RRB Nr. 1184/2017
Anfrage Max Homberger, Wetzikon, betreffend die Luftmobilität der Kantonspolizei, Beantwortung
13 da december 2017German6 min
Source zh.ch
Anfrage Max Homberger, Wetzikon, betreffend die Luftmobilität der Kantonspolizei, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 278/2017
Sitzung vom 13. Dezember 2017
1184. Anfrage (Die Luftmobilität der Kantonspolizei) Kantonsrat Max Robert Homberger, Wetzikon, hat am 23. Oktober 2017 folgende Anfrage eingereicht: Im ZO vom 2. September 2017 stellte die Kapo ihre Luftschlagkraft dar. Wurde bis im Herbst 2015 bei Bedarf ein Heli gemietet, wird seither ein eigener betrieben. Weshalb? Im unerschlossenen Amazonasgebiet ist der Heli oft das einzige Trans- portmittel. Im Kanton Zürich ist kaum noch eine Hektare unerschlossen und zu Lande nicht erreichbar. Selbst die grossen, topografisch anspruchsvollen Kantone, wie Graubün- den, Wallis oder Bern, betreiben keine eigenen Heli. Sie mieten diese bei Bedarf ein. Zürich ist der einzige Kanton, der seinen eigenen Heli be- treibt, ihn jedoch nur zu 20% auslasten kann. Zu 80% wird er vermietet. Die freie Wildbahn der Heli-Szene ist ein hart umkämpfter Markt mit grossem Preisdruck. Weshalb der Kanton Zürich in diesem mitkämpft und die zivilen Betreiber konkurrenziert, ist nicht leicht ersichtlich. Durch die Vermietung würden «rund 80 Prozent des jährlichen Betriebs- aufwands von 550 000 Franken durch andere Kantone beglichen.» In «etwa zwei, drei Jahren» wäre ein neuer Heli fällig. Fragen an den Regierungsrat:
Erwägungen
1. Weshalb betreibt der Kanton Zürich als einziger einen eigenen Heli?
2. Welche Einsatzarten (tabellarische Darstellung) werden geflogen, und weshalb liegt eine Steigerung von 51 Einsätzen im Jahre 2014 auf deren 100 im laufenden Jahr vor?
3. Was kostete im Schnitt ein Einsatz im Jahre 2014 und was kostete er 2016?
4. Zu welchen Preisen verrechnet die Kapo Drittleistungen, und wo lie- gen diese im allgemeinen Preisumfeld zur zivilen Konkurrenz?
5. Welche Jahreskosten (Vollkostenrechnung) fallen beim neuen Heli an, aufgeschlüsselt nach Personalaufwand, Amortisation, technischem Un- terhalt und Lokalitäten? Welchen Beitrag werden die Drittleistungen beisteuern, und wieviel wird ein Flug den Kanton Zürich kosten?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Max Robert Homberger, Wetzikon, wird wie folgt be- antwortet: Aufgabe der Kantonspolizei Zürich ist es, die Sicherheit im Kanton Zürich zu gewährleisten. Um diesen Auftrag bestmöglich erfüllen zu kön- nen, steht ihr auch ein Helikopter als Spezialeinsatzmittel zur Verfügung. Der Helikopter ist gechartert und wird in einem Verbund mit verschie- denen Partnern genutzt. Durch dessen Zuhilfenahme gelang es in der Ver- gangenheit wiederholt, vermisste Personen zu lokalisieren und rechtzei- tig zu bergen. So konnte zuletzt am 24. November 2017 in einem Wald im Sihltal ein älterer, vermisster Mann in der Dämmerung mit der Wärme- bildkamera des Polizeihelikopters aufgefunden und dessen Überführung ins Spital veranlasst werden. Der Polizeihelikopter wurde auch im Zuge der Felsstürze von Bondo GR eingesetzt, die sich Ende August 2017 in den Bergeller Alpen ereigneten. Einerseits wurde mit dem am Helikopter in- stallierten Handyortungsgerät nach vermissten Wanderinnen und Wan- derern gesucht. Anderseits wurde im Auftrag des Bundesamtes für Lan- destopografie in der Abbruchzone die Geschiebemasse mit dem 3D-La- serscanner des Helikopters neu vermessen, um über genaues Datenma- terial unter anderem für die Einsatzkräfte am Boden zu verfügen. Von be- sonderem Nutzen ist der Polizeihelikopter auch bei der polizeilichen Be- gleitung von Grossanlässen wie beispielsweise der «Streetparade» oder dem «Züri Fäscht». Dabei werden aus der Luft die Personenströme über- wacht, um problematische Situationen, die zu Panikverhalten unter den Besuchenden führen könnten, zu verhindern und um die Fluchtwege offen zu halten (sogenanntes Crowd-Management). Im Weiteren sind bei Naturereignissen wie Hochwasser oder Feuer die Einsatzkräfte auf La- geeinschätzungen aus der Luft angewiesen. Alles in allem leistet der He- likopter sowohl der Kantonspolizei als auch zahlreichen Partnerorgani- sationen im Kanton Zürich (wie Gebäudeversicherung, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft) sowie weiteren Stellen wertvolle und unver- zichtbare Dienste. Zu Frage 1: Im Hinblick darauf, dass der Polizeihelikopter insbesondere bei Not- fällen und im Rahmen des Bevölkerungsschutzes eingesetzt wird, muss er jederzeit einsatzbereit und rasch verfügbar sein. Nur so ist sicherge- stellt, dass Einsätze ohne Aufschub und gezielt erfolgen können. Nament- lich bei der Suche nach Vermissten kann der Zeitfaktor entscheidend sein,
da ein unverzügliches Handeln mit dem Helikopter die Überlebenschan- cen der betroffenen Personen deutlich verbessert. Mit der heutigen Lö- sung, wonach der Polizeihelikopter in Dübendorf stationiert ist und vor- rangig der Kantonspolizei Zürich während 365 Tagen rund um die Uhr zur Verfügung steht, kann all dies gewährleistet werden. Wie bereits in der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 334/2012 betref- fend Polizeihelikopter im Kanton Zürich ausgeführt, wird der Polizeiheli- kopter zusammen mit verschiedenen Notfallorganisationen im Kanton Zürich und im Verbund mit den Kantonspolizeien Aargau, Appenzell Aus- serrhoden, Basel-Landschaft, Schwyz und St. Gallen sowie mit der Stadt- polizei Zürich genutzt. Im Weiteren bestehen mit zahlreichen inner- und ausserkantonalen Amtsstellen Vereinbarungen über den Einsatz des He- likopters im Rahmen des Bevölkerungsschutzes. Zusätzlich findet auch eine Zusammenarbeit mit weiteren Leistungserbringern der Luftfahrt, wie der Luftwaffe und den Flugrettungsdiensten, statt. Diese in der Pra- xis etablierte Verbundlösung hat vor allem den Vorteil, dass die Kosten auf mehrere Kooperationspartner verteilt werden. Zu Frage 2: Mit dem Polizeihelikopter werden vor allem folgende Einsatzarten ge- flogen: – Suche nach vermissten Personen: Insbesondere lassen sich Suchmann- schaften vor Ort rascher und effizienter zu den vermissten Personen führen, was die Suche wesentlich vereinfacht und personell entlastet. – Einsatzunterstützung: Lagebeurteilungen sowie Foto- und Filmdoku- mentationen aus der Luft, einschliesslich Übertragung von Live-Bil- dern zu den Einsatzleitungen (Übersichtsaufnahmen bei Grossscha- denlagen, «Crowd-Management», Detektion von Glutnestern, Feststel- lung von Umweltschäden) – Dokumentationen und georeferenzierte Vermessungen von Grossscha- denlagen oder Geländeteilen (Rutschungen, Wasserläufe, ausgedehnte Unfallstellen) – Zeitkritische Transporte von Spezialistinnen und Spezialisten wie Hun- deführerinnen und Hundeführern mit ihren Diensthunden, Interven- tionskräften oder polizeilichen Spezialistinnen und Spezialisten mit Ma- terial in unwegsames Gelände. Die Zunahme der Einsätze steht in Verbindung mit der Erweiterung des Einsatzspektrums des neuen Polizeihelikopters. So wurden Anfang 2016 eine kreiselstabilisierte Kamera bzw. Wärmebildkamera und ein 3D- Laserscanner nachgerüstet.
Zu Fragen 3 und 5: 2014 ergaben sich pro Flug Kosten von Fr. 7021 und 2016 solche von Fr. 7395. Der finanzielle Gesamtaufwand für den Flugbetrieb der Kantonspolizei betrug 2016 rund 1,91 Mio. Franken. Darin enthalten sind rund 0,77 Mio. Franken Personalaufwand und rund 1,14 Mio. Franken Sachaufwand. Der Sachaufwand setzt sich wie folgt zusammen: in Franken Operatives Leasing, einschliesslich Kerosin 682 925 Unterhalt, Versicherung usw. 36 549 Miete, einschliesslich Nebenkosten usw. für Räumlichkeiten 40 766 Kapitalfolgekosten (vor allem Amortisationen) 374 033 Die Erträge der zugunsten der Verbundpartner und anderer Dienst- leistungsbezüger erbrachten Dienstleistungen betragen jährlich rund die Hälfte des Sachaufwands. Zu Frage 4: Die Kantonspolizei verrechnet für Leistungen des Flugbetriebes zu- gunsten eines Verbundpartners einen Preis von Fr. 41 pro Flugminute. Allen anderen Bezügerinnen und Bezügern von entsprechenden Dienst- leistungen wird ein Betrag von Fr. 71 pro Flugminute in Rechnung ge- stellt. Die Kantonspolizei nimmt ihre polizeilichen Aufgaben aufgrund eines gesetzlichen Auftrages wahr. Sie ist daher nicht als Mitbewerberin von zivilen Helikopterunternehmen anzusehen. Der Polizeihelikopter ist zu- dem mit einer massgeschneiderten, hochspezialisierten Ausrüstung aus- gestattet. Unter diesen Umständen können Preisvergleiche mit zivilen Helikopterdienstleistern von vornherein nicht aussagekräftig sein. Letz- tere bieten keine vergleichbaren Dienstleistungen an und verfügen nicht über die gleichen technischen/operativen Einsatzmittel bzw. über beson- ders für deren Einsatz geschultes Personal.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi