RRB Nr. 1182/2017
Gemeindewesen, Zweckverband Friedhof Andelfingen, Auflösung
13 da december 2017German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Dezember 2017
1182. Gemeindewesen (Zweckverband Friedhof Andelfingen)
Erwägungen
1. Die Politischen Gemeinden Adlikon, Andelfingen, Humlikon und Kleinandelfingen bildeten unter dem Namen «Zweckverband Friedhof Andelfingen» seit 1973 einen Zweckverband für den Betrieb des gemein- samen Friedhofs in Andelfingen und die Besorgung des Bestattungswe- sens (RRB Nr. 4528/1973). Im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (GG) und die damit einhergehenden zahlreichen Änderun- gen für den Zweckverband beantragte die Friedhofkommission mit Be- schluss vom 31. März 2017 den Gemeinderäten der Verbandsgemeinden Adlikon, Andelfingen, Humlikon und Kleinandelfingen die Auflösung des Zweckverbands und die Neuregelung der Zusammenarbeit der vier Ge- meinden in einem Anschlussvertrag. Die Gemeinderäte folgten dem An- trag und beantragten ihrerseits den Gemeindeversammlungen, die Auf- lösung des Zweckverbands gutzuheissen. Alle vier Gemeindeversamm- lungen der Verbandsgemeinden stimmten der Vorlage zu. Mit Schreiben vom 11. August 2017 ersuchte der Zweckverband Fried- hof Andelfingen den Regierungsrat um Kenntnisnahme der Auflösung des Zweckverbands.
2. Die Auflösung des Zweckverbands Friedhof Andelfingen gibt zu kei- nen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu nehmen. Die Akten des Zweckverbands sind von der Sitzgemeinde Andelfingen ins Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung hat sich nach dem Archivgesetz zu richten.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Von der Auflösung des aus den Politischen Gemeinden Adlikon, An- delfingen, Humlikon und Kleinandelfingen bestehenden Zweckverbands Friedhof Andelfingen per 31. Dezember 2017 wird Kenntnis genommen.
II. Die Akten des Zweckverbands sind von der Sitzgemeinde Andelfin- gen ins Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Archivgesetz.
III. Mitteilung an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Adlikon, Gemeindeverwaltung Adlikon, Unterdorfstrasse 1, 8452 Adlikon, den Ge- meinderat der Politischen Gemeinde Andelfingen, Gemeindeverwaltung, Thurtalstrasse 9, Postfach, 8450 Andelfingen, den Gemeinderat der Poli- tischen Gemeinde Humlikon, Gemeinderatskanzlei, Andelfingerstrasse 5, 8457 Humlikon, den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Kleinandel- fingen, Gemeinde Kleinandelfingen, Kanzleistrasse 2, Postfach, 8451 Klein- andelfingen, den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach, 8450 Andelfingen, sowie an die Gesundheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi