RRB Nr. 1182/2010
Amt für Wirtschaft und Arbeit, Stellenplan
18 d’avust 2010German4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. August 2010
1182. Amt für Wirtschaft und Arbeit (Stellenplan)
Erwägungen
Der Stellenplan des Amtes für Wirtschaft und Arbeit und der Arbeits- losenkasse ist mit RRB Nrn. 1994/1998 und 1461/2009 sowie mit Ver- fügung der Volkswirtschaftsdirektion vom 18. Januar 2010 festgesetzt worden. Das Gesetz zur administrativen Entlastung der Unternehmen (EntlG) tritt am 1. Januar 2011 in Kraft (RRB Nr. 1181/2010). Der neue Erlass verfolgt das Ziel, den administrativen Aufwand der Unternehmen bei der Erfüllung von Vorschriften möglichst zu verkleinern und gering zu halten. Zum Vollzug des EntlG erliess der Regierungsrat am 18. August 2010 die Verordnung zur administrativen Entlastung der Unternehmen (EntlV; RRB Nr. 1181/2010). Die Verordnung enthält die Ausführungs- bestimmungen zum EntlG. Mit dem EntlG wird dem Anliegen der Unternehmen, den administ- rativen Aufwand im Gesetzesvollzug möglichst gering zu halten, ge- bührend Rechnung getragen. Der Kanton sorgt unter anderem dafür, dass die Zahl der anzusprechenden Anlaufstellen tief ist und dass die Formulare einheitlich und einfach ausgestaltet werden. Behörden und Verwaltung sorgen für rasche und einfache Verfahren. Periodisch ist zu prüfen, ob die Vorgaben des Gesetzes eingehalten werden. Es wird eine Regulierungsfolgeabschätzung eingeführt. Ihr werden alle Erlasse unterzogen, die nach Inkrafttreten des EntlG beschlossen werden. Als Ansprechpartnerin für Unternehmen wird eine neu zu schaffende Infor- mations- und Koordinationsstelle dienen (§§ 1–4 EntlG). Die Informa- tions- und Koordinationsstelle hat die folgenden Aufgaben zu erfüllen: – Erteilung von Auskünften – Ermittlung von zuständigen Behörden und Verwaltungsstellen und Mitteilung an Gesuchsteller – Einwirkung auf die Koordination der Verfahren und des Verkehrs zwi- schen Gesuchsteller, zuständigen Behörden und Verwaltungsstellen – Entgegennahme und Prüfung von Hinweisen betreffend Anpassungs- bedarf bei Vorschriften und Verfahren sowie Anregungen von Ver- besserungen im Sinne des EntlG – Berichterstattung über die Tätigkeit im Geschäftsbericht des Regie- rungsrates (§ 4 EntlG) – Koordination der Prüfung des geltenden Rechts und der Vorberei- tung der Gesetzes- und Verordnungsänderungen (§ 5 Abs. 4 EntlG)
– Erarbeitung von Richtlinien zuhanden der Direktionen für die Durch- führung der Regulierungsfolgeabschätzung und für die Prüfung des geltenden Rechts (§ 4 Abs. 1 EntlV) – Führung des Sekretariats der Kommission (§ 3 Abs. 5 EntlV). Die Aufgaben der Informations- und Koordinationsstelle sind vielfäl- tig und komplex. Das öffentliche Interesse und die Erwartungen der KMU an die Arbeit der Informations- und Koordinationsstelle sind gross und es werden möglichst rasch spürbare Ergebnisse gefordert. Die Unternehmen erwarten, dass ihre Interessen merkbar im Sinne des EntlG von der Verwaltung aufgenommen sowie kundenorientiert und effizient umgesetzt werden. Können die hohen Erwartungen nicht er- füllt werden, hätte dies negative Auswirkungen. Die für den Betrieb der Informations- und Koordinationsstelle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten sind bisher in der kantonalen Verwaltung nicht vorhanden. Diese müssen entsprechend erworben und aufgebaut werden. Zur Wahrnehmung der neuen Aufgaben ist zwingend eine Aufstockung der personellen Mittel erforderlich (vgl. Vorlage 4454, S. 14 [ABl 2007, 2296, S. 2309] sowie insbesondere RRB Nr. 1181/2010, Ziff. 2.2.2). Ohne ent- sprechende personelle Mittel und Fachwissen kann der Vollzug des EntlG nicht erfolgen. Die Einreihung der Stellen erfolgte nach der Methode der Verein- fachten Funktionsanalyse. Die Genehmigung der Stelleneinreihung ab Lohnklasse 17 durch das Personalamt liegt vor. Die Aufgaben der Informations- und Koordinationsstelle werden vom Bereich Standortförderung im Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) wahrgenommen. Zu diesem Zweck werden auf den Zeitpunkt der In- kraftsetzung des Gesetzes (1. Januar 2011) 1,0 Stelle Abteilungschef/in (Leiter/in Koordinationsstelle KMU-Entlastung, Klasse 18 VVO) und 1,0 Stelle Adjunkt/in (Projektleiter/in Koordinationsstelle KMU-Entlas- tung, Klasse 16 VVO), Letztere befristet auf zwei Jahre, neu geschaffen. Die durch die Stellenplanänderung entstehenden Mehrkosten sind im Voranschlag 2010 sowie im KEF 2010–2013 eingestellt. Der Kantonsrat hat eine Kürzung des Budgets 2010 des AWA um 0,5 Mio. Franken beschlossen. Das AWA wird die Einsparung im Rah- men der Umsetzung der Entlastungsgesetzgebung vornehmen, indem die Inkraftsetzung von EntlG und EntlV zu einem späteren Zeitpunkt als ursprünglich geplant erfolgt.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan des Amts für Wirtschaft und Arbeit werden mit Wirkung ab 1. Januar 2011 folgende Stellen neu geschaffen: Klasse VVO 1,0 Stelle Abteilungschef/in 18 (Leiter/in Koordinationsstelle KMU-Entlastung) 1,0 Stelle Adjunkt/in 16 (Projektleiter/in KMU-Entlastung, befristet bis 31. Dezember 2012)
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirek- tion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi