RRB Nr. 1223/2021
Covid-19 Weiterentwicklung des Covid-Zertifikats, Konsultation, Schreiben an das EDI
27 d’october 2021German3 min
Source zh.ch
Covid-19 Weiterentwicklung des Covid-Zertifikats, Konsultation, Schreiben an das EDI
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Oktober 2021
1223. Covid-19, Weiterentwicklung des Covid-Zertifikats, Konsultation Mit E-Mail vom 20. Oktober 2021 wurden die Kantone vom Eidgenössi- schen Departement des Innern zu einer Konsultation zur Weiterentwick- lung des Covid-Zertifikats eingeladen. Mit der Weiterentwicklung des Covid-Zertifikats soll die Ausstellung von Covid-Zertifikaten auf Personen erweitert werden, die sich weder impfen noch testen lassen können, auf Touristinnen und Touristen, die mit einem nur von der WHO zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, und auf Personen, die einen Antikörpertest vorweisen können. Unter anderem wird auch eine Tarifanpassung für Antigen-Schnelltests vorgeschlagen. Die Kantone sind eingeladen, die Fragen via Online-Tool bis am 27. Ok- tober 2021, 18.00 Uhr zu beantworten. Der Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagenen Anpassungen.
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, 3003 Bern (auch via Umfragetool [https://survs.com/survey/v2uwhip97i]): Mit E-Mail vom 20. Oktober 2021 haben Sie uns zur Konsultation zur Weiterentwicklung des Covid-Zertifikats eingeladen. Wir beantworten Ihre Fragen gerne wie folgt:
1. Ist der Kanton grundsätzlich mit den Anpassungen der Covid- 19-Verordnung Zertifikate einverstanden? Ja.
2. Ist der Kanton damit einverstanden, dass alle Touristinnen und Touristen, die im Ausland mit einem nur von der WHO zu- gelassenen Impfstoff (betrifft aktuell Sinopharm und Sinovac und deren Lizenzprodukte) geimpft wurden, Zugang zu einem in der Schweiz ausgestellten Zertifikat erhalten? Ja.
3. Befürwortet der Kanton, dass Covid-Zertifikate für Personen ausgestellt werden, die einen positiven Antikörpertest vorlegen können? Ja. Bemerkungen Wir weisen allerdings darauf hin, dass mit der Ausstellung von Zerti- fikaten aufgrund eines Antikörpertests die Impfoffensive geschwächt wird, da eine neue Möglichkeit geschaffen wird, ohne Impfung ein Zertifikat zu erhalten. Ausserdem empfehlen wir eine kürzere Gültigkeitsdauer als 90 Tage.
4. Ist der Kanton mit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Covid-Zertifikaten für Genesene von 180 auf 365 Tage einver- standen? Ja.
5. Ist der Kanton einverstanden, dass Personen, die sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können, ein Covid-Zertifikat erhalten? Ja.
6. Oder würde es der Kanton bevorzugen, dass sämtliche Personen, für die eine medizinisch eindeutige Kontraindikation gegen die Impfung mit einem in der Schweiz zugelassenen Impfstoff vorliegt, ein Covid-Zertifikat erhalten? Nein. Bemerkungen Wir verstehen das Anliegen, erachten jedoch das Missbrauchspoten- zial als zu gross. Sinnvoller erscheint es, Personen mit eindeutigen Kon- traindikationen die Impfung mit einem Wahlimpfstoff zu ermöglichen, gegen den keine Kontraindikationen bestehen.
7. Befürwortet der Kanton, dass nur noch Antigen-Schnelltests zur Fachanwendung (d. h. Probeentnahme durch eine Fachperson bzw. eine entsprechend ausgebildete und geschulte Person) zur Aus- stellung eines Covid-Zertifikats führen? Ja.
8. Befürwortet der Kanton die Tarifanpassung der Antigen- Schnelltests? Ja.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Gesundheits- direktion sowie an die Gesundheitsdirektorenkonferenz (office@gdk- cds.ch).
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli