Strassen, Wetzikon, 770 Usterstrasse, Ersatzneubau Überführung SBB Usterstrasse, zusätzliche gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. November 2024
1186. Strassen (Wetzikon, 770 Usterstrasse, Ersatzneubau Über- führung SBB Usterstrasse, zusätzliche gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Baudirektion hat mit Verfügung Nr. 1306/2023 eine Ausgabe von Fr. 840 000 für das Massnahmenprojekt «BK Usterstrasse», Ersatzneu- bau SBB-Überführung, Objekt Nr. 121-006, und Erweiterung Radweg, SIA-Phasen 31–33, bewilligt. Die Vereinbarung vom Juli 2021 über die Kostenbeteiligung zwischen den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und dem Kanton Zürich, ver- treten durch die Baudirektion, legt fest, dass die gesamten Investitions- kosten für die Erstellung des Bauwerks zu 75% von den SBB und zu 25% vom Kanton Zürich getragen werden. Der Kanton Zürich übernimmt bis 2024 die Vorfinanzierung des Projekts. Die SBB haben sich ver- pflichtet, ihren Anteil der Investitionskosten für die Jahre 2021 bis 2024 ab 2025 auszugleichen. Für die nun einzuleitende SIA-Phase 41 (Ausschreibung), die im Rah- men des Bauprojekts bearbeitet wird, sind zusätzliche Aufwendungen erforderlich geworden. Gegenüber der bewilligten Ausgabe verursacht dies Mehrkosten von Fr. 210 000.
B. Zusätzliche Ausgaben Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der gesamten Ausgaben gemäss Kostenzusammenstellung vom 24. September 2024 wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgaben Ausgaben stehende Ausgaben in Franken in Franken summe in Franken Technische Arbeiten 840 000 210 000 1 050 000 Total 840 000 210 000 1 050 000 Für die Mehrkosten ist eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 210 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b und d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zu bewilligen.
In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 1 050 000 mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken
Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 100% 1 050 000 1 050 000 Erneuerung Staatsstrassen Total 100% 1 050 000 1 050 000 Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 30 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz Betrag in Franken in Franken in Franken Erneuerung Staatsstrassen 100% 1 050 000 4 000 2,5% 26 000 Zwischentotal 4 000 26 000 Total 100% 1 050 000 30 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84D-50114, Wetzikon, 770 Usterstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2024 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025– 2028 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Massnahmenprojekt «BK Usterstrasse», Ersatzneubau SBB-Überführung, Objekt Nr. 121-006, und Erweiterung Radweg in der Gemeinde Wetzikon wird zur Ausgabenbewilligung gemäss Verfügung der Baudirektion Nr. 1306/2023 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 210 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 1 050 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2021)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli