RRB Nr. 123/2013
Denkmalpflegefonds, Bubikon, Ritterhausgesellschaft Bubikon, Staatsbeitragsberechtigung, Anerkennung, Subvention, Zusicherung
6 da favrer 2013German10 min
Source zh.ch
Denkmalpflegefonds, Bubikon, Ritterhausgesellschaft Bubikon, Staatsbeitragsberechtigung, Anerkennung, Subvention, Zusicherung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Februar 2013
123. Denkmalpflegefonds (Bubikon, Ritterhausgesellschaft, Betriebsbeitrag)
Erwägungen
1. Ausgangslage Mit Schreiben vom 27. Juni 2012 ersucht die Ritterhausgesellschaft Bubikon, vertreten durch ihren Präsidenten, Adolf Burkard, Wolfhausen, den Kanton um einen jährlichen Betriebsbeitrag von Fr. 140 000, um den Betrieb des Johannitermuseums von 2013–2016 weiterführen zu können.
2. Das Ritterhaus Bubikon Das Ritterhaus Bubikon kann mit einer wechselvollen und traditions- reichen Geschichte aufwarten. Nach seiner Rückkehr vom dritten Kreuz- zug 1192 schenkte Diethelm V. von Toggenburg den Johannitern seinen Hof und die Kapelle zu Bubikon. Diese errichteten dort 1215 eine Kom- turei, der in der Folge weitere Schenkungen und Vergabungen zufielen. Als letzter Prior des Konvents amtete der Chronist Johannes Stumpf, der 1528 zur Reformation übertrat. Zürich zog nun die Kommende an sich, gab sie aber 1532 dem Orden zurück, unter der Bedingung, dass der seit 1530 auf Malta niedergelassene, nun Malteserorden genannte Eigen- tümer als Statthalter reformierte Zürcher einsetzte. Der Orden verkaufte dann 1789 den Rest der Herrschaft, unter wechselnden Eigentümern blieb die Ritterhaus-Liegenschaft bis 1936 in Privatbesitz. Dann ging die Liegenschaft an die neu gegründete Ritterhausgesellschaft Bubikon über, die 1941 in den restaurierten Gebäuden ein Johannitermuseum eröffnete. Das Ritterhaus Bubikon ist heute das einzige in seiner Anlage gut er- haltene Ordenshaus der Johanniter in der Schweiz. Es handelt sich um eine ausserordentlich wertvolle Gebäudegruppe des 13. bis 16. Jahrhun- derts in unverbauter Umgebung. Als herausragendes mittelalterliches Baudenkmal ist es für die Geschichte des Kantons Zürich von grosser Bedeutung. Im Ritterhaus Bubikon spiegelt sich die kulturelle Leistung des Johanniterordens in ausserordentlicher Weise. Das zweite wichtige Gebäude dieses Ordens im Kanton Zürich, das Schloss Wädenswil, ist im 19. Jahrhundert einem Brand zum Opfer gefallen. Die erhaltene Bausubstanz des Ritterhauses Bubikon darf mit jener des Schlosses Kyburg verglichen werden. Nach den Satzungen der Ritterhausgesell- schaft bedürfen bauliche Veränderungen der Zustimmung des durch
den Regierungsrat des Kantons Zürich bezeichneten Vertreters im Vor- stand. Die 1936 gegründete Ritterhausgesellschaft betreut die histori- schen Gebäude und das angegliederte Johannitermuseum durch einen ehrenamtlich arbeitenden Vorstand. Würde die Ritterhausgesellschaft ihre Tätigkeit aufgeben müssen, hätte der Kanton die Pflicht, entweder die Gebäude, denen als Schutzobjekte kantonale Bedeutung zukommt, selbst zu übernehmen oder eine neue Trägerschaft zu finden.
3. Leistungen des Kantons bis ins Jahr 2008 Bereits mit RRB Nr. 812/2003 wurde der Ritterhausgesellschaft für 2002–2005 ein Beitrag von Fr. 240 000 zugesichert, um die Betriebsrech- nung des 1999 erneuerten und zugleich erweiterten Johannitermuseums zu entlasten. Mit Verfügung Nr. 3079/2008 vom 18. Dezember 2008 sicherte die Baudirektion der Ritterhausgesellschaft Bubikon für den Museumsbetrieb von 2006–2008 einen Beitrag von Fr. 180 000 zu.
4. Änderung in der Vergabepraxis / Leistungen des Kantons bis 2012 Anlässlich der Debatte der Vorlage 4286 im Kantonsrat (KRB vom 30. Januar 2006) stellte der Regierungsrat eine Änderung der Lotterie- fondsbeiträge in Bezug auf Betriebsbeiträge in Aussicht, da vor allem im Kulturbereich seit 1992 eine von Ausnahmen mitgeprägte Vergabe- praxis entstanden war. Mit Vorlage 4460 beschloss der Kantonsrat am 25. August 2008, dass neben den seit Langem ausgerichteten Beiträgen an Erhaltungs- und Pflegemassnahmen von kunst- und kulturhistorisch wertvollen Bauten und Anlagen und Zubehör neu auch Betriebsbeiträ- ge an ausgewählte kulturhistorische Organisationen aus dem Denkmal- pflegefonds ausgerichtet werden können. Der Lotteriefonds leistet dazu jährlich eine Einlage in den Denkmalpflegefonds von höchstens 8,5 Mio. Franken. Der Regierungsrat wurde ermächtigt, über die Berechtigung für die Zusprechung von Betriebsbeiträgen zu entscheiden. Mit dieser neuen Regelung soll beitragsberechtigten Institutionen u. a. eine ver- besserte Planbarkeit ermöglicht werden. Auf dieser Grundlage erfolgte RRB Nr. 1020/2009, mit dem der Ritter- hausgesellschaft Bubikon für den Museumsbetrieb von 2009 bis 2012 ein Beitrag von insgesamt Fr. 400 000 zugesichert wurde.
5. Das Johannitermuseum und der Museumsbetrieb bis 2016 Seit der Neueröffnung 1999 mit dem neuen Ausstellungskonzept wird die Betriebsrechnung durch die Besoldung einer Museumskonservato- rin (40–60%-Pensum) und eines eidg. dipl. Hauswarts (100%) mit rund Fr. 130 000 jährlich zusätzlich belastet. Die Hauswartstelle musste wegen
der zahlreicher werdenden Anlässe und Vermietungen, der im Mai 2012 eröffneten Wechselausstellung zum Thema «Fenster» und auch auf- grund gestiegenen Ansprüchen der Besucherinnen und Besucher auf- gestockt werden. Die Betriebsrechnungen der letzten Jahre haben auch gezeigt, dass sich die Kosten im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege des Gebäudes (Strom, Wasser, Gas, Versicherungen, Alarmanlagen, allgemeiner Unterhalt, Hauswartung) auf rund Fr. 150 000 pro Jahr be- laufen. Diese Kosten hätte der Kanton zu tragen, wenn er Eigentümer der historischen Gebäude wäre, ohne dass ihm daraus ein Ertrag zu- fliessen würde. Im Zusammenhang mit der kompletten Sanierung des Gebäude- ensembles belaufen sich die erwarteten Gesamtkosten für die restlichen Sanierungsetappen auf Fr. 2 640 000. Die Ritterhausgesellschaft wird davon, wie bereits 2008–2012 (Fr. 940 000), einen grossen Anteil von nicht subventionsberechtigten Kosten selber zu tragen haben. Das Museum des Ritterhauses bietet eine Dauerausstellung zur Geschichte des Ordens und des Hauses. Es zeigte sich jedoch, dass Wechsel- oder Sonderausstellungen die Attraktivität des Hauses erhö- hen und somit auch die Besucherfrequenzen zunehmen. Diese unter- schiedlich grossen Sonderausstellungen – im Jahresturnus folgt einer grösseren Ausstellung eine kleinere – sind nicht im ordentlichen Budget des Museums enthalten. Sie werden jeweils durch Gönner und Spon- soren fremdfinanziert. 2009–2012 sind attraktive Sonderausstellungen gezeigt worden. Zum Teil wurden diese in Zusammenarbeit mit anderen Museen konzipiert. Der Höhepunkt des Jahres 2011 bildete der Festakt zum 75-jährigen Bestehen der Ritterhausgesellschaft. In diesem Zu- sammenhang entstand eine ansprechend illustrierte Festschrift, in der die wechselvolle Geschichte der Gesellschaft nachgezeichnet wurde. Überdies wurde auf dem Areal östlich des Ritterhauses ein nach Epo- chen gegliederter rund 400 m2 grosser Kräutergarten mit Brunnen, Sitz- bänken und Pergola angelegt. Dieses nicht kostenpflichtige Angebot wird die Attraktivität des Ritterhauses dauerhaft steigern. Für 2013–2016 werden wiederum verschiedene Ausstellungsprojekte geplant (Themen: Kuhleben, Uerikon–Bauma-Bahn, Kräuterkunde, Altes Handwerk/Astronomie). Darüber hinaus bilden weitere zielorientierte, möglichst kostenneutrale Aktivitäten wie «Tage der offenen Tür» die Fixpunkte der nächsten vier Jahre. Diese werden umrahmt von Ländler- musikdarbietungen und Theateraufführungen im Hof, einem Openair- kino (in Zusammenarbeit mit dem Züriwerk / Heim zur Platte), Jazz- konzerten, einer Schau zu Kunsthandwerk und dem weithin bekannten, traditionellen Weihnachtsmarkt mit 55 Ständen.
Mit diesem vielfältigen Angebot an kulturellen Veranstaltungen strahlt das Ritterhaus Bubikon weit über das Zürcher Oberland hinaus ins Kantonsgebiet aus und gilt für die ganze Region als eine überaus wich- tige kulturelle Institution. Zum Gedeihen tragen aber auch das ehren- amtliche Engagement des Vorstandes der Ritterhausgesellschaft und das vieler Gesellschaftsmitglieder wesentlich bei. Im Jubiläumsjahr 2011 sind rund 4100 Stunden an ehrenamtlicher Tätigkeit angefallen, wovon allein 1200 Stunden durch den Präsidenten der Gesellschaft erbracht wurden. Längerfristig muss eine Form der Abgeltung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit gefunden werden, sei es über eine Erhöhung der Betriebsbeiträge vonseiten des Kantons und/oder über eine weitere Steigerung von Sponsorengeldern und der erwirtschafteten Erträge, wobei festzuhalten ist, dass die Ritterhausgesellschaft in diesem Bereich bereits sehr aktiv und erfolgreich ist. Budgetierung (Museum und Gebäude): in Franken 2013 2014 2015 2016 Einnahmen 327 000 337 000 327 000 337 000 Ausgaben 715 000 777 000 774 000 851 000 Defizit* 388 000 440 000 447 000 514 000 * ohne Beitrag des Kantons Zürich
6. Die Ritterhausgesellschaft Bubikon Eine der Zielsetzungen der Ritterhausgesellschaft für 2013–2016 ist, das Ritterhaus schweizweit als neutrale, unabhängige Begegnungsstätte mit kultureller und historischer Grundlage bekannt zu machen. Schon heute finden zahlreiche Anlässe in den historischen Gebäuden statt (Hochzeiten, Konzerte, Gottesdienste, Familien- und Firmenanlässe usw.). Jeweils von April bis Ende Oktober werden attraktive kulturelle Veranstaltungen geboten, die die Einzigartigkeit des Hauses erlebbar machen. 2010 und 2011 konnte die Ritterhausgesellschaft jeweils rund 24 000 Besucherinnen und Besucher an all ihren Anlässen begrüssen. Die Besucherzahlen des Johannitermuseums sollen bis 2016 auf 9000 gesteigert werden, der Mitgliederbestand der Gesellschaft soll in dieser Zeit um 10% wachsen. Die schwankenden Eintrittszahlen zwischen 2008 bis 2011 zeigen, dass die in den geraden Jahren durchgeführten grösse- ren Sonderausstellungen (2008 und 2010) deutlich mehr Eintritte be- wirken, während die kleineren Sonderausstellungen in ungeraden Jah- ren deutlich niedrigere Besucherzahlen zur Folge haben. 2008 2009 2010 2011 Eintritte 6483 5024 6022 4689* * Im Jubiläumsjahr besuchten 2000 Personen den Kräutergarten (hier nicht einberechnet).
7. Beurteilung des Gesuchs durch die kantonale Denkmalpflege Die kantonale Denkmalpflege hat das Beitragsgesuch geprüft. Sie hält fest, dass das Johannitermuseum eines der wichtigsten seiner Art ist. Es zeichnet sich durch Qualität und Professionalität aus. Könnte der Betrieb infolge mangelnder Finanzen künftig nicht mehr im gleichen Ausmass und mit der gleichen Sorgfalt weitergeführt werden, hätte dies qualita- tive Abstriche und einen Verlust in der Museumslandschaft des Kantons zur Folge. Die Ritterhausgesellschaft hat auch in den vergangenen Jahren gute Arbeit geleistet. Es liegt im Interesse des Kantons, dass das Johannitermuseum Bubikon seinen Platz im Kultur- und Freizeitmarkt behaupten kann und dass es für viele im Kanton Zürich und darüber hinaus Wohnhafte eine Museumsdestination bleibt. Die kantonale Denkmalpflege erachtet einen Finanzbedarf von Fr. 500 000 für den Zeitraum 2013–2016 als ausgewiesen.
8. Zusicherung und Auflagen – An den Museumsbetrieb soll der Ritterhausgesellschaft Bubikon für den Zeitraum 2013–2016 ein jährlicher Beitrag von höchstens Fr. 125 000, insgesamt höchstens Fr. 500 000, zugesichert werden. – Die Beitragsleistung ist jährlich abzurechnen. Die Ritterhausgesell- schaft hat die Auszahlung des gewünschten Betrags bei der Baudirek- tion zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt, nachdem die kantonale Denkmalpflege das Budget der Ritterhausgesellschaft für das ent- sprechende Beitragsjahr und die Rechnung des Vorjahrs geprüft und genehmigt hat.
9. Würdigung Die Ritterhausgesellschaft Bubikon hat in den vergangenen Jahren sehr gute Arbeit geleistet. Es liegt auch im Interesse des Kantons, dass das Johannitermuseum seinen hohen Standard bei Ausstellungen und bei der museumspädagogischen Arbeit beibehalten kann. Beim beantragten Beitrag aus dem Denkmalpflegefonds handelt es sich um eine Subvention aufgrund von § 217 Abs. 2 lit. a des Planungs- und Baugesetzes (LS 700.1) und daher um eine gebundene Ausgabe ge- mäss § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes (LS 132.2). Am 25. August 2008 beschloss der Kantonsrat die jährliche Einlage in den Denkmal- pflegefonds und bestimmte ihren Verwendungszweck (Vorlage 4460). Die Subvention geht zulasten des Denkmalpflegefonds (8940). Das Johannitermuseum ist im Sinne von § 4 des Staatsbeitragsgeset- zes bis 31. Dezember 2016 als staatsbeitragsberechtigt anzuerkennen. An den Museumsbetrieb ist der Ritterhausgesellschaft Bubikon für den
Zeitraum 2013–2016 ein jährlicher Beitrag von höchstens Fr. 125 000, insgesamt höchstens Fr. 500 000, zuzusichern. Dabei handelt es sich um eine einmalige Ausgabe. Die Beiträge gehen zulasten der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds, Konto 3636 3 00000. Im Budget 2013 und im KEF 2013–2016 sind diese Beiträge eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Ritterhausgesellschaft Bubikon wird ab 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2016 als staatsbeitragsberechtigt anerkannt.
II. An den Museumsbetrieb der Ritterhausgesellschaft wird an die beitragsberechtigten Kosten für den Zeitraum 2013–2016 eine jährliche Subvention von höchstens Fr. 125 000, insgesamt höchstens Fr. 500 000, als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds, zugesichert.
III. Auszahlungsmodalitäten: Die Beitragsleistung ist jährlich abzu- rechnen. Die Ritterhausgesellschaft hat die Auszahlung des gewünsch- ten Betrags bei der Baudirektion zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung und Genehmigung des Budgets für das entsprechende Beitragsjahr und der Rechnung des Vorjahrs der Ritterhausgesellschaft durch die kantonale Denkmalpflege.
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an die Ritterhausgesellschaft Bubikon (Präsident: Adolf Burkard, Schulstrasse 16B, 8633 Wolfhausen [E]) sowie an die Fi- nanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi