Lexipedia

Decision

RRB Nr. 1176/2025

Verein family-help, Zürich, Beitragsberechtigung 2026-2029

19 da november 2025German3 min

Source zh.ch

Verein family-help, Zürich, Beitragsberechtigung 2026-2029

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. November 2025

1176. Verein family-help, Zürich (Beitragsberechtigung 2026–2029)

Erwägungen

A. Ausgangslage Gestützt auf § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung Privater für die Dauer von längstens acht Jahren. Gestützt auf § 40 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 14. März 2011 (KJHG; LS 852.1) kann die Bildungsdirektion Gemeinden und Dritten, die zusätzliche Aufgaben im Bereich der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe erfüllen, Subventionen bis zu zwei Dritteln der anrechenbaren Kosten ausrichten. Als zusätzliche Aufgaben gemäss § 40 Abs. 2 KJHG gelten insbeson- dere Angebote zur gezielten Förderung von Kindern im Vorschulalter, die Erprobung besonderer Angebots- und Betreuungsformen, Ange- bote der Jugendarbeit sowie allgemeine Förder- und Präventionsmass- nahmen von gemeindeübergreifender Bedeutung. Die Subventionen an Dritte berücksichtigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Ge- suchstellenden (§ 40 Abs. 3 KJHG). Mit Beschluss Nr. 714/2022 anerkannte der Regierungsrat den Verein family-help, Zürich, für die Jahre 2022 bis 2025 als beitragsberechtigt. Mit Schreiben vom Oktober 2024 ersuchte der Verein family-help um einen Beitrag zugunsten der «aacho»-Angebote für die Jahre 2026 bis 2029.

B.Würdigung Der Verein family-help unterstützt insbesondere Familien im Kanton Zürich nach Migrations- oder Traumaerfahrungen mit spezialisierten interdisziplinären Angeboten. Die «aacho»-Angebote umfassen einer- seits Gruppentherapien für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge so- wie für Schwangere und Familien mit Fluchterfahrung, anderseits bietet «aacho am Tag» eine integrative Tagesstruktur für psychisch belastete geflüchtete Kinder, Jugendliche und Familien. Zusätzlich umfassen die Angebote des Vereins family-help unter anderem interkulturelle Dol- metscherleistungen, sozialpädagogische Unterstützungsleistungen sowie sozialarbeiterische Beratungen. Hauptziele der «aacho-Angebote» sind die Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes und der Ausbau der Entwicklungs- und Integrationsfähigkeit der betroffenen besonders verletzlichen Geflüchteten. Der Verein family-help übernimmt damit wichtige zusätzlichen Auf- gaben im Bereich der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe.

C. Beitragsberechtigung und Finanzielles Der Verein family-help erfüllt die Voraussetzungen für die Zusiche- rung von Staatsbeiträgen. Die Beitragsberechtigung kann daher gestützt auf § 4 des Staatsbeitragsgesetzes ab 2026 für die Dauer von vier Jahren erneuert werden. Bei den Subventionen gestützt auf § 40 KJHG handelt es sich um ge- bundene Ausgaben gemäss § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes. Gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) entscheidet die Bildungsdirektion über die Bewilligung von neuen oder gebundenen einmaligen Ausgaben bis 1 Mio. Franken.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Beitragsberechtigung für den Verein family-help, Zürich, wird auf den 1. Januar 2026 mit Bezug auf die «aacho»-Angebote erneuert. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2029. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist bis zum 31. Dezember 2028 beim Amt für Jugend und Berufsberatung einzureichen.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

III. Mitteilung an den Verein family-help, Arterstrasse 24, 8032 Zü- rich, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli