuerung angepasst werden: prozentuale Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten im Maximum gemäss allgemeinverbindlichem Ge- samtarbeitsvertrag sowie der gesetzlichen Sozialleistungen des kom- menden Jahres × 0,8 und prozentuale Änderung im Maximum des Lan- desindexes der Konsumentenpreise × 0,2 (Indexbasis Dezember 2024 = 100%). Die Bildungsdirektion wird angewiesen, die von der Zuschlags- empfängerin geltend gemachte Preissteigerung zu prüfen und gestützt auf die erwähnten Kriterien zu akzeptieren oder abzulehnen. Zur Nutzung einer Liegenschaft ist eine regelmässige Reinigung zwingend erforderlich, die Ausgabe ist daher gebunden im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611). Die Bewilligung der Ausgabe erfolgt ge- stützt auf § 36 lit. b CRG durch Beschluss des Regierungsrates. Da die BFS administrativ für die Reinigungsdienstleistungen verantwortlich ist, erfolgt die Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, Buchungskreis 7358, Berufsfachschule Winter- thur, PSP-Nr. 7358P-00032, und ist im Budgetentwurf 2025 sowie in den Planjahren 2026–2028 des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanz- plans (KEF) 2025–2028 in der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, eingestellt. Dieser Regierungsratsbeschluss löst keinen begründeten Mehrbedarf im KEF 2026–2029 aus.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Reinigungsdienstleistungen an der Berufsfachschule Win- terthur wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 500 000 zulasten der Er- folgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, bewilligt.

II. Die Reinigungsdienstleistungen für die Berufsfachschule Winter- thur werden gemäss Angebot vom 27. Juni 2024 zu Fr. 3 177 397 an die Armit AG, Zürich, vergeben. Die Vergabesumme kann sich unter Be- rücksichtigung einer Reserve für Unvorhergesehenes auf Fr. 3 500 000 erhöhen.

III. Die Ausgabe und die Vergabe werden nach Massgabe der in den Erwägungen genannten vertraglichen Bestimmungen der Teuerung an- gepasst.

IV. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt der Bildungsdirektion wird ermächtigt, den Vertrag mit der Armit AG, Zürich, im Rahmen der bewilligten Ausgabe abzuschliessen. Der Vertrag wird auf drei Jahre abgeschlossen. Er kann optional um weitere zwei Jahre verlängert wer- den.

V. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

VI. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli