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Decision

RRB Nr. 1166/2016

Sportfonds, Mitteleinsatz 2017, Bewilligung

7 da december 2016German5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Dezember 2016

1166. Sportfonds (Mitteleinsatz 2017, Bewilligung)

Erwägungen

1. Gestützt auf § 62 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611) werden die Mittel des Sportfonds für den Jugend-, Breiten- und Amateursport eingesetzt. Die Grundsätze dazu finden sich im Sportpolitischen Konzept des Regierungs- rates vom 5. April 2006 (RRB Nr. 530/2006). Der Regierungsrat beschliesst jeweils Ende Jahr über den Mitteleinsatz im Folgejahr.

2. Für 2016 wurden dem Sportfonds aus dem kantonalen Anteil am Ertrag der Genossenschaft Interkantonale Landeslotterie (Swisslos) Fr. 23 044 714 zugewiesen. Dies entspricht 30% des Ertragsanteils. Hinzu kommt ein Zinsertrag von Fr. 1 303 942. Der Fondsbestand per Ende 2016 beträgt voraussichtlich rund 89 Mio. Franken. Er ist mit offenen Verpflich- tungen zu bewilligen, noch nicht abgerechneten Beiträgen und dem Im- mobilienbestand für das Sportzentrum Kerenzerberg belastet, womit sich die verfügbaren Mittel des Sportfonds per Ende 2016 auf rund 33 Mio. Franken belaufen werden. Zu beachten ist, dass für die nächsten Jahre grössere bauliche Investitionen beim Sportzentrum vorgesehen sind, die aus dem Sportfonds finanziert werden.

3. 2017 sind die Mittel aus dem Sportfonds wie folgt einzusetzen: a. Zürcher Kantonalverband für Sport (Entschädigung, Verbandsanteil) Der Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) als Dachverband der Zürcher Sportvereine und -verbände erfüllt im Rahmen der Leistungs- vereinbarung mit der Sicherheitsdirektion vom 10. November 2016 ver- schiedene Aufgaben für den Kanton. Dafür wird er mit Fr. 900 000 entschä- digt. Zudem werden ihm gemäss seinem Antrag vom 31. Oktober 2016 für die Förderung des Vereins- und Verbandssports in den ihm angeschlosse- nen Vereinen und Verbänden Fr. 7 049 712 zur Verfügung gestellt (soge- nannter Verbandsanteil). Diese Mittel ermöglichen den Vereinen und Ver- bänden vor allem Ausbildungsaktivitäten wie Kurse und Jugendlager, die Anschaffung von Sportmaterial sowie den Bau und den Unterhalt von Vereins- und Verbandssportanlagen. Insgesamt belaufen sich die erwähnten Sportfondsmittel für den ZKS auf Fr. 7 949 712.

b. Sportzentrum Kerenzerberg Das kantonale Sportzentrum Kerenzerberg in Filzbach GL wird im Auf- trag der Sicherheitsdirektion durch den ZKS betrieben. Die Tarife sind auf die Sportförderung ausgerichtet und nicht kostendeckend. Daraus ergibt sich gemäss Budget des ZKS vom 25. Oktober 2016 für 2017 eine Betriebsunterdeckung von Fr. 1 088 217. Diese wird aus dem Sportfonds gedeckt. Auch der Bau und der Unterhalt des Sportzentrums werden aus dem Sportfonds bestritten. 2017 ergibt sich für die Anlagen und Gebäude des Sportzentrums ein Gesamtbetrag von Fr. 2 600 000 (Abschreibungen Fr. 1 271 000, Zinsaufwand Fr. 400 000, Unterhalts- und Sachaufwand Fr. 929 000). Insgesamt belaufen sich die erwähnten Sportfondsmittel für das Sport- zentrum Kerenzerberg auf Fr. 3 688 217. c. Beiträge an Sportanlagen Bei den aus dem Sportfonds unterstützten Sportbauvorhaben ist zu unterscheiden zwischen den Sportanlagen, die im Kantonalen Sportan- lagenkonzept (KASAK ZH) enthalten sind, sowie den übrigen Sportan- lagen. Die Beitragssätze für KASAK-ZH-Anlagen sind höher. Die Bei- tragsgesuche für KASAK-ZH-Anlagen werden von der KASAK-ZH- Kommission, diejenigen für die übrigen Sportanlagen im Auftrag des Sportamts durch den ZKS bearbeitet. Gemäss Antrag der KASAK-ZH-Kommission sind für 19 Bauvor- haben Fr. 2 911 000, gemäss Antrag des ZKS sind für 44 Bauvorhaben Fr. 14 135 100 zu bewilligen. Nicht in diesen Beträgen enthalten sind die über den Verbandsanteil des ZKS unterstützten Vereins- und Verbands- sportanlagen (vorne lit. a.). Insgesamt belaufen sich die erwähnten Beiträge an Sportanlagen auf Fr. 17 046 100. d. Sportförderung Aus dem Sportfonds werden durch das Sportamt verschiedene Aktivi- täten und Projekte im Jugend-, Amateur- und Breitensport unterstützt. Für 2017 sind folgende Mittel zu bewilligen: – Fr. 1 550 000 für den Nachwuchssport gemäss dem mit RRB Nr. 887/ 2011 genehmigten Konzept. Die Beiträge gehen an die unterstützungs- berechtigten Vereine, Verbände und Leistungszentren. – Fr. 1 100 000 für besondere Aktivitäten und Projekte des Jugend-, Brei- ten- und Amateursports (Beiträge, Defizitgarantien, Sachaufwand). Da- runter fällt unter anderem die Unterstützung von Sportveranstaltungen. – Fr. 250 000 im Rahmen der Pilotphase (2015–2018) zum Aufbau eines kantonalen Ausbildungs- und Unterstützungsprogramms für jugend- liche Hilfsleiterinnen und -leiter im Alter zwischen 14 und 18 Jahren.

– Fr. 950 000 an Förderbeiträgen für freiwillige Schulsportkurse gemäss Konzept Sport im schulischen Umfeld vom 15. März 2013 und Fr. 250 000 an den Kantonalverband Zürich für Sport in der Schule KZS für seine Leistungen im freiwilligen Schulsport, vor allem die Organisation von Bezirksturnieren und kantonalen Meisterschaften für Schulsportgrup- pen (gemäss Vereinbarung zwischen Bildungsdirektion und Sicher- heitsdirektion übernimmt das Sportamt auf den 1. Januar 2017 vom Volksschulamt die Zuständigkeit für die Förderung des freiwilligen Schulsports). Insgesamt belaufen sich die erwähnten Sportfondsmittel für die Sport- förderung durch das Sportamt auf Fr. 4 100 000.

4. Zusammengefasst ist damit aus dem Sportfonds für 2017 folgender Mitteleinsatz zu bewilligen: in Franken Zürcher Kantonalverband für Sport (lit.a.) 7 949 712 Sportzentrum Kerenzerberg (lit. b.) 3 688 217 Beiträge an Sportanlagen (lit. c.) 17 046 100 Sportförderung (lit. d.) 4 100 000 Total 32 784 029 Der Betrag geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, und ist im Budgetentwurf 2017 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Mitteleinsatz von Fr. 32 784 029 gemäss Ziff. 4 der Erwägungen für die Sportförderung im Jahr 2017 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, wird bewilligt.

II. Mitteilung an den Zürcher Kantonalverband für Sport, Garten- strasse 10, 8600 Dübendorf, die Direktionen der Sport-Toto-Gesellschaft und der Swisslos, beide Lange Gasse 20, 4002 Basel, sowie an die Finanz- direktion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi