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Decision

RRB Nr. 1182/2013

Planungsprozess und Berichterstattungen 2014, Terminplanung

23 d’october 2013German6 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Oktober 2013

1182. Terminplanung für Planungsprozess und Berichterstattungen 2014

Erwägungen

1. Terminplan Geschäftsbericht 2013 (einschliesslich Jahresrechnung 2013) Der vorliegende Terminplan für den Geschäftsbericht 2013 entspricht im Wesentlichen dem Terminplan des Vorjahres. Die einzige bedeutende Abweichung besteht darin, dass die Information der Finanzkommission und der Medien über den Rechnungsabschluss wegen der Regierungs- ratsklausur vom 5./6. März 2014 erst am 13. März 2014 und damit eine Woche später stattfinden kann. Der fertiggestellte Geschäftsbericht soll noch vor Ostern versandt werden. Für die Erarbeitung des Geschäftsberichts 2013 ergibt sich folgende Terminplanung: 21. Januar 2014 Buchungsschluss allgemeiner Geschäftsverkehr 31. Januar 2014 Abgabe der Textteile des Geschäftsberichts (Staatskanzlei, Direktion der Justiz und des Innern, Sicherheitsdirektion, Finanzdirektion und Volkswirtschaftsdirektion) 31. Januar 2014 Abrechnungen von Ausgabenbewilligungen des Regierungsrates der Finanzverwaltung zugestellt 7. Februar 2014 Abgabe der Textteile des Geschäftsberichts (Gesundheitsdirektion, Bildungsdirektion, Baudirektion) 11. Februar 2014 Letzte Umsatzmeldungen gebucht (definitiver Abschluss für Buchungskreise) 21. Februar 2014 Provisorischer Rechnungsabschluss Kanton konsolidiert 25. Februar 2014 Definitiver Rechnungsabschluss Kanton konsolidiert 28. Februar 2014 Begehren auf Kreditübertragungen und Liste der bis Ende 2013 bewilligten Kreditüberschrei- tungen der Finanzverwaltung zugestellt 28. Februar 2014 Restliche Teile für Geschäftsbericht durch Direktionen und Staatskanzlei eingegeben 5. März 2014 Information des Regierungsrates über den Rechnungsabschluss

13. März 2014 Information der Finanzkommission und der Medien über den Rechnungsabschluss 13. März 2014 Kommentierter Finanzbericht-Entwurf zur Prüfung an Direktionen 17. März 2014 Stellungnahmen der Direktionen und Staats- kanzlei zum kommentierten Finanzbericht- Entwurf der Finanzverwaltung zugestellt 20. März 2014 Abgabe des konsolidierten Finanzberichts an Finanzdirektorin und Staatskanzlei 2. April 2014 RRB Geschäftsbericht 2013 3. April 2014 Information der Aufsichtskommissionen des Kantonsrates (Geschäftsprüfungs-, Finanz- und Justizkommission) über den Geschäftsbericht 2013 17. April 2014 Versand des Geschäftsberichts 2013

2. Terminplan Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2015–2018 und Budget 2015 Der zeitliche Rahmen des KEF-Prozesses wird durch drei Termine abgesteckt: Erstens findet am 5./6. März 2014 eine Klausurtagung des Regierungsrates zu den Richtlinien für den KEF 2015–2018 statt. Zwei- tens ist eine weitere Klausur des Regierungsrates für den 4./5. Juni 2014 vorgesehen, wenn die Überarbeitung des KEF beraten wird. Drittens finden vom 16. Juli bis 13. August 2014 wegen der Sommerferien keine Regierungsratssitzungen statt, die sitzungsfreie Zeit beginnt also eine Woche früher als im Vorjahr. Damit der Regierungsrat weiterhin einen Reservetermin für die materielle Festlegung vor den Sommerferien hat, erfolgt die materielle Festlegung eine Woche früher als im Vorjahr. Folglich müssen auch die Meldungen der Direktionen über die Verän- derungen gegenüber den Ersteingaben früher eingereicht werden; diese Eingaben stützen sich dann nicht nur auf den formellen Überarbeitungs- beschluss des Regierungsrates vom 11. Juni 2014, sondern aus Zeitgrün- den vor allem auf die Rückmeldungen aus der Regierungsratsklausur vom 4./5. Juni 2014. Der Einreichtermin der Direktionen für den KEF ist für den 22. Au- gust 2014 geplant, damit die Direktionsvorstehenden nach ihren Som- merferien noch über die Direktionsplanungen entscheiden können. Wie im Vorjahr werden der KEF 2015–2018 und der Budgetentwurf 2015 in der 38. Kalenderwoche beschlossen und die Medien in der Folgewoche informiert.

Für die Erarbeitung des KEF 2015–2018 und des Budgets 2015 ergibt sich folgende Terminplanung: 27. Januar 2014 KEF-Erklärungen zum KEF 2014–2017 vom Kantonsrat beschlossen 31. Januar 2014 Finanzieller Projektstand (Ist) und Projektion aller Nettoinvestitionen Hochbau an das Immobilienamt gemeldet 5./6. März 2014 Regierungsratsklausur Richtlinien zur Erstellung des KEF 2015–2018 und des Budgets 2015 12. März 2014 RRB Richtlinien zur Erstellung des KEF 2015–2018 und des Budgets 2015 19. März 2014 RRB Realisierungsreihenfolge der Netto- investitionen Hochbau 9. April 2014 RRB Nichtumsetzung KEF-Erklärungen zum KEF 2014–2017 mit Begründung 9. Mai 2014 KEF 2015–2018 eingegeben 4./5. Juni 2014 Regierungsratsklausur Überarbeitung KEF 2015–2018 11. Juni 2014 RRB Überarbeitung KEF 2015–2018 17. Juni 2014 Veränderungen gegenüber den Eingaben zum KEF 2015–2018 vom Mai 2014 eingereicht 2. Juli 2014 RRB Materielle Festlegung KEF 2015–2018 9. Juli 2014 RRB Materielle Festlegung KEF 2015–2018 (Reservetermin) 31. Juli 2014 Eingabe im zentralen Buchhaltungssystem SAP abgeschlossen 22. August 2014 Bereinigter KEF 2015–2018 sowie Begründungen von Entwicklungen eingereicht 17. September 2014 RRB Festlegung KEF 2015–2018 und Budget- entwurf 2015 Woche 39 Medienorientierung KEF (Termin noch offen) 10. Oktober 2014 Nachträge zum Budgetentwurf 2015 eingereicht 29. Oktober 2014 RRB Nachträge zum Budgetentwurf 2015 (Novemberbrief)

3. Terminplan Nachtragskredite 2014 Serien I und II Gemäss § 13 der Finanzcontrollingverordnung (FCV) sind die Anträ- ge für Nachtragskredite der Finanzdirektion auf den 15. April oder den 31. Juli einzureichen. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat die Nachtragskreditbegehren mit zwei Sammelvorlagen spätestens sechs Wochen nach den Einreichungsdaten. In dringlichen Fällen können während des ganzen Jahres ausserterminliche Nachtragskredite einge- reicht werden.

Gegenüber dem Vorjahr findet der Regierungsratsbeschluss zur I. Serie eine Woche später statt, weil die Finanzkommission nicht am 1. Mai informiert werden kann. Es wird folgender Terminplan festgelegt: 15. April 2014 Nachtragskredite der Serie I/2014 eingereicht 7. Mai 2014 RRB Nachtragskredite Serie I/2014 31. Juli 2014 Nachtragskredite der Serie II/2014 eingereicht 20. August 2014 RRB Nachtragskredite Serie II/2014

4. Terminplan Zwischenberichterstattungen 2014 I und II Gemäss § 22 FCV stellt die Finanzdirektion per 30. April und 31. Au- gust (Stichtage) in zwei Zwischenberichten das voraussichtliche Ergeb- nis der konsolidierten Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung dar. Der Regierungsrat beschliesst die Zwischenberichte spätestens innert sechs Wochen nach den Stichtagen. Daraus abgeleitet, wird folgender Terminplan festgelegt: 16. Mai 2014 Zwischenberichterstattung I/2014, Stand 10. Mai 2014, von den Direktionen eingereicht 4. Juni 2014 RRB Zwischenberichterstattung I/2014 15. September 2014 Zwischenberichterstattung II/2014, Stand 10. September 2014, von den Direktionen eingereicht 1. Oktober 2014 RRB Zwischenberichterstattung II/2014

5. Qualitätssicherung und Vorbereitung der Jahresabschlussarbeiten 2014 Im Hinblick auf den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht 2014 werden im Rechnungswesen vorbereitende Massnahmen durchgeführt. Diese Arbeiten umfassen neben der Abstimmung der kantonsinternen Transaktionen die Überprüfung der verbuchten Rücklagen der Verwal- tungseinheiten sowie der Jahresergebnisse und Gewinnverwendung 2013 der Anstalten. Dadurch kann ein Teil der Abschlussarbeiten vorver- schoben und der Aufwand am Jahresende vermindert werden. Das Vor- gehen hat sich in den letzten Jahren bewährt und ist im Grundsatz bei- zubehalten. Bisher war der Termin für den Zwischenabschluss jeweils mit Stichtag Ende August festgelegt. Zurzeit wird mit Vertretungen der Konferenz Chef Rechnungswesen über eine Verlegung des Stichtages diskutiert. Durch die Direktionsvertretungen in der Konferenz wird sichergestellt, dass die Controllingverantwortlichen der Direktionen über den Terminentscheid in Kenntnis gesetzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Erstellung des Geschäftsberichts 2013 (einschliesslich Jahres- rechnung 2013), des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2015–2018 und des Budgets 2015, der Nachtragskredite I und II im 2014 sowie der Zwischenberichterstattungen I und II im 2014 rich- ten sich nach den in den Erwägungen aufgeführten Terminplanungen.

II. Mitteilung an – die Geschäftsleitung, die Geschäftsprüfungskommission und die Finanzkommission des Kantonsrates – die obersten kantonalen Gerichte – die Finanzkontrolle – den Ombudsmann – den Datenschutzbeauftragten – die Direktionen des Regierungsrates, und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi