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Nutzung des Baubereichs II, Hohlstrasse, Zürich, Grundsatzentscheid zum weiteren Vorgehen, Auftrag

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Oktober 2021

1207. Nutzung Baubereich II, Hohlstrasse, Zürich (Planung, Auftrag)

Erwägungen

Ausgangslage Das ehemalige Güterbahnhofareal in Zürich Aussersihl (Kat.-Nr. AU7037) wurde gestützt auf § 2 des Gesetzes für ein Polizei- und Justiz- zentrum vom 7. Juli 2003 (PJZG, LS 551.4) erworben. Das Ziel war, die zentralen Abteilungen der Kantonspolizei und der Strafverfolgungsbe- hörden, die Ausbildungseinrichtungen der Polizei, das Polizeigefängnis sowie ein weiteres Bezirksgefängnis des Bezirks Zürich an einem Stand- ort zusammenzuführen. Das Areal wurde dem Verwaltungsvermögen ge- widmet. Für zwei Baubereiche (Baubereiche I und II) wurde ein kanto- naler Gestaltungsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung erarbeitet und am 15. März 2007 festgesetzt.

Im Verlaufe der Planung und Realisierung des PJZ wurde ersichtlich, dass sämtliche Aufgaben des PJZ dank Projektoptimierungen auf dem Baubereich I verwirklicht und eine genügende Reserve für eine zukünf- tige Gebäude- und Nutzungserweiterung innerhalb dieses Baubereichs sichergestellt werden können. § 6 PJZG sieht vor, dass solange und so- weit das Areal für den gesetzlichen Zweck des PJZ nicht benötigt und dessen Erfüllung dadurch nicht erschwert wird, andere Nutzungen gestat- tet sind. Zuständig für den Entscheid ist der Regierungsrat. Mit RRB Nr. 183/2019 wurden die für das PJZ nicht mehr benötigten Flächen ins Finanzvermögen übertragen. Der Baubereich II mit einem Perimeter von 23 319 m² und einem über- baubaren Bereich von 15 771 m² bildet die letzte grosse strategische Re- serve des Kantons in der Stadt Zürich mit ausgezeichneten Anbindungen an den öffentlichen Verkehr. Daher soll der Baubereich II im Eigentum des Kantons verbleiben und einer öffentlichen Nutzung zugeführt wer- den. Das Immobilienamt hat verschiedene Nutzungsmöglichkeiten über- prüft.

Nutzungsevaluation und -entscheid Der Baubereich II kann gemäss kantonalem Gestaltungsplan für öf- fentliche Nutzungen sowie für Wohnen, Handels- und Dienstleistungs- betriebe, Verwaltungen und mässig störende Gewerbebetriebe verwen- det werden. Nutzungen, die ein grosses Aufkommen von motorisiertem Individualverkehr auslösen, sind nicht gestattet. Analysiert und bewertet wurden zahlreiche Nutzungsideen, darunter Bedarfe der Bildungsdirektion, Anmietreduktionen kantonaler Büro- flächen sowie aufgrund einer Anfrage der Cargo Sous Terrain AG (CST) die Realisierung eines City-Logistik-Hubs. Das starke Bevölkerungswachstum in den kommenden rund 25 Jahren hat Auswirkungen auf den Schulraum. Gemäss neusten Prognosen leben im Kanton Zürich bis im Jahr 2050 zwei Millionen Menschen. Gestützt auf diese Prognose benötigen die Zürcher Mittelschulen rund 6000 zu- sätzliche Plätze für Schülerinnen und Schüler. Der Bedarf soll vor allem durch die Bereitstellung neuer Kantonsschulen am rechten und linken Zürichseeufer sowie im Glattal gedeckt werden. Aufgrund der für die Pla- nungen benötigten Zeit entsteht zwischenzeitlich, von 2022 bis 2033, ein besonders grosser Raumbedarf. Dieser wird voraussichtlich ab 2033 wie- der abnehmen. Deshalb wurden die Standortbestimmung und Planung von temporär nutzbarem Schulraum für rund 2000 Schülerinnen und Schüler in der Nähe bestehender Mittelschulen in Angriff genommen.

In der Stadt Zürich ist der Druck für zusätzlichen Schulraum für die Mittelschulen sehr gross. Mit dem Bezug der Militärkaserne durch das Bildungszentrum für Erwachsene, voraussichtlich per Schuljahr 2026/2027, wird das Schulhaus Riesbach neu durch das Literaturgymnasium genutzt werden. Dadurch wird im Campus Rämibühl zusätzlicher Platz für rund 700 Schülerinnen und Schüler am Realgymnasium und am Mathematisch-­ Naturwissenschaftlichen Gymnasium geschaffen. Notwendig sind je- doch weitere, zusätzliche Flächen. Unter Kapazitätsdruck steht zurzeit besonders die Kantonsschule Wiedikon. Aufgrund der Stadtentwicklung in den letzten Jahren besuchen mehr Kinder und Jugendliche aus den un- mittelbar betroffenen Quartieren Wiedikon, Aussersihl, Albisrieden und Altstetten die Schule im Kreis 3. Für die Belegung wird zeitnah ein an- gemessenes und gut funktionierendes Schulraumprovisorium für bis zu 650 Schülerinnen und Schüler benötigt, vor allem auch für den dringend benötigten zusätzlichen Schulraum für mehr Fachmittelschülerinnen und -schüler. Der Baubereich II eignet sich aufgrund der Lage mit sehr guter Erschliessung durch den S-Bahnhof Hardbrücke sowie die Tram- und Bushaltestelle Hardplatz besonders gut als Mittelschulstandort. Daher soll auf dem Baubereich II der dringende Bedarf gedeckt werden, indem zuerst eine provisorische und später eine definitive Mittelschule geplant und verwirklicht wird. Der Regierungsrat hat das Potenzial des von CST geplanten neuartigen Systems für den unterirdischen Gütertransport erkannt und misst dem Vorhaben grosse Bedeutung zu. Eine Nutzung durch die CST auf dem Baubereich II kann jedoch nicht mitberücksichtigt werden, da dieser für beide Nutzungen nicht ausreicht.

Lösungsansatz für die Projektentwicklung Bis Ende 2021 wird für den Baubereich II eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Im Rahmen dieser Planung sollen die Schulraumprovisorien unter Berücksichtigung der Lage einer definitiven Mittelschule verortet werden können. Als Grundlage dient ein identisches Raumprogramm wie für das Provisorium der Kantonsschule Uetikon am See. Aus pädagogi- scher Sicht soll sichergestellt werden, dass das Schulraumprovisorium gut organisiert ist und der Unterricht in gleicher Qualität wie in einem defi- nitiven Schulhaus durchgeführt werden kann. Die Bauten sollen, wenn möglich, bis zum Schuljahresbeginn 2024/2025 bezugsbereit sein. Weiter sollen im Rahmen der Machbarkeitsstudie Lage und Umfang der defini- tiven Mittelschule bestimmt werden. Mit dem Ziel einer haushälterischen Nutzung des Bodens soll die gemäss kantonalem Gestaltungsplan fest-

gesetzte maximale Ausnutzungsfläche möglichst ausgeschöpft werden. Daher wird die Baudirektion beauftragt, neben einer neuen Mittelschule weitere Nutzungen (ausser CST) auf dem Baubereich II zu prüfen und zu planen. Der Baubereich II verbleibt zur Gewährleistung künftiger kantonaler Aufgaben vorerst im Finanzvermögen. Die Widmung der Teilareale für künftige kantonale Aufgaben bzw. deren Übertragung ins Verwaltungs- vermögen erfolgt mit den Objektkrediten für jeweilige Vorhaben.

Auf Antrag der Baudirektion, der Bildungsdirektion und der Volkswirtschaftsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Baudirektion wird beauftragt, auf dem Baubereich II von Kat.-­ Nr. AU7037 an der Hohlstrasse in Zürich eine Mittelschule zu planen.

II. Die Baudirektion wird beauftragt, neben Schulraum für die Mittel- schulen weitere Nutzungen auf dem Baubereich II zu prüfen.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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