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Decision

RRB Nr. 1211/2016

Anfrage Robert Brunner, Steinmaur, betreffend Verkehrskreisel mit Lichtsignal, Beantwortung

14 da december 2016German4 min

Source zh.ch

Anfrage Robert Brunner, Steinmaur, betreffend Verkehrskreisel mit Lichtsignal, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 337/2016

Sitzung vom 14. Dezember 2016

1211. Anfrage (Verkehrskreisel mit Lichtsignal) Kantonsrat Robert Brunner, Steinmaur, hat am 24. Oktober 2016 fol- gende Anfrage eingereicht: In Dielsdorf ist der Rückbau eines Kreisels geplant. Auf der Schwenkel- bergstrasse zwischen dem Kreisel beim COOP und dem Kreisel auf der Wehntalerstrasse staut sich jeweils während den Hauptverkehrszeiten der Verkehr. In Oftringen wurde in einer ähnlichen Situation zur Kapazitäts- erhöhung ein Kreisel mit Lichtsignalen für 3 Einfahrten versehen. Die Einfahrt mit der schwächsten Frequenz (analog Einmündung Südstrasse in die Wehntalerstrasse in Dielsdorf) hat kein Lichtsignal. Kürzlich be- richtete der «Zürcher Unterländer», dass auch im Kanton Zürich ein Kreisel zur Busbevorzugung mit einem Lichtsignal ausgerüstet wurde. Der Vorteil der Ausrüstung eines Kreisels mit Lichtsignal wäre der, dass das Lichtsignal nur dann aktiv ist, wenn Stausituationen auftreten, also während der Hauptverkehrszeit. Im Weiteren würden die Kosten für den Rückbau entfallen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um Beantwor- tung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie hoch ist der Kostenvoranschlag für den Rückbau des Kreisels an der Wehntalerstrasse in Dielsdorf inklusive Lichtsignal-Ausrüstung? Gibt es eine Kostenbeteiligung für die Gemeinde Dielsdorf, falls ja, wie hoch?

2. Wie hoch wären die Kosten, wenn der Kreisel mit einer Lichtsignal- anlage für drei Einfahrten ausgerüstet würde (ohne Einfahrt Süd- strasse)? Wie hoch wäre dann die Kostenbeteiligung der Gemeinde Dielsdorf?

3. Welche Gründe sprechen dagegen, den Kreisel nur mit einer Licht- signalanlage auszurüsten?

4. Gibt es Erfahrungszahlen, zum Beispiel aus Oftringen, wie die Kapa- zität einer Kreuzung ist, konventionell mit einer Lichtsignalanlage oder als Kreisel mit einer Lichtsignalanlage?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Robert Brunner, Steinmaur, wird wie folgt beantwortet: Die beiden in der Anfrage genannten Kreisel waren bereits Gegen- stand der Anfrage KR-Nr. 269/2016 betreffend Rückbau von Kreiseln. Die Beantwortung des Regierungsrates hat nach wie vor Gültigkeit. Wie dort bereits ausgeführt, befinden sich diese Projekte erst in einem frühen Planungsstadium, weshalb konkrete Aussagen zur Ausgestaltung dieser Knoten und zu den damit verbundenen Kosten zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sind. Zu Fragen 1 und 2: Die beiden in der Anfrage genannten Kreisel werden in den nächsten Jahren aufgrund der Belastung erneuerungsbedürftig sein. Angesichts der zu erwartenden Siedlungsentwicklung im Umfeld dieser Verkehrsachse ist nicht auszuschliessen, dass die für die heutige Verkehrsmenge dimen- sionierten Kreisel überlastet sein werden. Bei dieser Ausgangslage wer- den derzeit die kantonalen und kommunalen verkehrlichen Bedürfnisse erfasst und Varianten für die zukünftige Gestaltung dieser Knoten ge- prüft. Der Umfang der erforderlichen Anpassungen wird im weiteren Verlauf des Planungsprozesses ermittelt. Grundsätzlich richtet sich der Kostenteiler bei Erstellung und Sanierung zwischen Kanton und Ge- meinde nach dem Verhältnis der Anschlüsse von Gemeinde- bzw. Kan- tonsstrassen. Zu Fragen 3 und 4: Insgesamt bewähren sich Kreisel sehr gut. Sie stellen einen konstan- ten Verkehrsfluss aus allen Richtungen sicher und sind im Betrieb günstig. Verteilt sich aber die Verkehrsmenge ungleich und sind einzelne Äste regelmässig überlastet, kann ein reibungsloser Ablauf nicht mehr sicher- gestellt werden. In diesen Fällen muss entweder die Kapazität des Kreisels ausgebaut werden oder es drängt sich ein Ersatz durch eine Verkehrs- regelungsanlage und Abbiegespuren auf. Kreisel mit Lichtsignalen aus- zustatten, bringt hingegen keine wesentliche Verbesserung der Situation, da die Kapazität des Kreisels dadurch nicht gesteigert wird. Werden stark belastete Äste mit einem Lichtsignal geregelt, kann es auf diesen zu grösseren Rückstaus kommen. Ausser der Priorisierung der Busse des öffentlichen Verkehrs ergeben sich keine Vorteile für das Gesamtver- kehrssystem.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi