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Anfrage Urs Dietschi, Lindau, betreffend Trinkwasserpotenzial Flugplatz Dübendorf, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 221/2014

Sitzung vom 19. November 2014

1216. Anfrage (Trinkwasserpotenzial Flugplatz Dübendorf) Kantonsrat Urs Dietschi, Lindau, hat am 8. September 2014 folgende Anfrage eingereicht: Die Grundwasserkarte weist für das Flugplatzareal Dübendorf im südlichen Bereich ein Gebiet mittlerer Grundwassermächtigkeit aus. Die- ser Bereich im Flugplatzareal ist weitgehend ungedüngt und weist nur geringfügigen Ackerbau auf. Im angrenzenden Bereich hat es Grund- wasserfassungen. Das Grundwasser hat exzellente Qualität bezüglich Nitrat oder Pestitziden und könnte weite Teile des Glatttals mit Trink- wasser von einmaliger Qualität versorgen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beant- wortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie beurteilt der Regierungsrat das Potential das Grundwasservor- kommens im Bereich des Flugplatzes Dübendorf bezüglich Qualität und Verfügbarkeit?

2. Ist der Regierungsrat bereit, sich dafür einzusetzen, dass dieses Grund- wasservorkommen in exzellenter Qualität der Bevölkerung im Glatt- tal nutzbar gemacht wird?

3. Ist der Regierungsrat bereit, sich im Rahmen der Umnutzung des Flug- platzes Dübendorf für den Erhalt dieser einmaligen Ressource mit Schutzmassnahmen einzusetzen?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Urs Dietschi, Lindau, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Das mittlere Glattal weist ausgesprochen komplexe hydrogeologische Verhältnisse mit verschiedenen Grundwasserstockwerken auf. Der ver- hältnismässig oberflächennahe, von Südosten gegen Nordwesten flies- sende Grundwasserstrom von Hegnau wird mit den beiden Trinkwasser- fassungen Stiegenhof 1 und 2 (Grundwasserrecht GWR g 3-4) sowie mit der Fassung Wydacher (GWR g 3-5) für die Wasserversorgung der Stadt Dübendorf genutzt. Im östlichen Flughafenbereich weist der Grund-

wasserstrom eine Mächtigkeit von rund 20 m auf und keilt dann bis in den Bereich der Flughafengebäude aus. Unter diesem Grundwasserstrom von Hegnau erstreckt sich ungefähr ab Mitte Flugfeld in nordwestlicher Richtung ein zweites, in rund 30 m Tiefe liegendes Grundwasservorkom- men, das mit der Fassung Eglishölzli 1 (GWR g 3-8) genutzt wird. Die- ses Wasser dient ebenfalls der Trinkwasserversorgung von Dübendorf. Schliesslich gibt es im Gebiet nordöstlich des Flugplatzes gegen Wangen hin in rund 100 m Tiefe ein noch tieferes, drittes Grundwasserstockwerk, dessen südliche Begrenzung in etwa in nordwestlich-südöstlicher Rich- tung entlang des Flugplatzgeländes verläuft. Die Qualität des Wassers aus den Fassungen Stiegenhof und Wydacher ist einwandfrei. Das Wasser aus der Fassung Eglishölzli weist einen nied- rigen Sauerstoffgehalt auf und muss deshalb mittels einer sogenannten in-situ-Behandlung mit Sauerstoff angereichert werden. Grundsätzlich geschieht dies so, dass aus dem Förderbrunnen 2 Grundwasser entnom- men und über einen sogenannten Satellitenbrunnen derselben Grundwas- ser führenden Schicht wieder zurückgegeben wird. Damit wird erreicht, dass das im Förderbrunnen 1 gewonnene, aus dem gleichen Aquifer stam- mende Grundwasser bezüglich Sauerstoff eine ausreichende Qualität auf- weist, sodass es direkt ins Trinkwasserversorgungsnetz eingespeist wer- den kann. Das Grundwasser des tiefsten Stockwerks schliesslich eignet sich aus zweierlei Gründen nicht zur Trinkwassernutzung: Einerseits spricht die Wasserqualität dagegen (natürlicherweise geringer bis fehlender Sauerstoffgehalt), und anderseits ist die Ergiebigkeit bescheiden. Die Nutzung der angesprochenen Grundwasservorkommen, also des verhältnismässig oberflächennahen Grundwasserstromes von Hegnau mittels der bestehenden Fassungen Stiegenhof und Wydacher sowie des darunter folgenden, zweiten Stockwerks mit der Fassung Eglishölzli durch die Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf erfolgt bereits heute in starkem Masse, dennoch reicht das geförderte Wasser nur zu einem Teil zur Deckung des Trinkwasserbedarfs der Stadt Dübendorf. Da infolge der beschränkten Ergiebigkeit der Grundwasservorkommen die verfügbare Wassermenge in Trockenzeiten bereits weitgehend aus- geschöpft wird, ist ein noch grösserer Wasserbezug als der bereits heute stattfindende nicht möglich. Die anderen Gemeinden im Glattal verfügen über kommunale Was- serwerke. Gleichzeitig gehören diese Gemeinden aber auch regionalen Trinkwasserverbünden an. Diese Verbünde besitzen noch weitere Grund- wasserpumpwerke. Zudem sind die Wasserversorgungen mit der Mög- lichkeit des Wasserbezugs aus dem kantonalen Trinkwasserverbund über ein weiteres Standbein abgesichert.

Zu Frage 3: Allgemein haben die Bestrebungen zum quantitativen und qualita- tiven Schutz der unterirdischen Gewässer zwei Ziele: Einerseits ist zu vermeiden, dass das Grundwasserdargebot auf Dauer wesentlich ge- schmälert wird, und anderseits soll die Qualität des Grundwassers der- art verbessert werden bzw. erhalten bleiben, dass das Wasser von mensch- lichen Aktivitäten möglichst wenig beeinflusst wird und so für die Trink- wassernutzung nicht aufbereitet werden muss. Dem langfristigen Schutz des Grundwassers dienen verschiedene planerische Instrumente. So ist gemäss eidgenössischer Gewässerschutzgesetzgebung zum Erhalt von nutzbaren Grundwasservorkommen ein Gewässerschutzbereich Au aus- zuscheiden. Das gesamte Flugplatzgebiet liegt in diesem Gewässerschutz- bereich. Als weiteres planerisches Instrument sind gemäss den bundesrecht- lichen Vorgaben rund um Trinkwasserfassungen Grundwasserschutz- zonen auszuscheiden, wie dies bei den Fassungen Eglishölzli, Stiegenhof und Wydacher der Fall ist. Alle drei Trinkwasserfassungen verfügen über rechtskräftig ausgeschiedene Schutzzonen. Diejenige der Fassungen Eglis- hölzli wurde mit Baudirektionsverfügung Nr. 1126/2013 und diejenigen der Fassungen Stiegenhof und Wydacher mit Baudirektionsverfügung Nr. 3156/2005 genehmigt. Innerhalb solcher Schutzzonen gelten die im Schutzzonenreglement umschriebenen Nutzungsbeschränkungen, die auf den langfristigen Schutz des Grundwassers bzw. des daraus gewonne- nen Trinkwassers ausgerichtet sind. Alle diese gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen sind selbstver- ständlich auch bei der Umnutzung des Flugplatzes Dübendorf zu beach- ten. Im Rahmen des Projektes Nationaler Innovationspark, Hubstand- ort Dübendorf, erarbeitet das Amt für Raumentwicklung zurzeit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die erste Etappe des Innova- tionsparks, die Voraussetzung für den Standortentscheid durch den Bund sind. Im Sommer 2015 soll die Baudirektion den kantonalen Gestal- tungsplan festsetzen. Die erste Etappe des Innovationsparks konzent- riert sich im nordwestlichen Bereich des Flugplatzareals. Parallel zum Gestaltungsplan wird ein Umweltverträglichkeitsbericht erstellt. In die- sem Zusammenhang werden weitere Abklärungen bezüglich der Grund- wassersituation innerhalb des Perimeters erfolgen, entsprechende Aus- sagen zur Bebaubarkeit des Innovationsparks, erste Etappe, abgeleitet und allfällige Schutzmassnahmen formuliert. Damit ist sichergestellt, dass die wichtige Ressource Grundwasser auch bei der Verwirklichung des Innovationsparks erhalten bleibt.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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