RRB Nr. 1200/2023
Strassen, Zürich, Winterthurerstrasse, Projektgenehmigung
25 d’october 2023German3 min
Source zh.ch
Strassen, Zürich, Winterthurerstrasse, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Oktober 2023
1200. Strassen (Zürich, Winterthurerstrasse, Projektgenehmigung)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 20. April 2023 (eingereicht am 30. August 2023) das Projekt für den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestelle «Tierspital» an der Winterthurerstrasse (Bau Nr. 20 144), Zürich, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig er- suchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Winterthurerstrasse ist im Projektperimeter als kantonale Haupt- verkehrsstrasse (HVS 30012.5) klassiert. Entlang ihr verläuft eine regio- nal klassierte Veloroute. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 43 StrG, weshalb das Projekt der Genehmigung durch den Regierungsrat unterliegt (§ 45 Abs. 3 StrG). Das Projekt sieht vor, die Bushaltestelle «Tierspital» hindernisfrei aus- zubauen. Es handelt sich um eine Tramersatz- und Nachtbushaltestelle, weshalb keine Betonplatte erstellt wird. Die Haltekante wird auf der ge- samten Länge von 25 m auf eine Höhe von 22 cm angehoben. Haltende Busse können von anderen Verkehrsteilnehmenden überholt werden, wes- halb mit keinen Einschränkungen des Verkehrsflusses zu rechnen ist. Der Baubeginn ist für den Herbst 2023 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 24. August 2021 Stellung genommen und keine Bemerkungen angebracht. Die praktische Leistungsfähigkeit des moto- risierten Individualverkehrs wird durch die Massnahme wie erwähnt nicht vermindert. Insofern ist das Vorhaben vereinbar mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101). Da an der Strassenoberfläche nur geringfügige Anpassungen ohne Aus- wirkungen auf die Umgebung vorgesehen sind, hat die Stadt Zürich auf die Durchführung des Mitwirkungs- sowie des Auflageverfahrens gemäss §§ 13 Abs. 1 und 17 Abs. 5 StrG verzichtet. Die Vorsteherin des Tiefbau- und Entsorgungsdepartementes hat gestützt auf die massgebenden Be- stimmungen des Reglements über Organisation, Aufgaben und Befug- nisse der Stadtverwaltung (AS 172.101) mit Verfügung Nr. 17395 vom 4. Ap- ril 2023 das Projekt festgesetzt. Die Ausgaben wurden am 6. September 2023 durch die Leitung Geschäftsbereich «Planung und Projektierung» des Tiefbauamtes Stadt Zürich bewilligt. Einer Genehmigung des Pro- jekts steht nichts entgegen.
Die Gesamtkosten für den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestelle «Tierspital» an der Winterthurerstrasse betragen voraussichtlich Fr. 165 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke) und können vollumfänglich der Baupauschale belastet werden. Nach Vorlage der definitiven Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestelle «Tier- spital» an der Winterthurerstrasse in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli