Regionales Altersheim Embrachertal, Sanierung und Erweiterung, Kostenanteil
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. August 2009
1214. Regionales Altersheim Embrachertal (Sanierung und Erweiterung)
Erwägungen
Der Zweckverband Regionales Altersheim Embrachertal mit den Ge- meinden Embrach, Freienstein-Teufen, Lufingen, Oberembrach und Rorbas betreibt in Embrach ein Altersheim mit 47 Plätzen und elf Alterswohnungen. Das Altersheim wurde 1982 erstellt und seither nie umfassend saniert. Die Anlage weist altersbedingt erhebliche bauliche und technische Mängel auf, die behoben werden müssen. Zudem haben Bedarfsabklärungen ergeben, dass in Zukunft die Nachfrage an Be- wohnerplätzen im Zweckverbandsgebiet ansteigen wird. Das Regio- nale Altersheim Embrachertal soll aus diesen Gründen saniert und um 30 Plätze auf 77 Bewohnerplätze erweitert werden. Im Detail sind folgende bauliche Massnahmen geplant: – Erweiterungsbau: Neben dem bestehenden Altersheim wird ein viergeschossiger Er- weiterungsbau erstellt. Dieser ist durch einen Zwischenbau mit dem Altbau verbunden. Der Neubau umfasst im Erdgeschoss eine Fahrzeug- Einstellhalle, im 1. Obergeschoss die Räume der Administration, den Empfang sowie die Cafeteria. Im 2. und 3. Obergeschoss werden insge- samt 24 neue Bewohnerzimmer mit eigener Nasszelle eingerichtet. Im Zwischenbau befinden sich die Aufenthalts- und Essräume für die Be- wohnerinnen und Bewohner sowie Nebenräume. – Umnutzung Altbau: Im Altbau werden im Erdgeschoss durch Umnutzungen Aufenthalts- bereiche für das Personal, ein Coiffeurraum, ein Sitzungszimmer sowie Therapieräume geschaffen. Zudem wird die Hauptküche vergrössert. In den bestehenden Wohngruppen im 2. bis 4. Obergeschoss werden durch Umnutzungen sechs zusätzliche Bewohnerzimmer eingerichtet. Zusätz- lich werden die bestehenden Aufenthalts- und Essbereiche durch An- bauten vergrössert. Die elf Alterswohnungen werden saniert, sind aber nicht Bestandteil des Kostenvoranschlages, da diese nicht staatsbeitrags- berechtigt sind. – Sanierung Altbau: Die haustechnischen Anlagen im Altbau werden erneuert und der Bau den feuerpolizeilichen Vorschriften angepasst. Die Räume werden einer Pinselsanierung unterzogen. Die Gebäudehülle wird instand ge- stellt und die Verbundraffstoren ersetzt. Die Holzschnitzelheizung wird vergrössert und angepasst.
Der Zweckverband Regionales Altersheim Embrachertal hat für das Vorhaben eine Totalunternehmer-Submission durchgeführt, aus der die p-4 AG, Zug, als Siegerin hervorging. Die Kosten der Massnahmen be- tragen gemäss Kostenvoranschlag vom März 2008 Fr. 12 689 000 (Ko- stenstand 1. April 2007, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: BKP Kostenvoranschlag davon beitragsberechtigt 1 Vorbereitungsarbeiten Fr. 689 500 Fr. 579 000 2 und 3 Gebäude und Betriebseinrichtungen Fr. 10 116 000 Fr. 8 686 140 4 Umgebung Fr. 221 000 Fr. 135 000 5 Baunebenkosten Fr. 1 080 500 Fr. 75 000 9 Ausstattung Fr. 582 000 Fr. 582 000 Total (einschliesslich MWSt 7,6%) Fr. 12 689 000 Fr. 10 057 140
Die Baudirektion hat das Vorhaben geprüft. Sie beurteilt die Sanie- rungsmassnahmen und die Kosten als angemessen. Die beitragsberech- tigten Kosten betragen gemäss Gutachten des Hochbauamtes vom 15. April 2009 insgesamt Fr. 10 057 140. Der endgültige Anteil der beitrags- berechtigten Kosten wird aufgrund der Schlussabrechnung ermittelt. Gemäss § 2 des Gesetzes über die Beitragsleistungen des Staates für Altersheime sowie Heime, Eingliederungsstätten und Werkstätten für Invalide vom 4. März 1973 leistet der Staat den politischen Gemeinden und Gemeindeverbindungen nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit Kostenanteile bis zu 40% der beitragsberechtigten Ausgaben an eigene, öffentliche Altersheime sowie Leistungen, die sie für Altersheime von öffentlich-rechtlichen oder privaten gemeinnützigen Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit ausrichten. Der Kostenanteil bemisst sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der letzten Jahre in den zum Einzugsgebiet des Regionalen Altersheimes Embrachertal gehörenden Gemeinden. Der massgebliche Finanzkraftindex für das Regionale Altersheim Embrachertal beträgt 114; bei einem gültigen Beitragssatz von 10% und beitragsberechtigten Kosten von Fr. 10 057 140 ergibt sich ein Kostenanteil von Fr. 1 005 714. Der Staatsbeitrag geht zulasten des Kontos 6500.5640, Investitions- beiträge an öffentliche Unternehmungen. Im Budget 2009 sind für das Vorhaben Fr. 300 000 eingestellt. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2009–2012 sind für das Jahr 2010 Fr. 600 000 einge- stellt. Der restliche Betrag ist im KEF bzw. in der Investitionsplanung der Gesundheitsdirektion für das Jahr 2011 enthalten.
Gemäss IPSAS errechnen sich die Kapitalfolgekosten wie folgt: Staatsbeitrag Kapitalfolgekosten Kalkulatorische Zinsen Abschreibung (3,25% von Fr. 502 857) (3,5%) Fr. Fr. Fr. Staatsbeitrag 1 005 714 16 343 35 200 Total Staatsbeitrag 1 005 714 Total Kapitalfolgekosten 51 543 Der gewährte Kostenanteil ist gegebenenfalls an die Änderung der Pflegefinanzierung gemäss revidiertem Krankenversicherungsge- setz (KVG; SR 832.10; Bundesgesetz vom 13. Juni 2008 über die Neu- ordnung der Pflegefinanzierung, Inkraftsetzung voraussichtlich auf den 1. Juli 2010) anzupassen. Der Kostenanteil an das Regionale Altersheim Embrachertal ist deshalb unter dem Vorbehalt zu entrichten, dass der Beitrag bei einer späteren Anpassung der kantonalen Pflegefinanzie- rungsbestimmungen an das KVG in Revision gezogen werden kann. Nachdem Investitionen in Bauten der Gesundheitsversorgung auf eine langfristige Nutzungsdauer angelegt sind, ist die gemäss § 12 Abs. 2 Staatsbeitragsverordnung geltende grundsätzliche Beschränkung der Zweckbindung des Staatsbeitrages auf 20 Jahre aufzuheben und die Zweckbindung auf unbestimmte Zeit zu veranschlagen.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Sanierung und Erweiterung des Regionalen Altersheimes Embrachertal wird genehmigt.
II. An die beitragsberechtigten Kosten von Fr. 10 057 140 (Kostenstand 1. April 2007) wird ein Kostenanteil von 10% bzw. Fr. 1 005 714 zuge- sichert. Dieser Betrag erhöht oder vermindert sich entsprechend der Entwicklung des Zürcher Baukostenindexes. Der Kostenanteil wird unter dem Vorbehalt einer späteren Änderung der kantonalen Pflege- finanzierungsbestimmungen ausgerichtet.
III. Die Ausgaben gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6500, Langzeitversorgung.
IV. Die Beschränkung der Zweckbindung des Kostenanteils auf 20 Jahre wird in Anwendung von § 12 Abs. 2 Staatsbeitragsverordnung aufgehoben.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen An- trag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an den Zweckverband Regionales Altersheim Em- brachertal, Dorfstrasse 9, 8424 Embrach (E), sowie an die Finanzdirek- tion, die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi