RRB Nr. 1177/2024
Gemeindewesen, Zweckverband Polizei rechtes Limmattal, Statuten, Genehmigung
20 da november 2024German2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Polizei rechtes Limmattal, Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. November 2024
1177. Gemeindewesen (Zweckverband Polizei rechtes Limmattal, Statuten, Genehmigung)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur ge- meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän- den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft- treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Unterengstringen und Weiningen bil- den seit 2014 einen Zweckverband für die Erfüllung der gemeindepoli- zeilichen Aufgaben gemäss Polizeiorganisationsgesetz (LS 551.1) im Ge- biet der Verbandsgemeinden (RRB Nr. 261/2014). Anlässlich der Urnen- abstimmung vom 22. September 2024 haben die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden eine Teilrevision der Statuten beschlossen. Gleichen- tags haben die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinden Gerolds- wil und Oetwil a. d. L. an der Urne dem Beitritt zum Zweckverband «Poli- zei rechtes Limmattal» zugestimmt. Der Bezirksrat Dietikon hat bestä- tigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die Änderungen der Statuten umfassen neben dem Beitritt der Politischen Gemeinden Geroldswil und Oetwil a. d. L. insbesondere die Neuregelung der Finanzkompetenzen des Verbandsvorstandes. Sie tre- ten am 1. Januar 2025 in Kraft.
3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen An- lass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung der Statuten des Zweckverbands Polizei rechtes Lim- mattal wird genehmigt.
II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand Polizei rechtes Limmattal, c/o Gemeinde- verwaltung Weiningen, Badenerstrasse 15, 8104 Weiningen, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Geroldswil, Huebwiesenstrasse 34, Postfach, 8954 Geroldswil, – Oetwil a. d. L., Alte Landstrasse 7, Postfach 36, 8955 Oetwil an der Limmat, – Unterengstringen, Dorfstrasse 13, 8103 Unterengstringen, – Weiningen, Badenerstrasse 15, 8104 Weiningen, – den Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, – die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli