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Decision

RRB Nr. 1158/2023

Berufsbildungskommission, Amtsdauer 2023-2027, Wahl und Ersatzwahl

4 d’october 2023German2 min

Source zh.ch

Berufsbildungskommission, Amtsdauer 2023-2027, Wahl und Ersatzwahl

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Oktober 2023

1158. Berufsbildungskommission (Amtsdauer 2023–2027,

Erwägungen

Wahl und Ersatzwahl) Die Berufsbildungskommission entscheidet gemäss § 26d Abs. 3 des Ein- führungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31) über die Verwendung der Mittel des kantonalen Berufs- bildungsfonds. Ihr gehören Vertretungen der Organisationen der Arbeits- welt, des Bildungsrates und der Bildungsdirektion an (§ 26d Abs. 2 EG BBG). Die Aufgaben der Berufsbildungskommission sind im Einzelnen in § 2 der Verordnung über den Berufsbildungsfonds vom 22. Dezember 2010 (LS 413.313) festgelegt. Die Entschädigung der Berufsbildungskom- mission richtet sich nach § 55 der Vollzugsverordnung zum Personalge- setz vom 19. Mai 1999 (LS 177.111). Mit Beschluss vom 15. März 2023 (RRB Nr. 316/2023) hat der Regie- rungsrat acht der neun Mitglieder der Berufsbildungskommission für die Amtsdauer 2023–2027 gewählt. Die Wahl der acht Mitglieder wurde am 26. Juni 2023 vom Kantonrat genehmigt (Vorlage 5893). Aufgrund des Rücktritts von Guido Schluep, der vom Gewerkschafts- bund des Kantons Zürich nominiert worden war, soll wiederum eine Ver- tretung der Gewerkschaften als Mitglied der Berufsbildungskommission gewählt werden. Der Gewerkschaftsbund nominierte Heiko Jacob. Heiko Jacob ist als Bereichsleiter Vollzug bei der Unia, Region Zürich Schaff- hausen, tätig. Er ist für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 zu wählen. Die Nomination der Vertretung des Bildungsrates konnte erst nach des- sen Neukonstituierung eingereicht werden. Der bisherige Vertreter des Bildungsrates, Theo Meier, ist aufgrund der Amtszeitbeschränkung nicht mehr Mitglied des Bildungsrates. Als Nachfolger wurde Stefan Krebs nominiert. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre; sie begann am 1. Juli 2023 und endet am 30. Juni 2027. Wiederwahl ist zweimal möglich. Die Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat (§ 26d Abs. 1 EG BBG).

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Mitglied der Berufsbildungskommission werden für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 gewählt: – Heiko Jacob, geboren 1978, Bereichsleiter Vollzug, Unia Region Zürich Schaffhausen, Strassburgstrasse 11, 8004 Zürich – Stefan Krebs, geboren 1969, Glärnischstrasse 8, 8330 Pfäffikon

II. Die Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.

III. Mitteilung an die Gewählten und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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