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Decision

RRB Nr. 1187/2017

Fremdkapitalaufnahmen 2018, Ermächtigung

13 da december 2017German3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Dezember 2017

1187. Fremdkapitalaufnahmen 2018 (Ermächtigung)

Erwägungen

Das Jahr 2017 wies Fremdkapitalfälligkeiten von 1,2 Mrd. Franken auf. Im Weiteren wurde gemäss Budget 2017 mit einem Finanzierungsbedarf von rund 350 Mio. Franken aus der Erfolgsrechnung und der Investitionsrech- nung gerechnet. Diese Finanzierungsbedürfnisse von rund 1,55 Mrd. Fran- ken wurden mit einer Anleihe über 275 Mio. Franken, der grossen Liqui- dität und kurzfristigen Aufnahmen am Geldmarkt abgedeckt. Ende 2017 setzt sich das am Kapitalmarkt aufgenommene Fremdkapital wie folgt zusammen: In Mio. Franken 2017 in % 2016 in % Kassenscheine 400,0 10,7 400,0 8,6 Darlehen mit festem Zinssatz 250,0 6,7 250,0 5,3 Staatsanleihen mit variablem Zinssatz 0,0 0,0 700,0 15,0 Staatsanleihen mit festem Zinssatz 3099,0 82,6 3324,0 71,1 Total 3749,0 100,0 4674,0 100 In Einklang mit den seinerzeitigen Vertragsbedingungen sind 2018 eine Privatplatzierung mit festem Zinssatz über 7 Mio. Franken und ein Dar- lehen mit festem Zinssatz über 200 Mio. Franken zurückzuzahlen. Damit beziffern sich die Fremdkapitalfälligkeiten 2018 auf insgesamt 207 Mio. Franken: Gläubiger Volumen Zins Laufzeit Privatplatzierung 7,0 Mio. Franken 0,373% 2013 – 1.2.2018 Darlehen 200,0 Mio. Franken 2,0775% 2010 – 9.4.2018 Nach heutiger Schätzung beträgt der Finanzierungsbedarf 2018 aus der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung rund 375 Mio. Franken. Zusammen mit den Fremdkapitalfälligkeiten von 207 Mio. Franken be- ziffert sich der zu refinanzierende Betrag 2018 somit auf beinahe 600 Mio. Franken. Das Jahr 2018 weist wiederum planerische Unsicherheiten auf. Deshalb ist eine entsprechende Reserve in die Ermächtigung zur Auf- nahme von Fremdkapital einzustellen. 2018 sollen höchstens 750 Mio. Fran- ken am Kapitalmarkt aufgenommen werden. Kapitalaufnahmen im mittel- und langfristigen Laufzeitenbereich sol- len hierbei wie üblich in Form von öffentlichen Anleihen (in Form der Fest- übernahme auf kompetitiver Basis) oder Darlehen aufgenommen wer- den. In Einklang mit den jeweiligen Aussichten am Kapitalmarkt können sämtliche Laufzeiten berücksichtigt werden, wobei mittel- bis langfristige Kapitalaufnahmen zu bevorzugen sind und einer ausgewogenen Fällig-

keitsstaffelung gebührend Rechnung zu tragen ist. Wie in den Vorjahren ist bei der Begebung von Staatsanleihen wiederum ein Emissionsvolumen von mindestens 200 Mio. Franken pro Anleihe und bei Darlehen min- destens 50 Mio. Franken anzustreben. Gemäss § 58 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung ist für die Aufnahme von langfristigen Mitteln der Regierungsrat zuständig. Um das Emissionsverfahren zu vereinfachen, insbesondere zur Schaffung einer höheren Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung, ist die Finanzdirektion zu ermächtigen, mittel- und langfristige Fremdgelder bis zum Gesamtbetrag von höchstens 750 Mio. Franken aufzunehmen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, 2018 auf dem Weg der Anlei- hensemission und von Darlehensaufnahmen Fremdkapital im Gesamt- betrag von höchstens 750 Mio. Franken aufzunehmen und die Konditio- nen zu vereinbaren.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi